Erfolg
 

Bundesagentur für Arbeit - Einrichtung eines Online-Portals für ARGEN/JobCenter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

684 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

684 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Petent fordert die Gründung eines Online-Portals für ARGEN/JobCenter, wo jeder Arbeitslose oder Hartz 4-Geringverdiener direkt mit seiner persönlichen BG-Nummer und eine von seinem Amt zugeteilten PIN sofortigen Zugriff auf Berechnungen und Mitteilungen der Ämter hat.

Begründung

Der Nutzer hätte so den Kontakt zu seinem Vermittler per Mail und kann ihn bei Fragen direkt über das Internet Kontakten oder eine Anfrage zu seinen Geldleistungen online stellen Auch wäre so eine Übersicht vereinfacht .

Viel geht den meisten Arbeitslosen in den Papierkrieg der ARGEN/JobCenter unter viele haben schon Meter dicke Ordner mit Bescheiden und Mitteilungen eine Vereinfachung wäre es wenn die Bescheid und Berechnungen wie in einem ART Onlinekonto für hartz4 einzusehen wäre so ist der Leistungsbezieher immer aktuelle im Bild was seine Leistungen betrifft und kann mit wennigen klicks seine bisherige Geschichte durchgehen fals fragen austauschen ist ein Mailsystem von Vorteil wo der Leistungsempfänger direkt bei der zuständigen Stelle eine Anfrage stellen kann (Z.B Vermitler)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 26.09.2010
Sammlung endet: 30.11.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Michael Steve Larisch

    Bundesagentur für Arbeit

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    wird.

    Begründung

    Der Petent
    fordert die Gründung eines Online-Portals für Arbeitsgemeinschaften
    (ARGEN) / JobCenter, wo jeder Arbeitslose oder geringverdienende Arbeitslosengeld
    II-Empfänger direkt mit seiner persönlichen BG-Nummer und einer von seinem Amt
    zugeteilten PIN sofortigen Zugriff auf Berechnungen und Mitteilungen der Ämter hat.

    Zur Begründung führt der Petent
    im Wesentlichen an, dass ein Nutzer so den
    Kontakt zu seinem Vermittler per E-Mail halten, direkt über das Internet seine
    aktuelle Leistungssituation einsehen oder Anfragen stellen könnte.

    Die Eingabe wurde
    des
    Internetseite
    der
    auf
    öffentliche Petition
    als
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde durch 684 Mitzeichnungen unterstützt.
    Außerdem gingen 50 Diskussionsbeiträge ein.

    Der Petitionsausschuss
    hat
    zu
    der Eingabe
    eine Stellungnahme
    des
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eingeholt. Darin führt das BMAS
    im Wesentlichen aus, dass dem Begehren des Petenten durch die Zentrale der
    Bundesagentur
    das
    Für
    könne.
    entsprochen werden
    nicht
    für Arbeit
    Leistungsverfahren sei eine Umsetzung der in der Petition gemachten Vorschläge
    nicht sinnvoll und zentral auch nicht möglich. Es sei auch nicht geplant, eine solche
    Möglichkeit durch Änderung der technischen Abläufe zu schaffen. Im Bereich Markt
    und Integration stehe die Funktion zumindest teilweise bereits im Online-Portal
    der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Verfügung.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die vom Petenten eingereichten
    Unterlagen Bezug genommen.

    In seiner parlamentarischen Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu folgendem
    Ergebnis:

    Die Möglichkeit des Online-Zugriffs auf das Fachverfahren Arbeitslosengeld II (A2LL)
    durch Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
    besteht derzeit nicht.

