Regiune: NRW
Taxe

- - - - WASSENBERG - - - - Gegen die Erhöhung der HUNDESTEUER

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Rat der Stadt Wassenberg, c/o Bürgermeister Manfred Winkens
649

Termenul limită de procesare a expirat

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Termenul limită de procesare a expirat

  1. A început 2013
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

05.11.2013, 22:52

Ich habe heute an den Vorsitzenden des Rates der Stadt Wassenberg, Herrn Bürgermeister Manfred Winkens, vorab für die Ratssitzung am 07.11.2013 den förmlichen Antrag gerichtet, der Rat möge mittels Beschluss zu TOP 9: „Erlass der 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung“ eine Hundesteuer-Erhöhung in jeder Form ablehnen.
Gleichzeitig erfolgte der Versand einer Kopie dieses Antrages zur Info per Mail an die einzelnen Mitglieder des Stadtrates.

Dieser Antrag wurde begründet mit folgenden Argumenten gegen den Vorschlag der Verwaltung zur Hundesteuer-Erhöhung:

„Grundsätzlich hat die Stadt Wassenberg bei den örtlichen Aufwandsteuern ein begrenztes Steuerfindungsrecht. Eine Steuererhebungs-Pflicht für Hundesteuer besteht dagegen jedoch nicht.
Gemäß Definition sind Aufwandsteuern Steuern, die an den Gebrauch von Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen anknüpfen und dadurch die in diesem Gebrauch zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit belasten. Da ein Hund weder ein Wirtschaftsgut ist (siehe § 90a BGB), noch die Hundesteuer zweckgebunden für damit finanzierte Dienstleistungen für Hundehalter erhoben und verwendet wird, laufen diese Argumente ins Leere.
Die Bezugnahme auf die Begründung der ständigen Rechtsprechung kann nicht für die Hundesteuer-Erhebung herangezogen werden, da Hundehaltung eben nicht automatisch Zeichen einer erhöhten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist.
Auch erfolgt bei der Hundesteuer gerade keine Abstufung nach finanzieller Leistungsfähigkeit des „Steuerpflichtigen“, sodass bildlich gesprochen bei Anwendung der Pauschalsätze pro Hund der „arme“ Rentner mit geringer Rente proportional unverhältnismäßig mehr belastet wird als der „reiche“ Millionär.
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem die Tatsache, dass die Hundesteuer ein Relikt aus der Zeit ist, als die Hundehaltung tatsächlich noch ein Privileg der „Reichen“ war und der Hund wirklich noch als ein „Luxusgut“ angesehen werden konnte.
Dieses ist heute erstens nicht mehr der Fall und zweitens stellt sich die Frage, warum z.B. ein Hund als Begründung für die Besteuerung mehr „Luxusgut“ sein soll als z.B. ein nicht besteuertes Reitpferd. (Dieser beispielhafte Vergleich ist ausdrücklich nicht als Plädoyer für die Besteuerung von Pferden oder anderen Tieren zu verstehen; ich halte die Besteuerung von Lebewesen grundsätzlich für fragwürdig.)

Eine ordnungspolitische Auswirkung der Erhöhung der Hundesteuer auf die Anzahl der gehaltenen Hunde wurde m.W. noch nirgendwo nachgewiesen. Auch eine unverhältnismäßig „große Anzahl“ und eine „mögliche unkontrollierte Ausbreitung“ der Hundehaltung sind m.W. nicht belegt. Somit ist davon auszugehen, dass die Stadt Wassenberg sich hier im durchschnittlichen Rahmen anderer vergleichbarer Städte bewegt.
Ich habe im Übrigen vollstes Verständnis dafür, dass sich z.B. Gärtner darüber beklagen, wenn rücksichtslose Halter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde insbesondere von öffentlichen Einrichtungen nicht entfernen. Dieses mangelnde Sozialverhalten über die Hundesteuer regulieren zu wollen, ist jedoch ein Trugschluss.
Wie von der Verwaltung richtig vorgetragen, handelt es sich dabei und bei den anderen Beispielen um widerrechtliche (!) Taten des entsprechenden Halters und diese sollten dementsprechend als Ordnungswidrigkeit o.ä. geahndet werden. Nur so ergäbe sich auch ein „Erziehungseffekt“.
Eine über die Hundesteuer implementierte Kollektivhaftung der Mehrzahl der vernünftigen und verantwortungsvollen Hundehalter für einzelne „schwarze Schafe“ ist in jedem Fall abzulehnen.
Wenn weiterhin als Begründung für eine Hundesteuer-Erhöhung insbesondere das Schreiben eines Wassenberger Bürgers vom 16.07.2013 (behandelt in der Ratssitzung vom 18.07.2013) herangezogen wird, so erinnere ich daran, dass selbst der Verfasser dieses m.E. durchaus nachvollziehbaren Schreibens nicht mit einem Wort die Erhöhung der Hundesteuer fordert oder der Erhöhung eine ordnungspolitische Wirkung zuschreibt. Im Gegenteil, auch er fordert folgerichtig eine schärfere Verfolgung der „Einzeltat“ nach entsprechender vorhergehender „Sensibilisierung“ der verantwortlichen Halter.

Dass die Höhe der Hundesteuer in der Vergangenheit unverändert blieb, während andere Steuern in diesem Zeitraum erhöht wurden, ist ebenso keine sachliche Begründung für eine Erhöhung wie der Vergleich mit anderen Kommunen.
Auch die Erhöhung als Zwangsfolge einer wie auch immer definierten „Überfälligkeit“ findet sich m.W. weder in Verordnungen, Gesetzen und/oder Rechtsprechung.
Im Gegenteil, man könnte sogar für eine Verringerung plädieren, wenn man den Vergleich mit den sinkenden Müllgebühren in 2014 oder die von der Verwaltung prognostizierte Steigerung der Gesamt-Hundesteuereinnahmen (plus 15-20%) nach der beabsichtigten Bestandsaufnahme durch eine private Firma berücksichtigt…"

gez. Volker Maaßen


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