Bölge : Almanya
Refah

Arbeitslosengeld II, Zwangsumzug, volle Unterstützung automatisch

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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20.02.2014 20:22

Etwas näher beschrieben.
Neuer Titel: Zwangsumzug wegen zu teurer Wohnung bei Arbeitslosigkeit: Volle Arbeitslosengeld II, Zwangsumzug, volle Unterstützung automatisch Neuer Petitionstext: Wenn eine Wohnung zu teuer geworden ist, aus welchen Gründen auch immer (Scheidung, Trennung, Wegzug erwachsener Kinder etc.), und dies dem Amt, bzw. Jobcenter mitgeteilt worden ist, sollen die Wohnungsbeschaffungskosten, mit einem ausreichenden Pauschalbetrag ohne Antragstellung automatisch übernommen werden. Dies mind. 1 Jahr lang, der Wohnungsinhaber muss entsprechende Nachweise erbringen, was er unternommen hat, die Kaltmiete zu senken (z. B. Arbeitssuche, Untermieter, Wohnungssuche). Solange dies nachgewiesen wird, darf die Kaltmiete nicht abgesenkt werden. Falls nach 1 Jahr immer noch keine Problemlösung gefunden wurde, der Wohnungsinhaber jedoch weiterhin Bemühungen nachweist, sollte die Miete noch ein halbes Jahr voll übernommen werden.
Die angemessenen Kaltmietkosten müssen wieder nach Baujahr eingestuft werden, eintsprechende Kürzungen müssen zurückgenommen werden. Da die Kaltmieten laufend steigen, muss es entsprechende Anpassungen in jedem Jahr geben.
Sobald eine Wohnung gefunden ist, soll dies dem Amt bzw. Jobcenter gemeldet werden, wenn die Miete angemessen ist, wird die Mietkaution als Zuschuss übernommen, nicht als Darlehen. Sämtliche Kosten für den Umzug müssen automatisch übernommen werden mit einem Pauschalbetrag (Umzugsunternehmen ab 50+, Renovierungskosten der alten und ev. der neuen Wohnung, Umzugsgebühr Telefon-/Internetanbieter, Nachsendeauftrag, Elektriker, Handwerker) - z. Z. wären das Kosten in Höhe von ca. mindestens 2500 Euro (für 1 Person innerhalb des gleichen Ortes) oder höher, je nach Länge des Transportweges beim Umzug und Größe des Haushaltes. Neue Begründung: So, wie die Angelegenheit jetzt abläuft, ist sie einfach menschenunwürdig. Die Wohnung wird irgendwann zu teuer, und man soll innerhalb eines halben Jahres die Kaltmietkosten senken mit der Androhung, dass danach nur noch die angemessenen Kosten für 1, 2 oder mehr Personen - übernommen werden. Damit geraten Wohnungsinhaber und Bürger dieses Landes, die wenig zum Leben haben oder arbeitslos, alleinerziehend, älter, krank etc. sind, unter einen großen Druck. Und das, obwohl sie an der Situation, in die sie geraten sind, unschuldig sind.
Es ist in so kurzer Zeit häufig nicht machbar, eine Lösung für das Problem zu finden, auch wenn man in alle Richtungen versucht, dem Wunsch des Staates nachzukommen, die Kosten der Unterkunft zu senken. Dazu muss man noch Anträge über Anträge stellen, um die Wohnungsbeschaffungskosten zu bekommen, diese Anträge werden dazu überwiegend abgelehnt. Wer dann noch mag, muss vor`s Sozialgericht ziehen. ziehen, so wie ich es getan habe und noch tue, auch zwangsweise. Da mir nichts anderes übrig bleibt.
Sollte man es also nicht schaffen, innerhalb eines halben Jahres die Kosten zu senken, dann "Gute Nacht", man wird unverschuldet zum Mietschuldner und das häuft sich dann natürlich an, die fristlose Kündigung droht und die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher.
Das ist nicht menschenwürdig.
Wenn man dann doch mal das Glück hat, eine Problemlösung in Form einer annehmbaren Wohnung zu finden, geht das Ganze in die nächste Runde.
Anträge stellen und um alles betteln. Wieder muss man Bittsteller sein. Die meisten Anträge werden wieder abgelehnt. So muss man wieder alles einklagen. Usw. usw.
Das ist menschenunwürdig.
Es kann nicht sein, dass man unverschuldet verschuldet wird - vom Staat - und dass man unverschuldet auch noch das meiste einklagen muss.
Es sollte selbstverständlich sein, dass der VATER Staat einem in so einer Situation beisteht und nicht wie einen Aussätzigen behandelt. So kommt man sich nämlich vor.

Foto © Miredi - Fotolia.com


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