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Petitionsausschuss des Bundestags
Um dem Corona-Virus angemessen zu begegnen, haben alle Landesregierungen in Deutschland kurzfristig beschlossen, Schulen und Kindertagesstätten flächendeckend bis in den April hinein zu schließen. Gleichzeitig wird empfohlen, Großeltern nicht zur Betreuung der Kinder heranzuziehen. Außerdem erwarten zahlreiche Schulen, dass Eltern das "Home-Schooling" begleiten und überwachen. Gleichzeitig ist eine bezahlte Freistellung der Eltern vom Wohlwollen und Verständnis der Arbeitgeber oder Auftraggeber abhängig. Das heißt: In vielen Fällen müssen Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen, verlieren dadurch ihr Einkommen und müssen zusätzlich weitere Aufgaben übernehmen.
Wir fordern die BEZAHLTE FREISTELLUNG von Eltern aller betreuungspflichtigen Kinder (minderjährig, behindert, krank o.ä.) über die üblichen "Krankenkassentage" (10 pro Jahr und Kind) hinaus!
Dôvody
Eltern haben die gesetzlichen Maßgaben nicht zu verantworten, werden aber UNVERHÄLTNISMÄSSIG in die Pflicht genommen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind u.a. durch § 616 BGB und § 45 SGB V gegeben, allein die Begrenzung auf 10 Tage pro Kalenderjahr und Kind muss hierfür erweitert werden.
Die Vorgehensweise ist bei den Krankenkassen ohnehin etabliert, es bräuchte hierfür keine neue Gesetzgebung oder grundlegend neue Verwaltungverfahren.
ELTERN LEISTEN BEREITS JETZT, AUCH OHNE CORONA, EINEN RIESIGEN GESELLSCHAFTLICHEN BEITRAG!