Deutsche Bahn AG - Sicherstellung des Reiseverkehrs

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.625 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

1.625 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das den Eisenbahnen des Bundes (Deutsche Bahn AG und deren Tochtergesellschaften) auferlegt, dass das Erreichen von Renditezielen auf gar keinen Fall dem Wortlaut und dem Sinn des Artikels 87e Abs. 4 GG (die Eisenbahnen des Bundes und das Schienennetz sollen dem Wohl der Allgemeinheit und deren Verkehrsbedürfnissen dienen) entgegenstehen darf. Hierzu gehört insbesondere die Sicherstellung des Reiseverkehrs bei sommer- und winterlichen Wetterlag.

Begründung

In den letzten Jahren sollten die Deutsche Bahn AG und deren Tochtergesellschaften (im Folgenden Deutsche Bahn AG genannt) spezielle Renditeziele erreichen, um Teile der Deutsche Bahn AG an der Börse zu handeln. Hierfür wurden bei der Deutschen Bahn AG massive Einsparungen durchgeführt, die unter anderem dazu führten, dass Wartungsintervalle verlängert, Wartungspersonal und Werkstätten eingespart und notwendige Neuanschaffungen für eine bessere Bilanz aufgeschoben wurden. Mittlerweile müssten Bahnreisende bei über 36 Grad Celsius in Zügen ohne funktionierende Klimaanlage ausharren. Wintereinbrüche führen bei der Bahn automatisch zu enormen Zugverspätungen, die nicht nur zu vielen Reiseverzögerrungen sondern auch zu enormen wirtschaftlichen Schäden (z.B. durch Millionen von Pendeln, die durch die Bahnverspätungen zu spät zur Arbeit gelangen, Terminlieferungen können nicht eingehalten werden etc.) führen. Dass die Deutsche Bahn AG die verschiedenen Wettersituationen früher besser meistern konnte ? zumindest in der Selbstwahrnehmung, zeigte die Werbekampagne der Deutschen Bundesbahn von 1966 ?Alle reden vom Wetter. Wir nicht.? Diesen Anspruch stellt die Deutsche Bahn AG mittlerweile nicht mehr an sich, da diese am 19.12.2010 sogar empfahl die Bahn im winterlichen Schneechaos nicht als Reisemittel zu wählen. Auch das S-Bahn-Chaos in Berlin ist auf mangelnde Wartung und weitere Rationalisierungsvorgaben zurückzuführen, die eine Steigerung der Rendite der Deutschen Bahn AG zum Ziel hatten. Diese kurzen Beispiele zeigen, dass bei der Deutschen Bahn AG die grundgesetzlichen Zielvorgaben, nämlich dem Wohl der Allgemeinheit und dessen Verkehrsbedürfnissen zu dienen (Art. 87e Abs. 4 GG), nicht erfühlt werden, sondern den ? oft kurzfristigen ? Renditezielen geopfert wurden. Daher soll die Deutsche Bahn AG gesetzlich verpflichtet werden, dem Wohl der Allgemeinheit und deren Verkehrbedürfnissen Rechnung zutragen, indem Renditeziele gegenüber dem sicheren und pünktlichen Reisen sowie dem Transport von Gütern immer zurückstehen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.12.2010
Sammlung endet: 16.02.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9312-018012

