жаңалықтар
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23.09.2021 бойынша
Бұл des Deutschen Bundestags онлайн петициясы.
Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Backwaren, die mit einer eindeutigen Aussage zu ihrem Inhalt bezeichnet und beworben werden, z. B. Roggengebäck, dieser Inhalt auch zu 100 % gegeben sein muss.
Gebäck, das als Roggengebäck bezeichnet und als solches beworben wird, z. B. Roggensemmel, enthält nach Aussage der Geschäftsführung eines Bäckereibetriebes nur einen Anteil von 17 % Roggenmehl, was nach dessen Aussage dem gesetzlichen Anspruch genügt. Diese Tatsache ist m. E. eine Täuschung der Kunden und darf gesetzlich nicht legitimiert werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Mischung und der Gesetzgeber müsste vorschreiben, dass der jeweilige Anteil der Mehle in der Bezeichnung und Bewerbung des Produktes eindeutig genannt werden muss.
Петиция басталды:
04.12.2019
Жинақ аяқталады:
25.02.2020
Аймақ:
Deutschland
санат: