29.08.2017, 10:39
Pet 3-17-05-005-012807Visaangelegenheiten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass für US-Amerikaner eine Visagebühr
eingeführt wird, die in etwa die Höhe der Gebühr für die Erteilung der elektronischen
Reisegenehmigung ESTA widerspiegelt.
Der Petent führt aus, dass seit dem 8. September 2010 Reisende in die USA 14 US-
Dollar bezahlen müssten für die Erteilung der elektronischen Reisegenehmigung
ESTA. Im Gegensatz dazu sei die Einreise für US-Amerikaner nach Europa
gebührenfrei. Andere Länder seien den von ihm vorgeschlagenen Weg auch schon
gegangen, wie z. B. Chile, das eine Visum-Gebühr erhebe von Reisenden aus
Ländern, die ihrerseits von Chilenen eine Einreise- oder Visumgebühr verlangen.
Diese Praxis erscheine ihm gerecht und nachvollziehbar, führt der Petent aus.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Petition sind 1.046 Mitzeichnungen
und 35 Diskussionsbeiträge eingegangen. Unter den Diskussionsbeiträgen finden
sich mehr kritisch-ablehnende als zustimmende Meinungen.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe zwei Stellungnahmen des Auswärtigen
Amtes eingeholt. Unter Berücksichtigung dieser Stellungnahmen sieht das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:
Die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag bedauern die Einführung der
Gebühr für die elektronische Einreisegenehmigung ESTA (Electronic System for
Travel Authorization). Die Bundesregierung hatte bereits in einem frühen Stadium
der Diskussion Kritik zu ESTA geäußert gegenüber der US-amerikanischen
Regierung.
Da von der Gebühr nicht nur Reisende aus Deutschland betroffen sind, sondern
auch Reisende aus den meisten anderen EU-Staaten, hält der Petitionsausschuss
ein gemeinsames Handeln auf Ebene der Europäischen Union für angebracht und
sinnvoll. Der Petitionsausschuss begrüßt es daher, dass sich die EU-Kommission mit
der Frage möglicher Gegenmaßnahmen befasst. Die EU-Kommission hatte
zugesagt, nach Verabschiedung der nun vorliegenden Durchführungsregelungen zur
ESTA-Gebühr eine Studie zur Bewertung von ESTA im Hinblick auf Gegenseitigkeit
vorzulegen. Die Ergebnisse dieser Studie liegen inzwischen vor (Policy study on an
EU Electronic System für Travel Authorization (EU ESTA). Final Report. Februar
2011. 293 S.). Danach gibt es zur Anwendbarkeit von ESTA für die EU vier
Optionen:
1. Ein EU-ESTA für visumbefreite Drittstaatsangehörige:
Hier wäre - nach der Bewertung der Studie - ein Zugewinn an Sicherheit gering im
Verhältnis zu den Kosten und dem Aufwand des Datensammelns. Es gibt auch
datenschutzrechtliche Bedenken und die Befürchtung von beträchtlichen
Belastungen des bilateralen Verhältnisses zu vielen Staaten.
2. Ein EU-ESTA für bestimmte Länder, deren Staatsangehörige visumbefreit
sind, mit der Konsequenz, dass es drei Gruppen geben würde: Visumbefreite,
ESTA-Pflichtige und Visumpflichtige:
Hier gäbe es die Möglichkeit der Fokussierung auf Fälle, bei denen eine nähere
Prüfung gerechtfertigt ist. Die Erstellung von Sicherheitskriterien und in der Folge von
Länderlisten wird als schwierig und politisch sensibel angesehen. Es bliebe zudem
das Problem, dass Sicherheitsrisiken, die von einer Person ausgehen, nicht mit ihrer
Nationalität korrelieren müssen.
3. Eine Kombination aus EU-ESTA und elektronischen Visa (Visa ohne
Visumetikett):
Hier wäre die Kombination von zwei unterschiedlichen Systemen mit
unterschiedlichen Zielrichtungen und unterschiedlicher Architektur eine (zu) große
Herausforderung.
4. Eine schrittweise Ersetzung der Visumpflicht durch ein EU-ESTA mit
folgenden Optionen:
a) ESTA-System für visumpflichtige Reisende mit Vorauswahl, wer
Einreiseerlaubnis erhält und wer weiterhin ein Visum benötigt
Dies wurde als machbare Lösung eingeschätzt nach rechtlichen, praktischen und
technischen Gesichtspunkten. Beträchtliche Erleichterungen für die Visabehörden als
auch für die Reisenden wären möglich. Da jedoch derzeit das Visa-System VIS zur
Erfassung der biometrischen Daten eingeführt wird, wäre die neue Lösung nur
anwendbar auf Reisende, die ihre biometrischen Daten bereits bei einem ersten
Antrag hatten erfassen lassen.
b) Die Visumpflicht wird vollständig durch ESTA ersetzt
Diese Möglichkeit wurde als unrealistisch eingeschätzt wegen der bestehenden
Migrationsrisiken, der Tatsache, dass nicht überall Internet zugänglich ist und
elektronische Identifikationsmethoden nicht umfassend verfügbar sind.
c) Vorprüfungssystem wie unter a), aber für alle Drittstaater
Hier wurden dieselben Probleme gesehen wie bei Lösung b).
Zusammenfassend stellt der Petitionsausschuss fest, dass die Lösung 4a) als Option
angesehen wurde. Da jedoch dafür sowohl VIS als auch die Möglichkeit, die Ein- und
Ausreise bzw. den Aufenthalt im Schengenraum zu überprüfen, Voraussetzung
wären, ist eine Umsetzung erst in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts vorstellbar.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, damit das Anliegen in die weiteren
Überlegungen zu ESTA auf europäischer Ebene einfließen kann.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition
dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Gebühr für die Erteilung der
elektronischen Reisegenehmigung ESTA kritisiert wird, und das Petitionsverfahren
im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Begründung (PDF)