    Deutsche Bahn AG


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Deutsche Bahn AG solle vor einem Renditeziel
    das Wohl und die Verkehrsbedürfnisse der Allgemeinheit verfolgen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es liegen dem Petitionsausschuss 1 625 Mitzeichnungen, 53 Diskussionsbeiträge
    und weitere sachgleiche Eingaben vor. Alle Petitionen werden aufgrund des
    Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung zugeführt. Es
    wird um Verständnis gebeten, dass dabei nicht auf alle Gesichtspunkte im Einzelnen
    eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die
    Deutsche Bahn AG (DB AG) und ihre Tochtergesellschaften hätten Renditeziele
    erreichen müssen, um Teile des Konzerns an der Börse handeln zu können. Man
    habe deshalb massive Einsparungen umgesetzt. Ergebnis seien beispielsweise die
    Verlängerung von Wartungsintervallen, die Reduzierung von Wartungspersonal und
    Werkstätten sowie die Aufschiebung notwendiger Neuanschaffungen. Sommers wie
    winters verursachten jahreszeittypische Wetterlagen Störungen. Die Vorgaben nach
    Art. 87e Abs. 4 GG, dem Wohl der Allgemeinheit und deren Verkehrsbedürfnissen zu
    dienen, würden von der DB AG nicht erfüllt. Dies treffe die Bevölkerung. Die DB AG
    solle gesetzlich verpflichtet werden, den Vorgaben Rechnung zu tragen. Renditeziele
    sollten gegenüber sicherem und pünktlichem Reisen sowie dem Transport von
    Gütern nachrangig sein. Ferner wird gefordert, der Bund solle auf die Dividende von
    500 Mio. Euro verzichten. Das Geld sei von der Bahn zum Wohl der Allgemeinheit zu
    investieren.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Ausschuss die
    Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach § 109
    Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung des Bundestages. Unter anderem nach
    Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen am
    19. Oktober 2011 hat der Ausschuss mit Bundestags-Drucksache (BT-Drs.)
    17/13153 Beschlussempfehlung und Bericht vorgelegt. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung seitens der
    Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Der 17. Deutsche Bundestag hat sich anlässlich verschiedener Anträge (BT-Drs.
    17/4428, 17/4433, 17/4434) mit der Thematik befasst. Die Anträge wurden in der
    250. Sitzung am 27. Juni 2013 abschließend beraten. Die genannten Drucksachen
    und das Plenarprotokoll können unter www.bundestag.de eingesehen werden. Auch
    war der Themenkreis Gegenstand einer Reihe parlamentarischer Anfragen (u. a.
    BT-Drs. 17/4407, Frage 55; 17/4494, Frage 44 und 17/5120, Frage 26).
    Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss fest, die
    Eisenbahnen des Bundes sind nach Art. 87e Abs. 3 GG als Wirtschaftsunternehmen
    zu führen. Die Kontrolle der Geschäftspolitik des Unternehmens obliegt allein dem
    Aufsichtsrat. Dessen Aufgaben und Rechte wiederum lassen einen direkten Einfluss
    auf das operative Geschäft des Unternehmens nicht zu. Es ist Aufgabe des
    Vorstandes der DB AG, im Rahmen des Aktienrechts unternehmerische
    Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen. Er entscheidet eigenständig
    über Struktur und wirtschaftliche Entwicklung der DB AG sowie über alle Fragen der
    Angebotsgestaltung (z. B. Struktur und Umfang der angebotenen Leistungen,
    Struktur und Höhe der Fahrpreise, Serviceleistung, Verkauf, Auskunftssysteme). Zu
    diesen operativen Fragen gehören auch Entscheidungen über die Renditeziele,
    Investitionen sowie Gestaltung von Betriebsabläufen und Wartungsarbeiten. In dem
    die Geschäftspolitik des Unternehmens kontrollierenden Aufsichtsrat ist der Bund
    vertreten. In die Aufsichtsräte der wichtigsten Beteiligungsunternehmen der DB AG
    wurden zur Wahrung der Bundesinteressen Bundesvertreter entsandt. Ein direkter
    Einfluss des Aufsichtsrates auf das operative Geschäft des Unternehmens scheidet
    gemäß § 111 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) aus. Unmittelbare Einflussnahmen
    und Entscheidungen zu Fragen der Geschäftsführung sind auch seitens des

