352 Unterschriften
Petition richtet sich an: Landrat Thomas Karmasin
Die Taxifunkgenossenschaft Fürstenfeldbruck fordert die Einführung eines verbindlichen Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagenverkehr im Landkreis Fürstenfeldbruck nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München.
Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes hat der Gesetzgeber den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festzulegen. Ziel dieser Regelung ist es, ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr sicherzustellen. Die Landeshauptstadt München hat diesen Weg bereits eingeschlagen und die Einführung entsprechender Mindestpreise beschlossen bzw. vorbereitet. Grundlage hierfür waren erhebliche Wettbewerbsverzerrungen sowie Erkenntnisse über wirtschaftlich nicht tragfähige Dumpingpreise im Mietwagenverkehr.
Unsere Forderungen
Wir fordern das Landratsamt Fürstenfeldbruck auf,
- unverzüglich die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen nach § 51a PBefG zu prüfen,
- eine Marktanalyse analog München durchzuführen,
- Vertreter des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie der Kommunen in den Entscheidungsprozess einzubeziehen,
- ein Mindestbeförderungsentgelt festzulegen, das sich an den jeweils geltenden Taxitarifen orientiert,
- die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben konsequent zu kontrollieren.
Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
Ein funktionierendes Taxigewerbe ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Es gewährleistet:
- Mobilität rund um die Uhr,
- Krankenfahrten,
- Schülerbeförderung,
- sichere Nachtmobilität,
- barrierefreie Beförderung,
- Versorgung kleiner Gemeinden.
Diese Leistungen dürfen nicht durch einen ruinösen Preiswettbewerb gefährdet werden.
Schlusswort
Wir appellieren an Politik und Verwaltung, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Ein Mindestbeförderungsentgelt schützt nicht einzelne Unternehmen, sondern sorgt für einen fairen Wettbewerb, sichere Arbeitsplätze und eine dauerhaft verlässliche Mobilitätsversorgung im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Begründung
Warum besteht Handlungsbedarf im Landkreis Fürstenfeldbruck?
Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck beobachten wir:
- zunehmenden Preisdumping-Wettbewerb durch Plattformanbieter,
- wirtschaftlich nicht kostendeckende Mietwagenfahrten,
- Wettbewerbsnachteile für das konzessionierte Taxigewerbe,
- steigenden Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen,
- Gefährdung der flächendeckenden Mobilitätsversorgung.
Das Taxigewerbe erfüllt gesetzliche Beförderungspflichten, unterliegt behördlich festgelegten Tarifen, einer Betriebspflicht sowie hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards.Demgegenüber können Mietwagenunternehmen über Plattformen ihre Preise flexibel gestalten und diese teilweise deutlich unter den tatsächlich entstehenden Kosten anbieten. Dadurch entsteht ein strukturell ungleicher Wettbewerb.
Mindestpreise schaffen Fairness
Ein Mindestbeförderungsentgelt bedeutet kein Verbot des Wettbewerbs. Es verhindert lediglich Angebote unterhalb einer wirtschaftlich tragfähigen Preisgrenze. Dadurch werden:
- faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen,
- Sozialdumping verhindert,
- legale Beschäftigung gestärkt,
- Steuer- und Sozialversicherungsausfälle reduziert,
- die Existenz regionaler Taxiunternehmen gesichert,
- die Mobilität insbesondere im ländlichen Raum langfristig erhalten
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
04.07.2026
Sammlung endet:
03.01.2027
Region:
Landkreis Fürstenfeldbruck
Kategorie:
Verkehr
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