Wirtschaftspolitik - Überarbeitung des Förderprogramms "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

14.12.2018, 03:24

Pet 1-18-09-703-040440 Wirtschaftspolitik

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition soll eine Überarbeitung des Förderprogramms "INVEST – Zuschuss
für Wagniskapital" im Sinne der Förderung von kleinen und mittelständischen
Unternehmen erreicht werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 14 Mitzeichnungen und sieben Diskussionsbeiträge
vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das
Förderprogramm „INVEST“ für junge Unternehmen kaum nutzbar sei, da die
Einschränkungen für den Investor abschreckend seien und das Recht der Bürger
behinderten, freie Entscheidungen zu einer Investitionsfinanzierung zu treffen. Daher
könne diese Einschränkung nicht rechtskonform sein. Nach der derzeitigen
Ausgestaltung dürften nur Wohlhabende und findige Kapitalgesellschaften in eine Idee
investieren und dadurch von Steuergeldern profitieren. Gerade Personen oder
Unternehmen mit Unternehmensverbundenheit könnten von einer Idee überzeugt
werden, weshalb der Ausschluss dieser Personen und Unternehmen nicht sinnvoll sei.
Auch finanziell unabhängige Verwandte, Ehepartner oder Angestellte investierten
nicht in aussichtslose Ideen.

Die Voraussetzungen für die Unternehmen seien ebenfalls zu eng. Kleine
Unternehmen seien oftmals keine Kapitalgesellschaften. Auch Unternehmen, die älter
als sieben Jahre seien, könnten innovativ tätig werden und benötigten dafür
Wagniskapital. Es sei außerdem unrealistisch, dass innerhalb von sechs Monaten
(wegen der Gültigkeitsdauer des Bewilligungsbescheids) ein wohlhabender fremder
Investor gefunden werde. Zudem seien die Kosten für den Notar und den Nachweis
der Innovativität zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass mit dem Förderprogramm „INVEST
– Zuschuss für Wagniskapital“ seit Mai 2013 Investitionen von privaten Investoren in
junge innovative Unternehmen gefördert werden. Durch die Mobilisierung von privatem
Wagniskapital sollen die Finanzierungsprobleme von den für die Volkswirtschaft sehr
wichtigen Startups, welche aufgrund der hohen Risiken häufig Schwierigkeiten haben,
ausreichend Kapital zur Finanzierung ihrer innovativen Geschäfts- und/oder
Produktidee am Markt zu erhalten, behoben werden. Zugleich soll das in Deutschland
noch unterentwickelte Business-Angel-Wesen unterstützt werden.

Damit sichergestellt ist, dass die richtige Zielgruppe passgenau erreicht wird, müssen
sowohl von den Unternehmen als auch von den Privatinvestoren bestimmte
Voraussetzungen für eine INVEST-Förderung erfüllt sein. Die Bedingungen an die
Unternehmen und Investoren sind einerseits so eng gefasst, dass nur junge innovative
Unternehmen und nicht-verbundene Privatinvestoren, die allein aus wirtschaftlichen
Motiven in die Unternehmen investieren und sich an allen Chancen und Risiken der
Unternehmen beteiligen, von der INVEST-Förderung profitieren. Andererseits sind die
Bedingungen an die Unternehmen und Investoren so weit ausgelegt, dass die
Zielgruppe möglichst vollständig von der INVEST-Förderung erfasst wird. Zusätzlich
müssen die Bedingungen an Unternehmen und Investoren zügig und ohne zu großen
Aufwand überprüft werden können, damit die Maßnahme insgesamt schlank und
unbürokratisch bleibt und der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den ausgezahlten
Fördersummen angemessen ist. Für eine INVEST-Förderung sind die Privatinvestoren
innerhalb dieser vorgegebenen Grenzen in ihren Investitionsentscheidungen frei. Die
Evaluierung der Fördermaßnahme im Juni 2016 (durchgeführt vom Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim zusammen mit dem VDI
Technologiezentrum Düsseldorf) hat INVEST eine positive Wirkung hinsichtlich der
Mobilisierung privaten Wagniskapitals bescheinigt. So wurden zu jedem Euro an
staatlichen Mitteln aufgrund der Förderung zusätzlich 1,50 Euro von den privaten
Investoren in die jungen innovativen Unternehmen investiert. Es liegt in der Natur der
Sache, dass bei der Mobilisierung von privatem Kapital Personen adressiert werden,
die dieses Kapital besitzen. Denn nur dieser Adressatenkreis kann in ausreichendem
Umfang das notwendige Kapital für die jungen innovativen Unternehmen bereitstellen,
welches diese auf ihrem Weg zur Kommerzialisierung neuartiger spannender
Geschäftsideen benötigen. Die Einstiegsgrenze ist dabei mit 10.000 Euro im Vergleich
zu den Summen, die üblicherweise für Wagniskapitalfinanzierungen bereitgestellt
haben, äußerst niedrig angesetzt.

Die Evaluation stützte sich neben einer Analyse der Förderdaten vor allem auf
qualitative Befragungen von Unternehmen, Investoren und Experten des
Wagniskapitalmarktes. Durch Vergleich von geförderten und nicht-geförderten
Unternehmen sowie Investoren (Vergleichs-/Kontrollgruppen) konnten die Effekte des
Programms abgeschätzt werden. So konnte ermittelt werden, dass die Förderrichtlinie
von den Befragten als adäquat und sinnvoll erachtet wurde. Insbesondere wurde die
Maßnahme auch als besonders bürokratiearm bezeichnet und das für die
Administration verantwortliche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
für seine effiziente und zügige Bearbeitung gelobt.

Eine Verbundenheit zwischen Unternehmen und Investor ist aus folgenden Gründen
von der INVEST-Förderung ausgeschlossen: INVEST soll möglichst marktähnlich
privates Kapital von außen mobilisieren, d. h. der private Investor soll die Anteile an
den Unternehmen aus rein wirtschaftlichen Gründen erwerben und die späteren
Gewinne allein aus der Beteiligung erzielen. Bei Ehepartnern, Verwandten und
Angestellten ist aufgrund der möglichen Voreingenommenheit eine rein wirtschaftliche
Motivation häufig fraglich und die Gefahr von Mitnahmeeffekten bei der Förderung
hoch. Darüber hinaus gibt der EU-Beihilferahmen vor, dass die geförderten Investoren
vom Unternehmen unabhängig sein müssen (vgl. Nummer 34 und 150 der Leitlinien
für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen vom 22. Januar 2014).
Ohne die Bedingung des Ausschlusses von Angehörigen und nahestehenden
Personen wäre die Maßnahme nicht von der EU Kommission genehmigt worden.

Per Definition sind Startups junge Unternehmen, die eine innovative Geschäftsidee
und das Ziel schnellen Wachstums haben. Bei der Finanzierung sind sie häufig auf
Wagniskapital angewiesen. INVEST ist daher auf junge innovative Unternehmen in
den frühen Unternehmensphasen ausgerichtet. Das zulässige Unternehmensalter von
bis zu sieben Jahre ist dabei bereits sehr großzügig ausgelegt. Es hatte sich (als
gemäß der alten Förderrichtlinie das Unternehmensalter noch auf zehn Jahre begrenzt
war) ohnehin gezeigt, dass nur rund zwei Prozent aller antragstellenden Unternehmen
älter als sieben Jahre waren. Insofern ist das Potenzial älterer Unternehmen, die in die
Zielgruppe des Programms fallen, sicherlich ohnehin begrenzt. Der Ausschuss weist
darauf hin, dass auch hier das EU-Beihilferecht eine Altersgrenze von sieben Jahren
vorgibt (vgl. Abschnitt 3 Artikel 21 Nummer 5 der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung vom 17. Juni 2014). Selbstverständlich können auch
nicht mehr ganz so junge Unternehmen innovativ tätig sein. Diese älteren innovativen
Unternehmen werden jedoch mit anderen Maßnahmen zur Innovationsförderung
unterstützt (z. B. mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM), die
speziell auf Unternehmen in der Wachstumsphase oder auf bereits etablierte
Unternehmen abgestimmt sind. Mit der Vorgabe, dass es sich für eine
INVEST-Förderung bei den Unternehmen um Kapitalgesellschaften handelt, möchte
die Bundesregierung Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer dazu
motivieren, nicht in Rechtsformen zu gründen, bei denen der Gründer bzw. die
Gründerin in die Privathaftung gehen. Von Seiten der Gründerteams hat das BAFA
bislang auch noch kaum Klagen erreicht, dass die Rechtsform ein wesentliches
Hindernis für die Inanspruchnahme des Programms gewesen wäre.

Förderfähigkeitsbescheide für die Unternehmen sind in der Tat sechs Monate gültig.
Jedoch kann nach Ablauf dieser sechs Monate von dem Unternehmen erneut ein
Antrag auf Förderfähigkeit beim BAFA gestellt werden, so dass für die Unternehmen
kein Druck besteht, innerhalb dieser sechs Monate einen Investor finden zu müssen.
Eine Begrenzung der Gültigkeit des Förderfähigkeitsbescheides ist auch zwingend
erforderlich, da sich die jungen Unternehmen innerhalb kurzer Zeiträume stark
verändern können (beispielsweise bezüglich der Mitarbeiteranzahl oder bezüglich des
Jahresumsatzes oder der Jahresbilanzsumme) und dann die Fördervoraussetzungen
ggf. nicht mehr erfüllen. Zudem ist es in der Praxis häufig so, dass die Unternehmen
bei der Antragstellung auf Förderfähigkeit bereits einen Investor in Aussicht haben, für
den der INVEST-Zuschuss der letzte Anstoß zur Investition darstellt.

Abschließend macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass den Unternehmen im
Rahmen des INVEST-Antragsverfahrens keine Kosten für den Nachweis der
Innovativität entstehen. Dieser erfolgt entweder über die Zugehörigkeit zu einer als
innovativ definierten Branche, durch eine andere Forschungs- oder
Innovationsförderung einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung oder durch Besitz eines
Patentes. Seit dem 1. Januar 2017 haben Unternehmen, die keines dieser
Innovationskriterien erfüllen, zusätzlich die Möglichkeit, sich ihre Innovativität durch
einen externen Gutachter bescheinigen zu lassen. Die Kosten für die Erstellung
solcher Kurzgutachten übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Somit ist auch dieser Nachweis der Innovativität für die Unternehmen kostenfrei.
Zudem entstehen aufgrund der INVEST-Förderung keine gesonderten Notarkosten,
die in der INVEST-Förderung berücksichtigt werden müssten.

Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss nach umfassender Prüfung der
Sach- und Rechtslage aus den oben dargelegten Gründen keinen parlamentarischen
Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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