Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Grundrechte einschränkende Maßnahmen müssen für Genesene und gegen Corona Geimpfte unverzüglich aufgehoben werden. Sie müssen jede mögliche Freiheit genießen können wie zum Beispiel den Besuch eines Restaurants oder Konzerts.
Begründung
Grundrechte einschränkende Maßnahmen sind verhältnismäßig oder können verhältnismäßig sein, wenn sie dem Schutz von Menschenleben dienen. Bei vielen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war das zweifelsfrei der Fall.
Nun gibt es eine wachsende Anzahl Menschen, die entweder eine Corona-Infektion hinter sich oder sich gegen das Corona-Virus impfen lassen haben.
Für diesen wachsenden Bevölkerungsteil sollten sämtliche in Frage kommenden Corona-Maßnahmen aufgehoben werden, wenn aus medizinischer oder epidemiologischer Sicht nichts dagegen spricht.
Die derzeitigen politischen Erwägungen, geimpften oder genesenen Menschen keine "Privilegien" zuzusprechen, sind nicht verhältnismäßig. Grundlegende Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden, nur weil sich andere Teile der Bevölkerung möglicherweise benachteiligt fühlen.
Gastronominnen, Gastronomen, Künstlerinnen, Künstler, Taxifahrerinnen, Taxifahrer und viele andere Erwerbstätige stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin. Bisher mussten und haben sie die bestehenden Maßnahmen er- und mitgetragen, weil sie dem Schutz von Menschenleben dienten. Nicht zuletzt für sie müssen diese Maßnahmen aber schnellstmöglich und unverzüglich aufgehoben werden, sobald es aus medizinischer oder epidemiologischer Sicht machbar ist.
Das bloße Vermeiden von "beleidigten Leberwürsten" oder sich ungerecht behandelt fühlenden Menschen ist kein im Vergleich zu den Grundrechtseinschränkungen verhältnismäßiges Ziel.