Wertpapierhandel - Verbot von Lebensmittelspekulationen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
314 Ondersteunend 314 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

314 Ondersteunend 314 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

29-05-2019 04:28

Pet 2-19-08-763-002927 Wertpapierhandel

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, Lebensmittelspekulationen gesetzlich zu verbieten.

Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, Lebensmittel
seien zum Essen da und nicht zum Spekulieren. Dass deutsche Banken mit
Lebensmitteln hohe Renditen erwirtschafteten, gehöre sich in einem christlichen
Abendland nicht.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
Unterlagen verwiesen.

Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
Sie wurde durch 314 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 12
Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält das vom Petenten angesprochene Verbot der
Lebensmittelspekulation für unangemessen.

Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass der Abschluss von
Warenderivaten, unter die auch Nahrungsmittelderivate fallen, zur Absicherung
verschiedenster Risiken für Produzenten dieser Waren elementar wichtig ist, um
ökonomische Risiken abzufedern. Diese Geschäfte werden üblicherweise mit
Banken als Gegenparteien abgeschlossen. Allerdings begrüßt der
Petitionsausschuss, dass exzessiven Handelsaktivitäten auf Seiten der Banken und
anderer Handelsteilnehmer durch die Vorgaben der Artikel 57 und 58 der
überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) begegnet wird, welche durch die
Delegierte Verordnung (EU 2017/591) weiter konkretisiert und im Zweiten
Finanzmarktnovellierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde (§§ 54 ff.
Wertpapierhandelsgesetz). Mit diesen Regelungen werden Obergrenzen für den
spekulativen Handel (sogenannte Positionslimits) in Warenderivaten festgesetzt und
die Transparenzanforderungen in Bezug auf derartige Finanzinstrumente verstärkt.
Positionslimits in Bezug auf Nahrungsmittelderivate sind dabei strenger ausgestaltet
worden als bei anderen Derivaten, um exzessiven Handelsaktivitäten in diesen
Finanzinstrumenten zu begegnen und den Aufbau marktverzerrender Positionen zu
verhindern.

Über diesen gemeinsamen europäischen Regelungsrahmen hinaus sieht der
Petitionsausschuss keinen weiteren Regelungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
entsprochen werden konnte.

Der abweichenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium der Finanzen – zur Erwägung zu überweisen, sie den Fraktionen
des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, und sie dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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