Der Bundestag möge prüfen, ob rechtskräftige Verurteilungen wegen besonders schwerer vorsätzlicher Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat – für einen angemessenen Zeitraum Auswirkungen auf die Wählbarkeit haben können.

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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25 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 22.08.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Politische Mandate sind mit besonderer Verantwortung verbunden. Abgeordnete beschließen Gesetze, entscheiden über öffentliche Mittel und vertreten die Bürgerinnen und Bürger. Daraus ergibt sich aus meiner Sicht auch eine besondere Vorbildfunktion. Das geltende Recht kennt bereits Fälle, in denen strafrechtliche Verurteilungen Auswirkungen auf die Wählbarkeit haben können. Die bestehenden Regelungen sollten daraufhin überprüft werden, ob sie für besonders schwere vorsätzliche Straftaten klarer und nachvollziehbarer gefasst werden müssen. Dabei geht es ausdrücklich nicht um politische Meinungen, Gesinnung oder Parteizugehörigkeit. Ebenso wenig sollen Bagatelldelikte, gewöhnliche Verkehrsverstöße, fahrlässige Verfehlungen oder bloße Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen.

Diskutiert werden sollte vielmehr, ob rechtskräftige Verurteilungen wegen besonders schwerer Straftaten etwa schwerer Korruption und Bestechung, schwerer vorsätzlicher Gewalt, schwerer Sexualstraftaten insbesondere gegen Kinder, Wahlstraftaten oder besonders schwerer Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat – für einen angemessenen Zeitraum Auswirkungen auf die Wählbarkeit haben können. Eine solche Regelung müsste rechtsstaatlich, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt ausgestaltet sein. Sie dürfte nur auf einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung beruhen und müsste für alle Parteien und politischen Richtungen gleichermaßen gelten. Meiner Meinung nach können Menschen sich ändern und eine Verfehlung darf nicht automatisch zu lebenslanger Ausgrenzung führen. Gleichzeitig sollte die Gesellschaft darüber diskutieren dürfen, welche Mindestanforderungen sie an Menschen stellt, denen sie politische Macht und Verantwortung überträgt. Ziel der Petition ist deshalb keine Vorverurteilung und kein Ausschluss politischer Gegner, sondern eine sachliche Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Regeln. Wer unser Land politisch vertritt, sollte sich an klaren, für alle gleichen und rechtsstaatlichen Mindeststandards messen lassen.

Begründung

Mein Name ist Olaf Steckstor. Ich habe diese Petition nicht gestartet, weil ich eine bestimmte Partei oder einzelne Politiker treffen möchte. Im Gegenteil: Eine mögliche Regel muss für alle Parteien und politischen Richtungen gleichermaßen gelten.

Seit rund 30 Jahren bin ich beruflich international unterwegs und habe dabei viele Länder, Kulturen und Gesellschaften kennengelernt. Gerade dadurch ist mir bewusst geworden, welchen Wert die Bundesrepublik Deutschland hat. Wir können auf eine stabile Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und internationales Vertrauen blicken. Unsere gewählten Abgeordneten vertreten Deutschland nicht nur im Bundestag oder in einem Landtag. Sie vertreten uns auch nach außen. Sie beschließen Gesetze, entscheiden über öffentliche Mittel und tragen politische Verantwortung für Millionen Menschen. Deshalb finde ich die Frage legitim, ob an Menschen mit dieser besonderen Verantwortung auch besondere persönliche Mindestanforderungen gestellt werden sollten.

Das deutsche Recht kennt diesen Gedanken bereits. § 45 StGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen den Verlust der Fähigkeit vor, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Bei einer Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr beträgt dieser Zeitraum grundsätzlich fünf Jahre. Es geht also nicht darum, ein völlig neues Prinzip einzuführen. Die Frage ist vielmehr, ob die bestehenden Regeln bei bestimmten besonders schweren vorsätzlichen Straftaten klarer und systematischer gefasst werden sollten.

Mir geht es ausdrücklich nicht um politische Meinungen, Gesinnung oder Parteizugehörigkeit. Auch Bagatelldelikte, gewöhnliche Verkehrsverstöße, fahrlässige Verfehlungen, "Jugendsünden" oder bloße Ermittlungsverfahren sollen keine Rolle spielen. Die Unschuldsvermutung muss uneingeschränkt gelten. Diskutiert werden sollte ausschließlich über rechtskräftige Verurteilungen wegen besonders schwerer vorsätzlicher Straftaten – beispielsweise schwere Korruption und Bestechung, schwere vorsätzliche Gewalt, schwere Sexualstraftaten insbesondere gegen Kinder, Wahlstraftaten oder besonders schwere Straftaten gegen den demokratischen Rechtsstaat.

Auch dann darf es aus meiner Sicht keinen Automatismus für lebenslange Ausgrenzung geben. Menschen können sich meiner Ansicht nach ändern. Deshalb müsste jede mögliche Regel verhältnismäßig, zeitlich begrenzt und rechtsstaatlich ausgestaltet sein.

Artikel 38 des Grundgesetzes schützt die demokratischen Wahlgrundsätze und regelt die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag. Das passive Wahlrecht hat einen hohen verfassungsrechtlichen Rang. Genau deshalb darf eine Einschränkung nicht leichtfertig erfolgen. Gleichzeitig zeigt § 45 StGB, dass unser Recht bereits Situationen kennt, in denen eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung Auswirkungen auf die Wählbarkeit haben kann.

Ich möchte deshalb keine fertige Antwort vorgeben. Ich möchte eine öffentliche Diskussion über eine einfache Frage anstoßen:
Welche Mindestanforderungen stellen wir an Menschen, denen wir politische Macht und Verantwortung übertragen?
Wer Deutschland im Inland und im Ausland vertritt, sollte dieser Verantwortung auch persönlich gerecht werden. Wo wir dafür die rechtsstaatliche Grenze ziehen, sollten Bürger und Politik offen miteinander diskutieren.

Am 22.08.2026 habe ich dieses Anliegen außerdem beim Deutschen Bundestag als Petition E-207426 eingereicht. Sie befindet sich derzeit noch im Prüfverfahren und ist noch nicht öffentlich mitzeichnungsfähig.

Quellen:
§ 45 Strafgesetzbuch – Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts
Art. 38 Grundgesetz – Wahl und Stellung der Abgeordneten
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: „Entzug des passiven Wahlrechts aufgrund strafrechtlicher Verurteilung“

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Olaf Steckstor, Kissonerga
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.08.2026
Sammlung endet: 21.02.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Verwaltung

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Warum Menschen unterschreiben

Weil diese Bundesregierung an Unfähigkeit nicht mehr zu überbieten ist

Das ist gut und doe Forderung muss nich weiter gehen.
Politiker dürfen keine bezahlte Nebentätigkeit ausüben.
Bewusste Entscheidungen mit Schäden für das Land und/oder das Volk sollten sofort strafbar sein mit Verlust aller Bezüge und Pensionsansprüche.

Jeder Beruf benötigt eine Ausbildung. Manche dürfen ohne Meister nicht viel. Und Politiker sollten eine Mindestanforderungen an Menschlichkeit, demokratische Werte und nachweislich Sozialekompetenz mitbringen.

ja und das sofort.

Jeder muß zur Rechenschaft gezogen werden wenn man Mist gemacht hat bei seiner Arbeit.

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