Wendezeiten sind Arbeitszeit

Peticionario no público.
Petición a.
ver.di Landesbezirk NRW und KAV NW
595 Apoyo

Los destinatarios de la petición no han respondido.

595 Apoyo

Los destinatarios de la petición no han respondido.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

22/06/2012 15:58

Einfach vergessen diese Beteiligtengruppe aufzunehmen.
Neuer Petitionstext: Die Unterzeichner dieser Petition fordern den ver.di Landesbezirk NRW auf, unverzüglich in Verhandlungen mit dem KAV NW einzutreten um die Regelungen aus der Anlage 3 §4 Abs. 1, Unterabsatz 2 des TV-N NW, an die geänderte Rahmenbedingungen (aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Bewertung von Bereitschaftszeiten] anzupassen. Ziel dieser Verhandlung soll es sein, dass Bereitschaftszeiten, Wendezeiten oder ähnliches vollumfänglich als Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, bzw. des TV-N NW gelten müssen, d.h. das auch Wendezeiten im Sinne der Anlage 3 des TV-N NW zur Berechnung der Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmer herangezogen werden müssen. Diese Verhandlungen sollen eine eindeutige Auslegung dieser Regelungen für alle Betriebe im Geltungsbereich des TV-N NW zum Ziel haben und sollen deshalb auch zügig zu einem Abschluss gebracht werden.

Diese Pettion wurde initiiert von den ver.di Vertrauensleuten Vertrauensleuten, den ver.di Betreibsräten und den ver.di Mitgliedern beim Bielefelder Verkehrsbetrieb moBiel.


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