Rajon : Bundesrepublik Deutschland

Vergewaltigung verurteilen! Für eine Reformierung des §177 StGB

Kërkuesi jo publik
Peticioni drejtohet tek
Bundesjustizminister Heiko Maas

3 232 nënshkrimet

Marrësi i peticionit nuk është përgjigjur.

3 232 nënshkrimet

Marrësi i peticionit nuk është përgjigjur.

  1. Filluar 2014
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

23.10.2014, 17:00

sprachliche Veränderungen zum besseren Verständnis
Neuer Petitionstext: In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt. Der Anteil der Frauen, der eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigt, bewegt sich zwischen 85% und 95%.
Wird doch angezeigt, werden sehr viele Verfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Denn: In Deutschland ist eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person nicht strafbar. Strafbar ist sie nur dann, wenn entweder Gewalt angewendet, mit Gewalt gedroht oder eine so genannte schutzlose Lage ausgenutzt. ausgenutzt wird. Für eine Strafbarkeit reicht es nicht aus, wenn die Betroffene eindeutig ‚Nein‘ sagt.
In der Praxis heißt das, dass in vielen Fällen beweisbar ist, dass ein Täter sexuelle Handlungen gegen den Willen einer Person durchführte. Die derzeitige Rechtslage erlaubt aber keine Verurteilung, weil nicht alle Voraussetzungen des §177 des Strafgesetzbuchs erfüllt sind.


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