Das Existenzrecht Israels ist unantastbar

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der § 103 Strafgesetzbuch (seit 1.1.18 leer) soll wie folgt oder ähnlich neu gefasst werden:
"§ 103 Leugnung der Existenz und Angriff auf die Integrität ausländischer Staaten und Völker
(1) Wer die Existenz oder Integrität eines ausländischen Staates oder eines Volkes eines ausländischen Staates öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit (§§ 102, 104) leugnet oder in Zweifel zieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer ein Volk eines ausländischen Staates beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Die Tat soll auch strafbar sein, wenn sie aus dem Ausland von Deutschen oder von in Deutschland Ansässigen begangen wird.

Begründung

Der öffentlich zur Schau getragene Hass gegen Israel und die Angriffe auf seine Integrität müssen abgestellt werden. Das Strafrecht ist ein Mittel, dieses Ziel zu erreichen.
Die Norm ist allgemein gefasst. Es wäre beispielsweise gleichermaßen verboten, die Existenz des Volkes der Uiguren zu leugnen, da es ein Volk im Staatsgebiet der VR China ist.
Ich bitte daher um Unterstützung der Petition.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.06.2021
Sammlung endet: 05.12.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Außenpolitik

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern