Bauen

Wir für Gudensberg - Erhalt des ländlichen Raumes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Parlament Stadt Gudensberg
447 Unterstützende 395 in Schwalm-Eder-Kreis

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

447 Unterstützende 395 in Schwalm-Eder-Kreis

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.05.2019
  4. Dialog
  5. Gescheitert

18.11.2018, 22:24

Wir möchten gern im Folgenden über zeitnahe Termine informieren.

22. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt (öffentlich)

Termin: 20.11.2018, 20:00 Uhr
Raum: Sitzungszimmer , Kasseler Straße 2 , 34281 Gudensberg

Alle Tagesordnungspunkte können unter folgenden Link eingesehen werden.

gudensberg.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2018-BPU-80

25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (öffentlich)

Termin: 22.11.2018, 20:00 Uhr
Raum: Bürgerhaus , Kasseler Straße 2 , 34281 Gudensberg


Unter anderem ist der Tagesordnungspunkt:
Erwerb von Grundstücken, Gemarkungen Gudensberg, Maden und Obervorschütz zu finden. Alle Tagesordnungspunkte können unter folgenden Link eingesehen werden.

gudensberg.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2018-Stavo-88

Ich möchte an dieser Stelle gern ALLE BürgerInnnen auffordern sich an den politischen Prozessen in Gudensberg zu beteiligen. Kommen Sie in die offenen Ausschusssitzungen und Stadtverordnetensitzungen. Hier haben die BürgerInnen nach der hessischen Gemeindeordnung ebenso das Wort !!


28.10.2018, 14:53

Dokument anzeigen

Hallo,

wie Ihnen bekannt ist, sind viele Gudensberger Bürger nicht einverstanden mit der für die Stadtentwicklung Gudensberg vorgesehenen Veränderungen. Viele Fragen sind offen, ein hohes Maß an Verunsicherung ist entstanden. Wir möchten natürlich die Möglichkeit anbieten, mit den Fraktionen und unserem Bürgermeister, Hrn. Börner, ins Gespräch zu kommen.

Daher wurden Fragen und Anregungen in einer Präsentation im Handout-Charakter zusammengestellt, um ein gemeinsames und lösungsorientiertes Gespräch zu führen.

Wir haben dieses Handout den Fraktionen heute zur Verfügung gestellt.


22.10.2018, 23:44

„Wachstum um jeden Preis?“ – das war die Überschrift in der HNA Ausgabe vom
27. September zum Stadtentwicklungsplan Gudensberg.
Diese Frage wurde nun in der Stadtverordnetenversammlung am 18.Oktober mit dem Aufstellungsbeschluss für das Neubaugebiet Gudensberg Süd mit einem deutlichen „JA“ beantwortet.

Auf der Stadtverordnetenversammlung hielten die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien eine Rede zum Bebauungsplan Gudensberg Süd und den damit verbundenen Abstimmungsverfahren zum „Aufstellungsbeschluss“, der mit voller Zustimmung von SPD und CDU gefasst wurde.

Die CDU betonte in ihrer Rede, dass es heute etwas ganz "normales" sei, Neubaugebiete zu erschließen. Eine Anmerkung bzgl. der derzeitigen Stimmung der Bürger zum Stadtentwicklungsplan gab es nicht.
Die Grünen stimmten gegen die Bebauung und argumentierten bzgl. des hohen Flächenverbrauches mit der Tatsache, dass heute schon das Land Hessen nicht mehr in der Lage sei, durch die noch vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen eine eigene Lebensmittelversorgung für Hessen sicherzustellen. Die Gegenstimmen der Grünen hatten aufgrund der Mandatsverteilung keinen Einfluss auf die Beschlussfassung.

Der Bürgermeister betonte, dass mit der Bebauung für Gudensberg Süd eine Alternative für den in die Kritik geratenen sozialen Wohnungsbau in der Steinzeitsiedlung möglich wäre. So könnte in der Steinzeitsiedlung ein neuer Kindergarten sowie der erste Teil des Sozialwohnungsprojektes, sofern der Investor dies mitträgt, gebaut werden. In Gudensberg Süd würde dann die zweite Hälfte des Projektes geplant.

Für das Baugebiet Gudensberg Süd wird eine verdichtete, mehrgeschossige Bauweise angestrebt.
Es haben bereits 80 Interessenten für den ersten Bauabschnitt Bedarf angemeldet, sodass der erste Bauabschnitt schon jetzt größer geplant werden muss.
Eine ausufernde Bebauung/ Entwicklung wie in der Steinzeitsiedlung scheint vorprogrammiert, auch wenn Versprechen seitens der agierenden Stadtverordneten anders lauten.
Im Anschluss müssen sich nun die Stadtverordneten mit einer konkreten Planung auseinandersetzen und die Öffentlichkeit einbinden.

Laut Aussage des Fraktionsvorsitzenden Julian Brand sollen bei Fertigstellung des neuen Baugebietes mehr Grünflächen als Ausgleichflächen vorhanden sein. Wo diese Grünflächen, die zum Erholen und Entspannen einen so hohen individuellen Stellenwert haben und damit dem Gemeinwohl dienen, entstehen sollen, wurde allerdings nicht vorgestellt.

Im Anschluss an die Ausschusssitzung Bauen, Planen und Umwelt am 17.Oktober bot sich uns die Möglichkeit in einem persönlichen Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD nochmals unsere Kritikpunkte zum Stadtentwicklungsplan zu erläutern. Dabei wurde der Eindruck vermittelt, dass unsere Anliegen Beachtung finden.
In der darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung fanden unsere Einwände in der Rede des SPD Fraktionsvorsitzenden jedoch keinerlei Beachtung. Dies hätten wir jedoch für wünschenswert gehalten. Wir müssen feststellen, dass KEIN Annehmen von Bürgerbeteiligung stattfindet bzw. nur ein sehr einseitiges. Kritische Stimmen werden weiterhin nicht berücksichtigt.
Allein die Bau- und Entwicklungsvorstellungen der Stadtverordneten und des Bürgermeisters zählen.

Viele stellen sich die Frage: Was können wir jetzt noch tun?
Die Öffentlichkeit und die Behörden haben jetzt die Möglichkeit zu Stellungnahme. Diese muss nach Veröffentlichung des Beschlusses schriftlich erfolgen und ist direkt bei der Stadt einzureichen. Die Fraktionen sollten hierzu ein Schreiben in Kopie erhalten.

Eine Information innerhalb der Petition (Blog-Eintrag) wäre in diesem Fall ebenso hilfreich, um alle Unterzeichner der Petition über die Einsprüche in Kenntnis zu setzen.

Anbei der Link zu den nächsten Terminen:
gudensberg.more-rubin1.de


12.10.2018, 23:33

Wie die Geschichte von der Gudensberger Stadtentwicklung weitergeht, können interessierte Bürger am Mittwoch, den 17.Oktober in der Ausschusssitzung Bauen, Planen und Umwelt sowie am Donnerstag, den 18. Oktober 2018 in der öffentlichen Sitzung der Gudensberger Stadtverordnetenversammlung erfahren. Denn dort soll über den Beginn eines Bauleitplanverfahrens für ein neues Baugebiet am südlichen Ortsrand von Gudensberg beraten werden. Vor dem Hintergrund, dass der Staat derzeit sozialen Wohnungsbau besonders fördert, bietet sich dort die Gelegenheit zu erfahren, welche Art der Bebauung dort vorgesehen wird und was man tun möchte, damit dort kein sozialer Brennpunkt entsteht.


11.10.2018, 14:59

Hallo,

für eine weitere politische Diskussion hat sich der Landtagsabgeordnete für den nördlichen Schwalm-Eder-Kreis Hr. Günter Rudolph für ein persönliches Gespräch erklärt.

Er wird sich den Fragen und Bedenken der Anwesenden stellen.

Daher sind alle ALLE Bürgerinnen und Bürger zur dieser Veranstaltung eingeladen.

Wann: Samstag, den 13.10.2018 um 14:00 Uhr
Wo: DGH Maden

Wichtiger Hinweis: Dies ist keine Wahlkampfveranstaltung der SPD für die bevorstehenden Landtagswahlen, sondern eine Möglichkeit mit der Politik ins Gespräch zu kommen.




28.09.2018, 23:35

In der Sitzung des Zentralausschusses der Regionalversammlung Nordhessen am 28.9.2018 wurde dem Abweichungverfahren nach Hessischen Landes Planungsgesetz in der Neuausweisung der Wohnbaufläche Gudensberg Süd in der Gemarkung Maden Drucksache 12/2018 mit 9 Zustimmungen (5x SPD) und vier Gegenstimmen (CDU/Grüne) zugestimmt.
Die Ausweitung der Baugebiete, einhergehend mit weiteren Flächenversiegelungen wurde thematisiert. Aus dem Gremium wurde angeregt, alternative Flächen weitergehend zu prüfen.

Möchte man die geplante Ausweisung eines Baugebietes beanstanden, hier die Vorgehensweise:

Die alleinige Zuständigkeit liegt bei der Stadt Gudensberg als Träger der kommunalen Planungshoheit gem. Artikel 28 Abs. II GG.
Im Rahmen des entsprechenden Bauleitplanverfahrens ist die Durchführung einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.
 
Die Einwohner werden sowohl in der 1. Beteiligung (nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch) als auch in der 2. Beteiligungsrunde (nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) zur Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan die Möglichkeit haben, Ihre Stellungnahmen bei der Stadt einzureichen.
Diese Stellungnahmen müssen dann von der Stadt sach- und fachgerecht abgewogen werden. Das Ergebnis ist Ihnen dann mitzuteilen (i.d.R. erfolgt das nach Abschluss des Verfahrens).




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