Diätenreduzierung im Bundestag auf das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Zur Zeit beträgt die Abgeordnetenentschädigung ("Diäten") im Bundestag 10.083 Euro . Davon sind Steuern und Krankenversicherung abzuziehen aber keine Rentenbeiträge, da Pensionsansprüche von z.Zt. ca. 250 Euro pro Jahresmitgliedschaft gewährt werden. Nach acht Jahren Mitgliedschaft im Bundestag entspricht dies einem Pensionsanspruch von 2000 Euro. Dazu kommen noch eine Reihe weitere Privilegien wie z.B. über 4400 Euro steuerfreie monatliche "Aufwandspauschale" für Büros, PC und Mieten sowie über 20.000 Euro monatlich für "persönliche Mitarbeiter*innen.
Dadurch werden alle Abgeordnete in einer Weise zufriedengestellt, wovon 90% der Bevölkerung nur träumen können. Durch diese weit überdurchschnittliche Bezahlung und Privilegierung werden daher 90% der Bevölkerung, insbesondere Benachteiligte und Arme nicht einmal ansatzweise im Bundestag repräsentiert.
Daher soll die "Abgeordnetenentschädigung" (Diäten) im Bundestag, aber auch in den Landtagen gleichermaßen dem statistischen Einkommensdurchschnitt (Median) einer vollerwerbstätigen Person in Dtld entsprechen. Dass wären z.Zt etwa 3000 Euro brutto .Den genaueren Wert soll das statistische Bundesamt feststellen.
Darüber hinaus sollen alle Abgeordneten von ihren Diäten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und einbezogen werden, damit sie auch selbst spüren, wie die ges. Rentenversicherung, über die sie ja bekanntlich entscheiden, finanziell wirkt.
Falls Abgeordnete weitere Einkünfte haben ( z.B. aus Nebeneinkünften, Wertpapieren oder Mieten ), sollen sie diese mit der ersten Seite ihres Steuerbescheides auf der Internetseite des Bundestages offenlegen., wie es z.B. in Britannien bereits üblich ist.
Diese Regelungen können durch eine Änderung des Abgeordnetengesetz in Kraft gesetzt werden. Die Rechtsprechung des BVerfG steht dem nicht entgegen. Das GG Art.48 Abs.3 bestimmt:
Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass die derzeitige überzogene Bezahlung der Abgeordneten ihre Unabhängigkeit nicht sichert, sondern diese sogar untergräbt, da die Abgeordneten derzeit offensichtlich zu abhängig von diesen vielen Privilegien sind, so dass sie sich , wie oft berichtet und beobachtet gegen ihre eigene Meinung und Gewissen entscheiden, um diesen bestens bezahlten und sehr bequemen Job nicht bei der nächsten Kandidatenvorstellung verlieren wollen.
Das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung ist der beste Maßstab für Angemessenheit und Unabhängigkeit einer repräsentativen Entschädigung, weil er den Kern der Lebensverhältnisse der Bevölkerung repräsentiert.

Begründung

Durch die derzeitigen Regelungen zur Abgeordneten- und Politikerbezahlung werden nur Einkommensschichten der oberen 5% repräsentiert.
Entsprechend gestalten sich die Entscheidungen der Parlamente. Zwar werden auch einige minimale soziale Entscheidungen gefällt, aber zumeist in Paketen (Koalitionsvereinbarungen) mit entsprechenden unsozialen oder militaristischen Entscheidungen ( Aufrüstung und agressive Außenpolitik) verbunden und verrechnet.
Jetzt weisen immer mehr Berufspolitiker auf Ihre Herkunft aus arbeitenden Schichten hin, aber dies liegt zumeist Jahrzehnte zurück und betrifft sie in ihrem Lebensstandart nicht mehr persönlich. Daher kann kaum ein Abgeordneter mehr persönlich fühlen, wie niedrige Löhne, hohe Mieten oder Arbeitslosigkeit bedrücken.
Andererseits steht es grundgesetzlich auch jedem Abgeordneten frei sich berufsmäßig etwas Geld dazu zu verdienen. Viele Abgeordnete haben entsprechend auch noch Nebeneinkünfte ( z.B. als Berater, Geschäftsführer, Landwirt, Rechtsanwalt, Verbandsfunktionär oder Wissenschaftler etc.).
Sofern die transparent und detailliert ( z.B. per Steuerbescheid wie in UK) angezeigt wird, mag dies akzeptabel sein, damit auch "Besserverdienende" im Bundestag vertreten sind.
Aber es darf nicht nur "Besserverdienende" im Bundestag geben, wie jetzt.
Aber die große Mehrheit konzentriert sich ausschließlich auf ihr Abgeordnetenmandat und daher sollte dieses Mandat die Lebenswirklichkeit und den Lebensstandart der Bevölkerung repräsentieren und somit die Mehrzahl der Abgeordneten auch die große Mehrheit der Bevölkerung abbilden.
Dadurch wäre die Berufsklasse der Berufspolitiker enger an die Lebenswirklichkeit der Bevölkerung angebunden und würde nicht mehr dem jeweils stärksten lobbyistischen Druck der Reichen und Mächtigen abgehoben nachgeben.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.02.2021
Sammlung endet: 14.04.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern