Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag
Abschaffung der Bestrafungsfristen von 5, bzw. 10 Jahren bei einmaligen Auslassens eines Jahresstempels.
Begründung
Es ist unmöglich, das ganze Leben lang jedes Jahr zum Zahnarzt zu gehen. Keine Benachrichtigung vom Zahnarzt zum Jahresende, daß noch kein Zahnarzttermin geleistet wurde, Krankheit, Unfall oder Pflegefall, all diese Situationen können zum Auslassen des Stempels führen. Außerdem kann ein Versicherter im Januar des Jahres den Pflichtbesuch leisten und im darauffolgenden Jahr im Dezember, sodass die Jahrestempel zwar vorliegen aber reell zwei Jahre lang keine Zahnbehandlung stattfand. Es darf nicht sein, dass Bürger dieses Landes mit 60, 70 oder 80 Jahren gezwungen werden, das Bonusheft neu zu stempeln und so behandelt werden, als ob Sie noch nie beim Zahnarzt waren. Im Juni 2014 wurde dafür schon eine Petition eingereicht, welche zuerst abgelehnt wurde.
Zitat: " Der Nachweiß über die in Anspruch genommenen Vorsorgeuntersuchungen muss dabei lückenlos über 5, bzw. 10 Kalenderjahre erfolgen. Ist dies nicht möglich, können Versicherte zu jedem Zeitpunkt erneut durch regelmäßige Zahn- und Mundflege, sowie in Anspruchnahme der Zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung mit dem Nachweiß beginnen".
Juli 2014 Neuvorlage beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages.
August 2014 Ankündigung eines Votums von 2 Bericht erstattenden Abgeordneten, je von der Regierungskoalition und der Opposition.
November 2015 Ablehnung durch den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages