Wahlrecht für alle Deutschen! Zwei-Klassen-Wahlrecht abschaffen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

138 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

138 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

19.08.2014, 18:22

Liebe Unterstützer!

Zuletzt haben wir Ihnen postalisch mitgeteilt, dass die Europäische Kommission die Rüge des Europarates bezüglich der Umsetzung der Europäischen Sprachencharta in Polen quasi bestätigt hat, aber von sich aus leider keine Durchsetzungsmaßnahmen einleiten kann. Insofern konnte Sie unserem Begehre, das aktives Tun verlangte, nicht entsprechen. Um die Durchsetzbarkeit von Minderheitenrechten auf EU-Ebene zu verbessern, hat die Landsmannschaft der Oberschlesier eine neue Initiative gestartet. Lesen SIe dazu unsere Mitteilung:

Regelungen der Europäischen Sprachencharta in Bildungsempfehlungen der Europäischen Union aufnehmen / Landsmannschaft startet neuen Vorstoß im Bildungsbereich

Die Landsmannschaft der Oberschlesier e.V. hat eine neue politische Initiative für die bessere Durchsetzbarkeit von Minderheitenrechten gestartet. In einem Schreiben an die Europäische Kommission regt der Verband an, dass sich die Kommission in ihrer neuen Amtszeit mit der Frage beschäftigt, ob es nicht klug wäre, zumindest die das Bildungswesen betreffenden Auszüge der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen in eine Empfehlung gemäß Artikel 165 Absatz 4 zweiter Spiegelstrich AEUV zu fassen und dem Rat zum Erlass vorzuschlagen.

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Die Möglichkeit, für den allgemeinen Bildungsbereich Empfehlungen zu formulieren, wurde erst im Lissabon-Vertrag begründet. Als eines der Ziele ist die Entwicklung der europäischen Dimension im Bildungswesen, insbesondere durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten formuliert. Nach Ansicht der Landsmannschaft könnte die Übernahme der Regelungen der Europäischen Sprachencharta in eine solche Empfehlung dazu beitragen, dass die Verbindlichkeit dieser Regelungen steigt. Immerhin würde dann Unionsrecht umgesetzt. Für die Minderheiten könnte das bedeuten, dass sie sich auch vor Institutionen der EU um die Durchsetzung ihrer Rechte bemühen könnten. Heute können Verstöße gegen die Europäische Charta noch nicht von der Europäischen Kommission oder dem Parlament geahndet werden.

Für die Mitgliedsstaaten, so die Landsmannschaft der Oberschlesier, mag dies vielleicht unbequem sein, weil die Ansprüche der Minderheiten verbindlicher festgelegt würden. Doch Eckart Klein formuliere es im Handbuch des Staatrechts der Bundesrepublik Deutschland so: „Übersehen wird aber vor allem, dass nur Minderheiten, die mit klarer Perspektive und mit Identitätssicherheit leben können, Ihre ‚Brückenfunktion’ zu erfüllen, zur politischen Stabilität der zwischenstaatlichen Beziehungen beizutragen und an der Herstellung von Frieden und Ausgleich unter den Völkern mitzuwirken in der Lage sind“. Identität gehe aber vor allem über Sprache. Europa sei vor allem ein Friedens- und Versöhnungsprojekt. Daher müsse der Minderheitenpolitik eine besondere Priorität eingeräumt werden, wenn das Projekt Erfolg haben soll, so der Verband.

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