Región: Alemania

Währungsrecht - Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
564 Apoyo 0 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

564 Apoyo 0 En. Alemania

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2010
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

08/06/2017 13:01

Dominic Brauner

Währungsrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium der Finanzen zu
überweisen.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die 1- und 2-Cent Euro-Münzen abgeschafft wer-
den. Die Preise an der Kasse sollen dafür auf volle 5 Cent auf- bzw. abgerundet
werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, an der Ladenkasse müsse nach Abschaffung
dieser Münzen nicht mehr umständlich nach Kleingeld gesucht werden und es
könnten darüber hinaus die Wartezeiten an der Kasse reduziert werden. Außerdem
hätten andere Länder wie die Niederlande oder Finnland diese Münzen längst abge-
schafft. Dort habe sich die Abschaffung bewährt.

Weiterhin wird festgehalten, es sei nicht zu befürchten, dass aufgrund der Abschaf-
fung dieser Münzen die Preise steigen würden. Vielmehr könnten die bisherigen
Preise erhalten bleiben, da erst an der Kasse der Gesamtpreis auf- oder abgerundet
werde. Durch diese Rundung bezahle der Verbraucher letztlich nach Abschaffung
dieser Münzen genauso viel wie gegenwärtig.

Zu den Einzelheiten des vorgetragenen Anliegens wird auf die vom Petenten einge-
reichten Unterlagen verwiesen.

Die Petition war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bun-
destages eingestellt. Es gingen 564 Mitzeichnungen sowie 65 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Stückelung der Euro-Umlaufmünzen am
3. Mai 1998 mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates über die Stücke-
lungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen be-
schlossen worden ist. Einzelne Nominale können daher nicht auf nationaler Ebene
abgeschafft werden. Damit bleiben die 1- und 2-Cent-Münzen auch in denjenigen
Ländern, die Rundungsregelungen für den nationalen Barzahlungsverkehr eingeführt
haben, gesetzliche Zahlungsmittel.

Der Petitionsausschuss stellt weiter fest, dass sich die Bürger in Deutschland und in
anderen Euro-Ländern daran gewöhnt haben, betragsgenau zu zahlen. Rundungs-
Regelungen im Sinne des Vorschlages des Petenten haben jedoch die Euro-Länder
Finnland und Niederlande eingeführt. In diesen Ländern werden 1- und 2-Cent-Euro-
Münzen lediglich in geringer Stückzahl für Sammler geprägt. Bei der Entscheidung
für den Verzicht auf neue 1-und 2-Cent-Münzen spielte u.a. die Tatsache eine Rolle,
dass bei diesen Münzen die Produktionskosten im Vergleich zum Nennwert hoch
sind. Auch war von Bedeutung, dass Brieftaschen und Ladenkassen nicht mit dem
Umgang mit nahezu wertlosen Kupferstücken belastet werden sollten.

Der Petitionsausschuss hält vor diesem Hintergrund das in der Petition vorgetragene
Anliegen für prüfenswert. Er empfiehlt daher, die Petition der Bundesregierung
dem BMF zu überweisen.


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