    Ein Zugriff auf dieses Fachverfahren würde es dem Leistungsbezieher jedoch nicht
    ermöglichen können, sich abschließend über den Bearbeitungsstand seines
    Verfahrens zu informieren, obgleich die Berechnungen, Mitteilung und Bescheide im
    Fachverfahren A2LL zum Teil elektronisch hinterlegt sind. Das Verfahren arbeitet mit
    Fachbegriffen und Abkürzungen, die für Außenstehende nur schwer verständlich
    sind. Zudem werden beispielsweise auch solche Druckstücke in A2LL im pdf-Format
    hinterlegt, die gar nicht versandt worden sind, weil der Bearbeiter sie etwa weil sie
    fehlerhaft waren verworfen hat. Eine elektronische Archivierung vieler Bescheide
    ist wiederum gar nicht vorgesehen. Ohne die in Papierform versandten Bescheide
    kann sich der Leistungsempfänger somit nicht über den aktuellen Bearbeitungsstand
    informieren. Darüber hinaus kann ein Online-Zugriff des Leistungsempfängers den
    Versand von Bescheiden rechtlich nicht ersetzen (§ 37 Zehntes Buch
    Sozialgesetzbuch).

    Das Projekt ALLEGRO - ALg II-LEistungsverfahren GRundsicherung Online - ist ein
    Projekt der BA zur Entwicklung einer Software, mit der ab September 2013
    begonnen werden soll, das jetzige Verfahren A2LL abzulösen. ALLEGRO wird den
    gemeinsamen Einrichtungen als zentrales IT-Verfahren zur Verfügung gestellt
    werden.
    In ALLEGRO soll es prinzipiell
    technisch möglich sein, dass ein
    in ausgewählte Bereiche
    Leistungsberechtigter über einen Online-Zugriff Einsicht
    seines Falles nehmen kann. Die vom Petent gewünschte Funktionalität
    ist
    im
    ursprünglichen Projektumfang von ALLEGRO allerdings nicht enthalten. Die Prüfung
    und Bewertung eines
    im Rahmen des
    solchen Zugriffs müsste daher
    Anforderungsmanagementprozesses erfolgen. Der Umsetzungsaufwand für einen
    konkrete
    definierenden Online-Zugriff
    noch
    ohne
    sich
    lässt
    zu
    näher
    sind neben einer
    Anforderungsanalyse
    nicht
    beziffern. Hierfür
    fachlichen
    Anforderungsspezifikation auch technische Rahmenbedingungen entscheidend. Mit
    der Finanzierungszusage des BMAS wurde der zeitliche Rahmen des Projekts
    ALLEGRO festgelegt. In der Stufe 1 wird bis September 2013 ein System entwickelt,
    das ausreichend Funktionalität bietet, um A2LL abzulösen. Ein Jahr später werden
    mit der Stufe 2 der Automatisierungsgrad erhöht und ggf. neue Anforderungen

    umgesetzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Umsetzung eines Online-
    Zugriffs nennenswerte Auswirkungen auf die Projektlaufzeit und/oder die
    Projektressourcen hätte.

    für die gleichzeitige Nutzung durch 40.000 Hauptanwender und
    ALLEGRO ist
    30.000 Nebenanwender
    (sporadische Nutzer) ausgelegt. Ob und ggf. welche
    negativen Auswirkungen sich auf die Anwendbarkeit von ALLEGRO ergeben, wenn
    neben den Leistungssachbearbeitern gleichzeitig auch eine nicht bekannte Anzahl
    von Leistungsberechtigten Anfragen in ALLEGRO erzeugen, kann derzeit nicht
    beantwortet werden. Darüber hinaus müssten vor einer Umsetzung des Anliegens
    datenschutzrechtliche Fragestellungen (z. B. Zugriffsbeschränkung auf die eigenen
    Daten oder Zugriffsmöglichkeit auf die Daten der gesamten Bedarfsgemeinschaft)
    sowie Fragen zur IT-Sicherheit geklärt werden. Eine direkte Kontaktaufnahme des
    Leistungsempfängers zu seinem Leistungssachbearbeiter würde zudem die
    Verantwortung beider Träger einer Grundsicherungsstelle tangieren. Damit
    fiele
    diese Entscheidung in die Organisationshoheit der Arbeitsgemeinschaften und
    künftig der gemeinsamen Einrichtungen. Eine zentrale Vorgabe, die direkte
    Kontaktaufnahme mittels E-Mail
    für den Leistungsbezieher zu seinem jeweiligen
    Ansprechpartner zu ermöglichen, ist deshalb nicht möglich.

