Zulassung zum Straßenverkehr - Nur noch Zweiräder mit Elektromotor, keine Zweitakter mehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

218 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

218 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:01

Ferdinand Creutz

Zulassung zum Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der öffentlichen Petition wird gefordert, dass in Deutschland ab 2010 die Zulas-
sung von mit Zweitaktmotor betriebenen Zweirädern (Mofas und Mopeds) eingestellt
wird und zukünftig nur noch mit Elektromotor betriebene Zweiräder zugelassen wer-
den dürfen, wobei bereits zugelassene, herkömmliche Zweitakter von dieser Rege-
lung nicht betroffen sein sollen.

Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 218 Mitzeichnungen
und 71 Diskussionsbeiträge vor.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Elektromoto-
ren gegenüber Zweitaktbenzinmotoren vielfältige Vorteile hätten. Sie seien umwelt-
freundlicher, leiser und würden zudem weniger Rohstoffe verbrauchen. Zwar würden
auch Elektromotoren bzw. die Akkus Rohstoffe benötigen, sie seien aber dessen
ungeachtet die Technologie der Zukunft. Außerdem gebe es bereits heute voll
ausgereifte elektrische Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, die
sogar bei internationalen Motorradrennen zum Einsatz kommen würden.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Petentenvortrages wird auf den Inhalt der Peti-
tion verwiesen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wie
folgt zusammenfassen:

Deutschland kann heute kraftfahrzeugtechnische Vorschriften nicht mehr allein und
einseitig festlegen. Vielmehr sind Abgasvorschriften für Neufahrzeuge innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft harmonisiert und verbindlich in den Mitgliedstaaten an-
zuwenden. Deutschland ist verpflichtet, diese Richtlinien bzw. Verordnungen in natio-
nales Recht zu übernehmen.

Die Vorschriften für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen schreiben nicht ein-
zelne Techniken oder Antriebsarten vor, sondern beinhalten sogenannte W irkvor-
schriften. So werden z. B. Grenzwerte hinsichtlich der Emissionen vorgesehen, aber
keine Technik, mit der die Einhaltung dieser Grenzwerte erreicht werden muss.
Technische Innovationen werden durch diesen Grundsatz besser gefördert. Natio-
nale Vorschriften, wie etwa eine nur in Deutschland geltende Verpflichtung, die vor-
schreibt, nur noch Fahrzeuge einer bestimmten Antriebsart neu zum Verkehr zuzu-
lassen, würden als Handelshemmnis betrachtet werden.

Aus den oben dargelegten europarechtlichen Gründen gibt es keine Möglichkeit, ab
2010 in Deutschland nur noch Zweiradfahrzeuge mit einer bestimmten Antriebsart,
hier Elektroantrieb, zum Verkehr zuzulassen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden kann.

Der von der Fraktion der SPD gestellte Antrag, die Petition dem Europäischen Par-
lament zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt. Ebenfalls wurde der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition der Bundesregierung dem Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung als Material zu überweisen,
sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Umstellung auf Elektromobilität auch
für Zweiräder gefordert werde, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschlie-
ßen, mehrheitlich abgelehnt.


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