14-05-2016 04:24
Pet 1-18-09-753-014121
Wasserwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine bundesgesetzliche Regelung oder eine Änderung des
Grundgesetzes gefordert, um die weitere Privatisierung des Trinkwassers zu
untersagen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 689 Mitzeichnungen und
14 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausführt, die jüngst in der
Europäischen Union sowie in der Bundesrepublik Deutschland geführte Debatte über
die Privatisierung der Wasserversorgung habe gezeigt, dass in Deutschland eine
Privatisierung der Wasserversorgung mehrheitlich abgelehnt werde. Diese führe
dazu, dass beauftragte Unternehmen, anders als die öffentliche Hand, vermehrt
wirtschaftliche Aspekte voranstellten und das Allgemeinwohl nur bedingt beachteten.
Die europäische Initiative "right2water" habe mit über 1,8 Millionen Unterschriften
gegen Privatisierungsprojekte bei der Wasserversorgung bereits ein deutliches
Signal gesetzt. Deutschland habe am 28. Juli 2010 in der Vollversammlung der
Vereinten Nationen der Resolution 64/292, Menschenrecht auf Wasser und
Sanitärversorgung, ausdrücklich zugestimmt. In einigen europäischen Städten, z. B.
in London, sei bereits festgestellt worden, das fehlende Investitionen und Wartungen
sowie nicht begründbare Preissteigerungen die Trinkwasserqualität verschlechtert
hätten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und des
Wirtschaftsausschusses angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Kommunen in
Deutschland im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung für die
Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich sind. Dazu gehört
auch, dass die Kommunen unter Beachtung der kommunalrechtlichen Regelungen
über die Organisationsform der Trinkwasserversorgung entscheiden können. Sofern
die Kommune nicht allein die Versorgung übernimmt, kann sie auch mit anderen
Kommunen zusammenarbeiten oder sich privater Unternehmen bedienen.
Unabhängig von der jeweiligen Organisationsform müssen alle Unternehmen der
Trinkwasserversorgung die hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung
einhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass unabhängig von der Organisationsform
vom Trinkwasser keine gesundheitlichen Gefahren ausgehen.
Ob nach einer Privatisierung höhere Entgelte verlangt werden, als bei vollständiger
Führung des Unternehmens in der Hand der Kommune, kann nur im Einzelfall
beurteilt werden. Gegen mögliche überhöhte Entgelte von privaten wie auch
öffentlichen Unternehmen kann durch kartell- bzw. kommunalabgabenrechtliche
Regelungen vorgegangen werden.
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht und die damit verbundenen Hoheitsrechte
sind auf Verfassungsebene in Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz geschützt. Danach
wird die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Angelegenheiten
durch die Kommunen im Rahmen der Gesetze gewährleistet. Ein Eingriff in die
Organisationshoheit der Kommunen durch eine bundesgesetzliche Regelung wird
daher abgelehnt.
Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen aus den dargestellten Gründen
nicht entsprochen werden konnte.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung – als Material zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen
Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die Petition auf die Bedeutung der
Wasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge und den notwendigen Schutz
vor Privatisierungs- oder Ausschreibungszwängen verweist und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Begründung (pdf)