    Eine Kontaktaufnahme per E-Mail, die zur Klärung von Verständnisfragen in Bezug
    auf Bescheide erfolgt, stößt schließlich auch grundsätzlich auf Bedenken, da vom
    Leistungsempfänger in seinen Online-Ausführungen auch ein verwaltungsrechtlicher
    W iderspruch gemeint sein könnte. Die Einlegung eines W iderspruchs ist per E-Mail
    jedoch nicht möglich. Blieben Fragen offen, müsste die Grundsicherungsstelle erneut
    Kontakt zum Leistungsempfänger aufnehmen. Dadurch würde die Bearbeitung
    erschwert werden.

    Nach einer Abwägung zwischen dem Vorbringen des Petenten und den
    Ausführungen des Bundesministeriums kommt der Petitionsausschuss zu dem
    Ergebnis, dass er das Anliegen in dieser Hinsicht nicht unterstützen kann, da sich
    insbesondere der Aufwand, der zum Aufbau eines solchen Online-Portals
    erforderlich wäre, vor dem Hintergrund des zu erwartenden Nutzens als
    unverhältnismäßig darstellt.

    Im Bereich Markt und Integration stehen die gewünschten Funktionalitäten teilweise
    zur Verfügung. Die Funktionalitäten der JOBBÖRSE ermöglichen die Einrichtung
    eines Benutzerkontos, das mit dem Datensatz im Vermittlungssystem der BA (Ver-
    BIS) verknüpft werden kann. Dazu kann der persönliche Ansprechpartner einem

    Nutzer einen entsprechenden passwortgeschützten Zugang zum Online-Portal der
    BA einrichten. Neben der Stellensuche auf Grundlage der durch die BA
    qualitätsgesicherten Bewerberdaten kann der Anwender über das Online-Portal per
    E-Mail oder über die Postfachfunktion der JOBBÖRSE Kontakt zu seiner
    Integrationsfachkraft (bzw. zu deren Vertretern) aufnehmen. Des Weiteren kann der
    Nutzer über ein gemeinsames Konto die Termine bei seiner Arbeitsagentur, ARGE
    bzw. Arbeitsagentur mit getrennter Aufgabenwahrnehmung einsehen und sich im
    Bereich Meine Bewerbungen die Vermittlungsvorschläge aufrufen. Die JOBBÖRSE
    der BA steht
    kostenlos
    im Internet
    zur Verfügung und kann in den
    Selbstinformations-Einrichtungen der örtlichen Dienststellen genutzt werden.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass das Anliegen des Petenten hinsichtlich des
    Bereiches Markt und Integration
    in Teilen bereits der derzeitigen Sach- und
    Rechtslage entspricht.

    Der Ausschuss hält die in Bezug auf die Petition geltende Sach- und Rechtslage für
    sachgerecht und geboten. Er vermag sich nicht für technische Änderungen oder eine
    Gesetzesänderung im Sinne des Petenten auszusprechen, soweit dem Anliegen
    nicht bereits durch den aktuellen Stand entsprochen wird.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen des Petenten teilweise durch die aktuelle Sach- und Rechtslage
    entsprochen wird.

    Der von den Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
    Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem BMAS - als Material zu überweisen
    und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist
    mehrheitlich abgelehnt worden.

Die Möglichkeit, jederzeit den Bearbeitungsstand der Behörden einsehen zu können wäre sinnvoll, damit man nicht "ewig", teilweise monatelang auf einen Bescheid warten muss. So könnte man auch einsehen, woran es evtl. noch an Unterlagen fehlt und diese gleich online einreichen zu können. Ich bin definitiv PRO!!!

Noch kein CONTRA Argument.

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