Տարածաշրջան: Nordrhein-Westfalen
 

Wendezeiten sind Arbeitszeit

Դիմորդը հանրային չէ
Դիմումը հասցեագրված է
ver.di Landesbezirk NRW und KAV NW

595 Ստորագրություններ

Դիմումի ստացողը չի արձագանքել։

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Դիմումի ստացողը չի արձագանքել։

  1. Սկսվել է 2012
  2. Հավաքածուն ավարտված է
  3. Ուղարկված է
  4. Երկխոսություն
  5. Չհաջողվեց

նորություններ

22.06.2012, 10:00

Rechtschreibfehler
Neuer Petitionstext: Die Unterzeichner dieser Petition fordern den ver.di Landesbezirk NRW auf, unverzüglich in Verhandlungen mit dem KAV NW einzutreten um die Regelungen aus der Anlage 3 §4 Abs. 1, Unterabsatz 2 des TV-N NW, an die geänderte Rahmenbedingungen (aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Bewertung von Bereitschaftszeiten] anzupassen. Ziel dieser Verhandlung soll es sein, dass Bereitschaftszeiten, Wendezeiten oder ähnliches vollumfänglich als Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, bzw. des TV-N NW gelten müssen, d.h. das auch Wendezeiten im Sinne der Anlage 3 des TV-N NW zur Berechnung der Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmer herangezogen werden müssen. Diese Verhandlungen sollen eine eindeutige Auslegung dieser Regelungen für alle Betriebe im Geltungsbereich des TV-N NW zum Ziel haben und sollen deshalb auch zügig zu einem Abschluss gebracht werden.

Diese Pettion wurde initiiert von den ver.di Vertrauensleuten, den ver.di Betreibsräten Betriebsräten und den ver.di Mitgliedern beim Bielefelder Verkehrsbetrieb moBiel.


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