Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bundestagssbgeordnete sind vom Volk gewählt und sollen die Interessen ihrer Wähler vertreten, wofür sie Diäten bekommen. Sämtliche Nebeneinkünfte (monetäre aber auch geldwerte Vorteile) müssen von den Bundestagsabgeordneten vollständig in einem online einsehbarem Register innerhalb von 2 Monaten nach Zuwendung eingetragen werden. Ziel: für den Wähler wird transparent, wer für welche Unternehmen neben seinem Abgeordneten-Beruf tätig wird und wie hoch das Nebeneinkommen war. Die Höhe der Nebeneinkunft gibt einen möglichen Hinweis auf die Stärke der Einflussnahme und ist deshalb für Wähler relevant. Ob sich die Abgeordneten an diese Regel halten, ist mit geeigneten Maßnahmen jährlich zu überprüfen, zB. durch Überprüfung des Lohnsteuerbelegs. Verstöße gegen diese Meldepflicht sollten mit ernsthaften Strafen geahndet werden, beispielsweise einem Mandatsentzug oder dem Verbot, für die nächste Legislaturperiode antreten zu dürfen.
Begründung
Interessenskonflikte von Bundestagsabgeordneten zwischen Wählerwillen und anderen Subjekten (z.B. Unternehmen, Verbänden, einflussreiche Einzelpersonen) sollten eigentlich vermieden werden. Da aber das echte Leben häufig anders läuft, sollte mögliche Einflussnahme (monetäre, aber auch geldwerte Vorteile) zumindest für den Wähler transparent und nachvollziehbar dokumentiert sein.