    Eigentümers grundsätzlich ausgeschlossen. Sie sind nach § 119 Abs. 2 AktG
    ausnahmsweise im Rahmen der Hauptversammlung zulässig, wenn es der Vorstand
    verlangt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich beim Eigentümer um den Bund oder
    Dritte handelt.
    Die Lösung der Probleme im Betriebsablauf und die Umsetzung der erforderlichen
    Gegenmaßnahmen fallen in die operative Zuständigkeit der Unternehmensführung.
    Der Ausschuss erkennt an, der Bund begleitet die DB AG bei diesem Prozess in
    seiner Verantwortung als deren Eigentümer. Auch über das Eisenbahnbundesamt
    nimmt der Bund seine Verantwortung bezüglich der Eisenbahnaufsicht in vielerlei
    Hinsicht wahr. Ferner steht der Bund mit dem Vorstand der DB AG in ständigem
    Dialog und lässt sich über die Entwicklungen und Aktivitäten fortlaufend informieren.
    In einer Reihe von Gesprächen hat das Bundesverkehrsministerium mit dem
    Bahnvorstand die Probleme der jüngeren Zeit erörtert. Hauptanliegen des Bundes
    war, dass der Bahnvorstand die Mittel für Investitionen und Unterhaltung zielgerecht
    einsetzt und der reibungslose Bahnverkehr sichergestellt wird. Es herrscht Einigkeit,
    dass Qualität, Kundenorientierung und Kundenfreundlichkeit in den Mittelpunkt
    rücken müssen. Pünktlichkeit, Sicherheit, Sauberkeit, Schnelligkeit und
    Zuverlässigkeit sind die zentralen Maßgaben und Zielsetzungen für die DB AG.
    Soweit mit der Eingabe der Verzicht des Bundes auf die Gewinnausschüttung der
    DB AB in Höhe von 500 Millionen Euro gefordert wird, stellt der Petitionsausschuss
    fest, dass über die Höhe der Dividende die jährliche Hauptversammlung entscheidet.
    Da der Bund alleiniger Eigentümer ist, liegt die Entscheidung folglich beim Bund. Seit
    2011 schüttet die DB AG jährlich eine Dividende aus. Grundlage hierfür ist
    insbesondere das Vorjahresergebnis. Mit rund 650 Mio. Euro ist der Gewinn der
    DB AG im Geschäftsjahr 2013 deutlich niedriger als erwartet ausgefallen. Am
    26. März 2014 wurde deshalb eine verminderte Dividendenausschüttung für 2013 in
    Höhe von 200 Mio. Euro beschlossen. Die Dividende fließt in den Bundeshaushalt,
    aus dem wiederum der Großteil der dringend erforderlichen Investitionen in das
    Bestandsnetz sowie alle Aus- und Neubauvorhaben der Schiene finanziert werden.
    Die Abführung der Dividende wurde erstmals im Bundeshaushalt 2011 veranschlagt.
    Im Rahmen der Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung wurde von der
    Bundesregierung die Dividendenabführung für die Jahre 2011 bis 2014 beschlossen.
    Der Ausschuss hält es mit Blick auf die Haushaltsziele nicht für sinnvoll, darauf
    grundsätzlich zu verzichten. Weder sind die konkreten Probleme auf die

    Dividendenabführung seit 2011 zurückzuführen, noch wäre sichergestellt, dass die
    Probleme allein dadurch gelöst würden.
    Der Petitionsausschuss spricht sich grundsätzlich für Verbesserungen im
    Betriebsablauf und Qualitätsmanagement der DB AG aus. Er stellt fest, dass der
    grundgesetzliche Gemeinwohlauftrag (Art. 87e Abs. 4 GG) an den Bund gerichtet ist,
    nicht an die DB AG. Die Übertragung auf die Eisenbahnen durch ein Gesetz ist mit
    der durch die Bahnreform geschaffenen, bewährten Struktur nicht vereinbar.
    Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhaltes vermag sich der
    Petitionsausschuss nicht für ein parlamentarisches Tätigwerden hinsichtlich der mit
    der Eingabe vorgebrachten Forderungen auszusprechen.
    Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung empfiehlt der Petitionsausschuss daher,
    das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
    dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – zur Erwägung zu
    überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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