Რეგიონი: Გერმანია
 

Wertpapierhandel - Verbot von Lebensmittelspekulationen

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

314 ხელმოწერები

Შუამდგომლობა არ დაკმაყოფილდა

314 ხელმოწერები

Შუამდგომლობა არ დაკმაყოფილდა

  1. Დაიწყო 2018
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენილია
  4. Დიალოგი
  5. Დასრულებულია

ეს არის ონლაინ პეტიცია des Deutschen Bundestags.

პეტიცია მიმართულია: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Lebensmittelspekulationen gesetzlich zu verbieten.

მიზეზი

Lebensmittel sind zum Essen da und nicht zum Spekulieren. Dass deutsche Banken mit Lebensmitteln hohe Renditen erwirtschaften, gehört sich in einem christlichen Abendland nicht.

პეტიციის გაზიარება

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ინფორმაცია პეტიციის შესახებ

პეტიცია დაიწყო: 21.01.2018
კოლექცია მთავრდება: 28.06.2018
Რეგიონი: Გერმანია
კატეგორია:  

სიახლეები

  • Pet 2-19-08-763-002927 Wertpapierhandel

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, Lebensmittelspekulationen gesetzlich zu verbieten.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, Lebensmittel
    seien zum Essen da und nicht zum Spekulieren. Dass deutsche Banken mit
    Lebensmitteln hohe Renditen erwirtschafteten, gehöre sich in einem christlichen
    Abendland nicht.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
    Unterlagen verwiesen.

    Die Petition ist auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht worden.
    Sie wurde durch 314 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 12
    Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss hält das vom Petenten angesprochene Verbot der
    Lebensmittelspekulation für unangemessen.

    Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass der Abschluss von
    Warenderivaten, unter die auch Nahrungsmittelderivate fallen, zur Absicherung
    verschiedenster Risiken für Produzenten dieser Waren elementar wichtig ist, um
    ökonomische Risiken abzufedern. Diese Geschäfte werden üblicherweise mit
    Banken als Gegenparteien abgeschlossen. Allerdings begrüßt der
    Petitionsausschuss, dass exzessiven Handelsaktivitäten auf Seiten der Banken und
    anderer Handelsteilnehmer durch die Vorgaben der Artikel 57 und 58 der
    überarbeiteten EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) begegnet wird, welche durch die
    Delegierte Verordnung (EU 2017/591) weiter konkretisiert und im Zweiten
    Finanzmarktnovellierungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde (§§ 54 ff.
    Wertpapierhandelsgesetz). Mit diesen Regelungen werden Obergrenzen für den
    spekulativen Handel (sogenannte Positionslimits) in Warenderivaten festgesetzt und
    die Transparenzanforderungen in Bezug auf derartige Finanzinstrumente verstärkt.
    Positionslimits in Bezug auf Nahrungsmittelderivate sind dabei strenger ausgestaltet
    worden als bei anderen Derivaten, um exzessiven Handelsaktivitäten in diesen
    Finanzinstrumenten zu begegnen und den Aufbau marktverzerrender Positionen zu
    verhindern.

    Über diesen gemeinsamen europäischen Regelungsrahmen hinaus sieht der
    Petitionsausschuss keinen weiteren Regelungsbedarf.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss ein weitergehendes
    parlamentarisches Tätigwerden im Sinne der Eingabe nicht in Aussicht zu stellen. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise
    entsprochen werden konnte.

    Der abweichenden Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung – dem
    Bundesministerium der Finanzen – zur Erwägung zu überweisen, sie den Fraktionen
    des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, und sie dem Europäischen
    Parlament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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