01/07/2024, 20:21
Unterzeichnungsmöglichkeit der Petition bis zum 30.9.2024 verlängert.
Neues Zeichnungsende: 30.09.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 854 (537 in Deggingen)
12/03/2023, 19:06
Im Amtsblatt Nummer 48 vom 1.12.2023 lädt Bürgermeister Markus Schweizer zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats ein [1]:
Wann: Donnerstag, 7. Dezember 2023 um 18:30 Uhr
Wo: Bürgersaal im EG des Bürgerzentrums Deggingen, Bahnhofstraße 9
Tagesordnungspunkt 4: Windpark Bad Ditzenbach/Deggingen – Bekanntgabe neuer Entwicklungen und Grundsatzbeschluss bzgl. der weiteren Vorgehensweise
Informationen der Gemeinde zu Tagesordnungspunkt 4 finden sich unter [2].
# Meinung
Die Gemeinderäte wollen im Rahmen von Tagesordnungspunkt 4 einen Grundsatzbeschluss verabschieden: Entweder die Pläne zum Bau des Windparks auf der Nordalb bzw. dem Schlater Wald weiterzuverfolgen oder die Pläne diesbezüglich zu verwerfen.
Die nächste Gemeinderatssitzung wird also interessant. Jedoch nicht nur, weil der Gemeinde aufgefallen ist, dass sie mit dem Windpark grundsätzlich einen Abstand zur Erdbebenmessstation im Bereich des Feuerwehrheims von 2 km einhalten muss. Und dieser Abstand nahezu das gesamte Potentialgebiet auf Degginger Gemarkung ausschließen würde.
Die Sitzung wird insbesondere deshalb interessant, weil die aktuelle Beschlussvorlage für den Fall, dass der Gemeinderat beschließen sollte am Bau festhalten zu wollen, eine Ergänzung erhalten hat, die in dieser Form neu ist. Nämlich beim Verband Region Stuttgart erwirken zu wollen, dass die Nordalb und der Schlater Wald im Regionalplan als Vorranggebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen [2].
Neugierig, warum das Ziel, die möglichen Projektflächen als Vorranggebiet in den Regionalplan aufnehmen lassen zu wollen, verwundert? Dann lesen Sie hier weiter: link.pro-nordalb.de/oy7m7
PS: Bei Interesse empfehlen wir auch unseren Faktencheck unter link.pro-nordalb.de/gms64
# Quellen
[1] link.pro-nordalb.de/dw42i
[2] link.pro-nordalb.de/b81te
12/03/2023, 18:59
Hinweis: Der nachfolgende Text ist die Fortsetzung von Teil 1. Teil 1 finden Sie unter: link.pro-nordalb.de/6v7es
Hinweis: Für das Verständnis des Textes, ist der Faktencheck unter link.pro-nordalb.de/gms64 hilfreich.
# Meinung
Das Ziel, in diesem Fall die möglichen Projektflächen als Vorranggebiet in den Regionalplan aufnehmen lassen zu wollen, verwundert aus mehreren Gründen:
1. Trotz der Argumente, die gegen den Bau von Windenergieanlagen in diesem Bereich sprechen, steht es der Gemeinde frei, die Umsetzung - wie seither auch - mit einer sehr aufwändigen Einzelfallprüfung zu versuchen. Die Kosten tragen die Projektierer Vattenfall und das Albwerk. Das Gebiet als Vorranggebiet ausweisen zu lassen, ist dafür nicht notwendig.
2. Die Aufnahme als Vorranggebiet im Regionalplan hätte für die Gemeinde erhebliche Rechtsfolgen, wie in unserem Faktencheck zu Aussage #2 dargestellt. Mit Erreichen des Flächenertragswerts von 1,1 bzw. 1,8 % im Regionalverband Stuttgart tritt im gesamten Regionalverband, und somit auch in Deggingen, eine Regelung in Kraft, die es ab diesem Zeitpunkt massiv erschwert Windenergieanlagen überhaupt zu bauen. Außer, es handelt sich um ein ausgewiesenes Windenergiegebiet. Warum sollte die Gemeinde und die Gemeinderäte die Nordalb ohne Not auf Dauer für Investoren von Windenergieanlagen öffnen und den aktuellen Investoren ein so großzügiges „Angebot“ machen? Zumal die Sorge vor einer unkontrollierten Öffnung als Argument angeführt wird, jetzt bauen zu wollen. Ob diese Sorge berechtigt ist, können Sie in unserem Faktencheck nachlesen. Mit dem Ziel Vorranggebiet werden zu wollen, würde die Gemeinde selbst die Grundlage dafür schaffen.
3. Im Rahmen eines solchen Antrags sollte man sich auch Gedanken bzgl. der Außenwahrnehmung der Gemeinde machen. Und zwar aus folgendem Grund: Die Projektflächen auf der Nordalb und im Schlater Wald sind nicht einfach Gebiete, die im Regionalplan „zufällig“ kein Vorranggebiet sind oder übersehen wurden. Das Argument heißt „DE7423342 Filsalb“. Das ist die Kennung des „Natura 2000“-Gebiets, in dem die Nordalb und große Teile des Schlater Walds liegen; also ein Gebiet mit hoher biologischer Vielfalt zum Schutz des europäischen Naturerbes. Der planerische Ausschluss der „Natura 2000“-Gebiete im Regionalplan ist nicht plötzlich oder gar überraschend erfolgt, sondern das Ergebnis einer intensiven Abwägung des Regionalverbands Stuttgart unter Einbeziehung von hochkarätigen ExpertInnen des Landes Baden-Württemberg und darüber hinaus. Diese haben sorgfältig Kriterien, Argumente und Belange im Interesse von Baden-Württemberg, der Region Stuttgart und der Gemeinden abgewogen, unter welchen Voraussetzungen Windenergieanlagen sinnvoll in Einklang mit Mensch und Natur gebracht werden können. Dass diese Abwägungen schwierig waren und nicht einfach pauschal nur „konfliktfreie Gebiete“ als Vorranggebiete ausgewiesen wurden, kann jeder in den Steckbriefen und Bewertungskarten der aktuellen Vorranggebiete gut aufbereitet und auf den Punkt gebracht nachlesen [3]. Diese Steckbriefe sind allgemein sehr lesenswert, da sie einen guten Eindruck davon liefern, in welchem Maße die Beeinträchtigung durch Windenergieanlagen abhängig von der Standortwahl einer solchen Anlage sein kann. Dass die Gemeinde Deggingen und die Gemeinderäte die Möglichkeit in Betracht ziehen, entgegen dieser Abwägungen von Experten, ein „Natura 2000“-Gebiet als Vorranggebiet im Regionalplan durchsetzen zu wollen, ist in der Tat verwunderlich. Abgesehen davon, dass der Regionalverband mit Stattgeben einer solchen Eingabe seine gesamte Arbeit und das aktuelle Beteiligungsverfahren, für das diese Kritiken den Bewertungsmaßstab darstellen, ad absurdem führen würde.
Wir hoffen nicht, dass sich die Gemeinderäte ausschließlich auf die Argumente von Albwerk und Vattenfall verlassen, sondern wie versprochen, die Themen sachlich diskutieren und von allen Seiten auf Basis von Fakten und nachprüfbaren Argumenten betrachten. Viel mehr noch: wir als Einwohner erwarten von den Gemeinderäten, dass ein ernsthafter Abwägungsprozess stattfindet, bei dem am Ende Geld nicht das alleinige Argument sein sollte.
# Quellen
[3] link.pro-nordalb.de/sn0ci
12/01/2023, 19:10
Direkt zum Faktencheck: pro-nordalb.de/faktencheck1
Wir halten wir es für essenziell, dass Entscheidungen auf Basis von nachprüfbaren Fakten getroffen werden. Aus diesem Grund beleuchten wir in unserem ersten Faktencheck folgende Aussagen:
* Aussage #1: „Die möglichen Projektflächen stammen aus dem Regionalplan des Verbands Region Stuttgart.“
* Aussage #2: „Werden jetzt auf der Nordalb und im Schlater Wald keine Windenergieanlagen gebaut, dann kann ab dem Jahr 2028 jeder Investor überall in der Gemeinde Windenergieanlagen bauen und die Gemeinde hat dann kein Mitspracherecht mehr.“
* Aussage #3: „Bei den Flächen auf der Nordalb handelt es sich nicht um ein Naturschutzgebiet, sondern um Landschaftsschutzgebiet. Landschaftsschutzgebiete dürfen neuerdings uneingeschränkt bebaut werden.“
Eine frühe Fassung des Faktenchecks haben wir Bürgermeister Markus Schweizer und den Gemeinderäten vor der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 16.11.2023 zur Verfügung gestellt.
Neugierig, ob diese Aussagen zutreffend sind? Die Antworten samt ausführlichem Quellennachweis finden Sie unter pro-nordalb.de/faktencheck1
10/27/2023, 20:55
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer dieser Petition,
wir freuen uns sehr über die bereits zahlreich abgegebenen Stimmen. Das zeigt, dass das Interesse an diesem Thema groß ist.
In den letzten Tagen gab es konstruktive Gespräche zwischen Bürgermeister Markus Schweizer und uns. Es wurde vereinbart, eine Einwohnerversammlung vor Unterzeichnung des Gestattungsvertrags abzuhalten. Auch die Gemeinde Bad Ditzenbach hat heute verkündet, eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Versammlung in Deggingen wird voraussichtlich Anfang 2024 stattfinden. Der genaue Termin und Ablauf werden frühzeitig durch die Gemeinde bekanntgegeben. Auch wir werden an dieser Stelle darüber informieren.
Auch in Bezug auf die zweite Forderung der Petition, die Einschränkung der möglichen Projektfläche, tut sich etwas. Im aktuellen Amtsblatt Nr. 43/23 wird verkündet, dass der Gemeinderat kurzfristig, in einer nichtöffentlichen Sitzung, nochmals über die Kriterien der Projektflächen beraten wird.
Im Amtsblatt werden die auf dem Flyer dargestellten möglichen Projektflächen als „Falschinformation“ benannt. Fakt: Die auf dem Flyer dargestellten Flächen sowie die Bezeichnung „mögliche Projektflächen“ entstammen der in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21.9.2023 gezeigten Präsentation; konkret Folien 22 und 24. Dass es sich bei dem Bild auf der Vorderseite des Flyers um eine Fotomontage und um keine in allen Details maßstabsgetreue Abbildung handelt, sollte ersichtlich sein.
Um der Wichtigkeit dieser Petition weiterhin Ausdruck zu verleihen, teilen und unterzeichnen Sie gerne nach wie vor diese Petition.