Alueella: Bundesrepublik Deutschland

Vergewaltigung verurteilen! Für eine Reformierung des §177 StGB

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bundesjustizminister Heiko Maas
3 232 Tukeva

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

3 232 Tukeva

Vetoomuksen vastaanottaja ei ole vastannut.

  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

23.10.2014 klo 17.00

sprachliche Veränderungen zum besseren Verständnis
Neuer Petitionstext: In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Der Anteil der Frauen, der eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigt, bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Wird doch angezeigt, werden sehr viele Verfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Denn: In Deutschland ist eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nicht strafbar. Strafbar ist sie nur dann, wenn entweder Gewalt angewendet, mit Gewalt gedroht oder eine so genannte schutzlose Lage ausgenutzt. ausgenutzt wird. Für eine Strafbarkeit reicht es nicht aus, wenn die Betroffene eindeutig ‚Nein‘ sagt.
In der Praxis heißt das, dass in vielen Fällen beweisbar ist, dass ein Täter sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person durchführte. Die derzeitige Rechtslage erlaubt aber keine Verurteilung, weil nicht alle Voraussetzungen des §177 des Strafgesetzbuchs erfüllt sind.


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