Einführung des Strafschadenersatzes als pönales Element im Privatrecht

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesjustizministerium

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesjustizministerium

Gefordert wird die Einführung des Strafschadenersatzes als pönales Element im Privatrecht.
Die Petition soll dazu dienen das Bundesjustizministerium dazu zu bewegen endlich eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Parlament vorzulegen und seine Weigerung dazu aufzugeben. Die aktuelle Gesetzeslage ist mit der Realität nicht mehr vereinbar, also dass es nur dem Staat zusteht im Zuge von Strafprozessen Geldstrafen zu verlangen und zu vereinnahmen, um dadurch jemanden auch vor künftigen Verstößen mit dem Mittel der Geldstrafe abzuhalten.
Lesenswert zu dem Thema z.B. Strafschadensersatz im deutschen Recht – Wiederauferstehung eines verdrängten Phänomens von Prof. Dr. Volker Behr, Augsburg
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2010_3_320.pdf

Begründung

Der Weigerung des Bundesjustizministeriums, den Strafschadensersatz als pönales Element im Privatrecht einzuführen, muss durch diese Petition entgegnet werden, weil die reine Kompensation von Schäden vornehmlich durch die Finanz- und Versicherungswirtschaft nicht mehr ausreicht, um vor allem deren zuweilen höchstschädliches Verhalten gegenüber Privatpersonen abzustellen. Die ursprünglich dazu eingerichteten Aufsichtsbehörden wie die BaFin taugen gerade wegen ihrer Abhängigkeitsverhältnisse schon gar nicht mehr. Die aktuellen BaFin Vorfälle belegen die Überflüssigkeit dieser Behörde ja leider zu gut.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.02.2021
Sammlung endet: 11.04.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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