Eindeutige Bezeichnung und Bewerbung von Backwaren zu deren Inhalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

51 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

51 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass bei Backwaren, die mit einer eindeutigen Aussage zu ihrem Inhalt bezeichnet und beworben werden, z. B. Roggengebäck, dieser Inhalt auch zu 100 % gegeben sein muss.

Begründung

Gebäck, das als Roggengebäck bezeichnet und als solches beworben wird, z. B. Roggensemmel, enthält nach Aussage der Geschäftsführung eines Bäckereibetriebes nur einen Anteil von 17 % Roggenmehl, was nach dessen Aussage dem gesetzlichen Anspruch genügt. Diese Tatsache ist m. E. eine Täuschung der Kunden und darf gesetzlich nicht legitimiert werden. In diesem Fall handelt es sich um eine Mischung und der Gesetzgeber müsste vorschreiben, dass der jeweilige Anteil der Mehle in der Bezeichnung und Bewerbung des Produktes eindeutig genannt werden muss.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.12.2019
Sammlung endet: 25.02.2020
Region: Deutschland
Kategorie:  

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49 %
243 Unterschriften
123 Tage verbleibend

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