Das Jobcenter darf keine lebensnotwendigen Leistungen zurückhalten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Jobcenter & Petitionsausschuss des Bundestages

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Jobcenter & Petitionsausschuss des Bundestages

Es soll zukünftig genau geprüft werden, ob eine Zurückhaltung der lebensnotwendigen Leistungen überhaupt gerechtfertigt ist.

Begründung

Ein Arbeitsbeginn eines Familienmitglieds, rechtfertigt keine Zurückhaltung von Leistung einer ganzen Bedarfsgemeinschaft. Hier gilt der Zufluss.

Ein ehemaliger Arbeitgeber kommt seinen Pflichten nicht nach, der Bürger wartet lange auf die benötigten Unterlagen. Das darf nicht am Hilfeempfänger ausgelassen werden.

Ein Hilfebedürftiger ist auf die Leistung angewiesen und darf nicht in einer Notlage gebracht werden. Erst recht nicht, wenn sich Kinder im Haushalt befinden. Ämter könnten zukünftig auch die Forderungen direkt an ehemalige Arbeitgeber stellen, um schneller an die Papiere zu gelangen statt den Leistungsbezieher für fremdes Verschulden zu bestrafen.

Ich bitte um Unterschriften, weil das kein Einzelfall darstellt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.01.2020
Sammlung endet: 01.03.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

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