Regio: Wohngebiet um das Ungererbad
Huisvesting

Winterruhe für das Ungererbad!

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Stadtwerke München, Landeshauptstadt München
339 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

339 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

06-10-2014 22:02

Aktualisierung des Petitionstextes hinsichtlich laufender Entwicklungen und Ereignisse
Neue Begründung: Die Veranstaltung dauert 4 Monate (06.11.2014 - 01.03.2015) plus u. E. jeweils mindestens 1 Monat Aufbau- und Abbauzeit für den Eingangsbereich, die Zeltlandschaft 2 Hallen in Zeltdesign und die vielen Container.

Diese Großveranstaltung findet jeden Tag bis auf Montag statt, dauert von 20:00 bis ca. 23:30 Uhr, bietet in den 4 Monaten Platz für bis zu 45.000 Besucher und wird u. E. für die Anwohner des Ungererbades zu massiven Belästigungen und Nachteilen führen. Das ist gegenüber den Anwohnern des Ungererbades rücksichtslos, zumal sie zukünftig jedes Jahr stattfinden soll. Etwa 600 Wohnungen liegen nur ca. 50 - 280 Meter vom Veranstaltungsort entfernt!

Laut Aussagen des Veranstalters aus dem Münchner Merkur vom 23.06.2014 wird die Veranstaltung alles andere als gediegen sein. Im Cotton Club der 20er-Jahre sei es ja auch ganz schön abgegangen. Während der Show sollen Ganoven das Zelt stürmen und schießen. Alles findet auf einer Bühne statt, die größer ist als die Bühnen anderer Dinnershows. Die Cotton Club Bühne bietet Platz für ein ganzes Ensemble von 40 Artisten, Tänzern und Band samt Bläsern und Percussion.

In der Süddeutschen Zeitung vom 16.09.2014 gibt es hierzu einen Artikel mit der Überschrift "Schlimmer als die Wiesn".

Der Bezirksausschuß Laim hat am 04.02.2014 diese Event-Veranstaltung für den gleichen Zeitraum abgelehnt, da sie "vor allem wegen der damit verbundenen Lärmsituation eine unzumutbare Belastung für die Anwohner darstellt", obwohl der in Laim geplante Standort an der u. E. lauten Kreuzung Westend-/Zschokkestraße liegt, die umgeben ist von vielen Gewerbebetrieben.

Im Gegensatz dazu handelt es sich beim Ungererbad außerhalb des Badebetriebes und im Winter um einen ruhigen Park, der umgeben ist von allgemeinen und reinen Wohngebieten. Wir Anwohner des Ungererbades fordern deshalb auch die Gleichbehandlung mit den Bürgern in Laim.

Von einem in Aussicht gestellten Lärmgutachten haben wir nur 5 von 78 Seiten erhalten, die bereits Fragen aufwerfen. Die Lärmgrenzwerte können u. E. nicht eingehalten werden. AKTUALISIERUNG VOM 2.10.2014: Das komplette Lärmgutachten des TÜV SÜD haben wir am 30.09.2014 vom Veranstalter zur Prüfung erhalten.

Auf der Sitzung des Bezirksausschusses Schwabing-Freimann am 30.09.2014 sagte der Veranstalter gemäß Münchner Merkur vom 02.10.2014: "Wir wollen eine Bereicherung für München sein, und ganz sicher nicht für die Anwohner der Sargnagel über den Winter". Die Anwohner haben aber genau die Befürchtung, daß dieser Sargnagel Realität wird. München ist mit seinem hervorragenden kulturellen Angebot Kulturhauptstadt Nummer 2 in Deutschland. Eine Veranstaltung mit Preisen von 99,- bis 259,- Euro pro Eintrittskarte plus Getränke, Trinkgeld und Verkehrsmittel ist keine notwendige Bereicherung des kulturellen Lebens in München und schon gar nicht auf Kosten der Nachbarschaft.

Die Nutzung des Ungererbades für solche Event- und Vergnügungsveranstaltungen ist u. E. auch eine Zweckentfremdung und im öffentlich-rechtlichen Sinne nicht zulässig. Wir sehen die Gefahr, daß eine Umwidmung in der Nutzung des Ungererbades bzw. dann auch weiterer Münchner Bäder erfolgen soll, so daß diese zukünftig außerhalb des Badebetriebes für Event- und andere Vergnügungsveranstaltungen gewerblich genutzt werden sollen.

Mit Schreiben vom 01.10.2014 hat der Rechtsanwalt von Anwohnern, Hr. Dr. Alfred Braun, auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Ottostraße 9/V, 80333 München, www.dr-alfred-braun.de folgende Anträge gestellt:
1. Antrag auf Baueinstellung gemäß Art. 75 BayBO
2. Antrag auf Beseitigung der Anlagen und Nutzungsuntersagung gemäß Art. 76 BayBO
3. Amtshaftung gemäß § 839 BGB i. V. mit Art. 34 GG

Die Veranstaltung "Cotton-Club-Dinnershow" findet auch in Frankfurt statt. Dort allerdings an einem Bahnhof mitten in einem reinen Gewerbegebiet, ohne Störung von Wohn-Anwohnern. Wir fordern für München die gleiche Lösung!

München, 24.09.2014 (aktiv bis 23.03.2015)


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