Petition richtet sich an:
Jobcenter & Petitionsausschuss des Bundestages
Es soll zukünftig genau geprüft werden, ob eine Zurückhaltung der lebensnotwendigen Leistungen überhaupt gerechtfertigt ist.
Begründung
Ein Arbeitsbeginn eines Familienmitglieds, rechtfertigt keine Zurückhaltung von Leistung einer ganzen Bedarfsgemeinschaft. Hier gilt der Zufluss.
Ein ehemaliger Arbeitgeber kommt seinen Pflichten nicht nach, der Bürger wartet lange auf die benötigten Unterlagen. Das darf nicht am Hilfeempfänger ausgelassen werden.
Ein Hilfebedürftiger ist auf die Leistung angewiesen und darf nicht in einer Notlage gebracht werden. Erst recht nicht, wenn sich Kinder im Haushalt befinden. Ämter könnten zukünftig auch die Forderungen direkt an ehemalige Arbeitgeber stellen, um schneller an die Papiere zu gelangen statt den Leistungsbezieher für fremdes Verschulden zu bestrafen.
Ich bitte um Unterschriften, weil das kein Einzelfall darstellt.