Wendezeiten sind Arbeitszeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
ver.di Landesbezirk NRW und KAV NW
595 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

595 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

22.06.2012, 15:58

Einfach vergessen diese Beteiligtengruppe aufzunehmen.
Neuer Petitionstext: Die Unterzeichner dieser Petition fordern den ver.di Landesbezirk NRW auf, unverzüglich in Verhandlungen mit dem KAV NW einzutreten um die Regelungen aus der Anlage 3 §4 Abs. 1, Unterabsatz 2 des TV-N NW, an die geänderte Rahmenbedingungen (aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Bewertung von Bereitschaftszeiten] anzupassen. Ziel dieser Verhandlung soll es sein, dass Bereitschaftszeiten, Wendezeiten oder ähnliches vollumfänglich als Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, bzw. des TV-N NW gelten müssen, d.h. das auch Wendezeiten im Sinne der Anlage 3 des TV-N NW zur Berechnung der Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmer herangezogen werden müssen. Diese Verhandlungen sollen eine eindeutige Auslegung dieser Regelungen für alle Betriebe im Geltungsbereich des TV-N NW zum Ziel haben und sollen deshalb auch zügig zu einem Abschluss gebracht werden.

Diese Pettion wurde initiiert von den ver.di Vertrauensleuten Vertrauensleuten, den ver.di Betreibsräten und den ver.di Mitgliedern beim Bielefelder Verkehrsbetrieb moBiel.


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern