Wirtschaftspolitik - Überarbeitung des Förderprogramms "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Förderprogramm "INVEST-Zuschuss für Wagniskapital (BMWi)" im Sinne der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen überarbeitet wird.

Begründung

Das Förderprogramm "INVEST" soll Investoren motivieren jungen, innovativen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Eine gute Sache! Aber, die Bedingungen sind bürokratisch, theoretisch und für junge Unternehmen kaum nutzbar, weil:Bedingungen für Unternehmen:- Kapitalgesellschaft - nicht älter als 7 Jahre- kleines Unternehmen (max. 50 Mitarbeiter-max.10 Mio Euro Umsatz)- Vertragsgestaltung mit Notar- Eintragung ins Handelsregister - Nachweis zur Innovativität- Bewilligungsbescheid für das Unternehmen ist 6 Monate gültig, danach muss neu beantragt werdenInvestoren:- Keine Beteiligung am Unternehmen 2 Jahre vor und 3 Jahren nach dem Investment- Keine Beteiligung von Verwandten, Ehefrauen, Kindern, Angestellten, oder sonstige Personen mit einer Unternehmensverbundenheit - Die Investition des fremden Investors darf nicht mit Fremdkapital finanziert seinDas Programm ist nicht praxisnah. Gerade die Einschränkungen für den Investor sind abschreckend und behindern das Recht des Bürgers freie Entscheidungen zu einer Investitionsfinanzierung zu treffen. Diese Einschränkung kann nicht rechtskonform sein und bedarf der Prüfung. Nach dem Förderprogramm dürfen nur "Wohlhabende" und findige Kapitalgesellschaften in eine Idee investieren und werden mit Steuergeldern belohnt. Wen kann man besser von seiner Idee überzeugen als verbundene Personen oder Unternehmen. Scheinbar ist nicht bekannt, dass auch finanziell unabhängige Ehefrauen, Lebenspartner, Verwandte und Angestellte nicht in eine aussichtslose Idee investieren. Warum diese Personen nicht einen Zuschuss bekommen dürfen ist ebenfalls rechtlich zu prüfen.Kleine Unternehmen sind oftmals keine Kapitalgesellschaften. Unternehmen älter als 7 Jahre, sind zwar nicht mehr jung, können aber auch innovativ tätig sein und benötigen vielleicht auch Wagniskapital.Ein erstellter Bewilligungsbescheid ist für das beantragende Unternehmen 6 Monate gültig. Bedeutet - innerhalb von 6 Monaten muss ein wohlhabender völlig fremder Investor gefunden werden - unrealistisch Die Nebenkosten für Notar und Kosten für den Nachweis der Innovativität sind zudem noch zu berücksichtigen.Das Programm muss praxisnah, freiheitlich rechtskonform und orientiert am Mittelstand gestaltet werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-09-703-040440 Wirtschaftspolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll eine Überarbeitung des Förderprogramms "INVEST – Zuschuss
    für Wagniskapital" im Sinne der Förderung von kleinen und mittelständischen
    Unternehmen erreicht werden.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 14 Mitzeichnungen und sieben Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
    im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... weiter

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