ElterngeldPlus: Gleichberechtigung statt Herdprämie, Abschaffung der Bemessungsgrenze!

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

90 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Mit der Petition wird gefordert, dass die Bemessungsgrenze von 2770€ für die Berechnung des ElterngeldPlus abgeschafft wird und stattdessen der reale Einkommensverlust berücksichtigt wird. Nicht betroffen von dieser Petition ist der Maximalbetrag des ElterngeldPlus in Höhe von 900€.

Die aktuelle Elterngeldregelung fördert eine Aufteilung der Care-Arbeit zu Lasten des einkommensschwächeren Elternteils.

Die Abschaffung der Bemessungsgrenze soll die Gleichberechtigung bei der Aufteilung der Care-Arbeit fördern, unabhängig von der familiären Einkommensverteilung.

Begründung

Durch die aktuelle Regelung ergibt sich beim ElterngeldPlus ein finanzieller Nachteil für alle Paare, bei denen mindestens ein Partner über 2770€ verdient und die Gleichberechtigung leben wollen. Der finanzielle Nachteil entsteht, wenn sie nach der Geburt eine Aufteilung der Care-Arbeit anstreben (beide arbeiten in Teilzeit), weil der Einkommensverlust dann nicht komplett berücksichtigt wird. 
Dadurch werden Eltern gerade durch die Elterngeldregelung, die eigentlich Gleichberechtigung in der Elternschaft fördern soll, dazu motiviert, dass ein Elternteil, nämlich die einkommensschwächere Person, die Care-Arbeit alleine übernimmt und das andere Elternteil Vollzeit arbeitet.

Rechenbeispiele:

Rechenbeispiel 1 aktuelle Regelung:
Partner A verdient 2000€, Partner B verdient 4000€, das Paar strebt eine 20/80-Aufteilung an.

a) Wenn Partner A 20% und B 80% Teilzeit arbeiten und beide ElterngeldPlus beziehen, steht dem Paar monatlich zur Verfügung:
aus Teilzeitarbeit:

  • Partner A 400€
  • Partner B 3200€

Elterngeldplus:

  • Partner A 65% x (2000€ - 400€) = 1040€ —> 900€ Maximalbetrag
  • Partner B 65% x (2770€ - 3200€) = 0€ —> 150€ Mindestbetrag

Summe: 
3600€ Teilzeiteinkommen + 1050€ ElterngeldPlus = 4650€

b) Wenn Partner A Basiselterngeld bezieht und Partner B Vollzeit arbeitet, steht dem Paar monatlich zur Verfügung:
Basiselterngelt:

  • Partner A 65% x 2000€ = 1300€

Aus Vollzeitarbeit:

  • Partner B 4000€

Summe
 4000€ Vollzeiteinkommen + 1300€ Basiselterngeld = 5300€

DURCH DIE AUFTEILUNG DER CARE-ARBEIT ENTSTEHT EIN MONATLICHER FINANZIELLER NACHTEIL VON 650€.

Rechenbeispiel 1a) ohne Bemessungsgrenze:
aus Teilzeitarbeit:

  • Partner A 400€
  • Partner B 3200€

Elterngeldplus:

  • Partner A 65% x (2000€ - 400€) = 1040€ —> 900€ Maximalbetrag
  • Partner B 65% x (4000€ - 3200€) = 520€

Summe: 
3600€ Teilzeiteinkommen + 1420€ ElterngeldPlus = 5020€

DER FINANZIELLE NACHTEIL WIRD VON 650€ AUF 280€ REDUZIERT.

Rechenbeispiel 2 aktuelle Regelung:
Partner A und B verdienen beide 3000€, das Paar strebt eine 50/50 Aufteilung an.

a) Wenn Partner A und B beide 50% Teilzeit arbeiten und beide ElterngeldPlus beziehen, steht dem Paar monatlich zur Verfügung:
aus Teilzeitarbeit:

  • Partner A 1500€
  • Partner B 1500€

Elterngeldplus:

  • Partner A 65% x (2770€ - 1500€) = 825,50€
  • Partner B 65% x (2770€ - 1500€) = 825,50€

Summe: 
3000€ Teilzeiteinkommen + 1651€ ElterngeldPlus = 4651€

b) Wenn Partner A Basiselterngeld bezieht und Partner B Vollzeit arbeitet, steht dem Paar monatlich zur Verfügung:
Basiselterngelt:

  • Partner A 65% x 2770€ = 1800€

aus Vollzeitarbeit:

  • Partner B 3000€

Summe
3000€ Vollzeiteinkommen + 1800€ Basiselterngeld = 4800€

DURCH DIE AUFTEILUNG DER CARE-ARBEIT ENTSTEHT EIN MONATLICHER FINANZIELLER NACHTEIL VON 149€.

Rechenbeispiel 2a) ohne Bemessungsgrenze:
aus Teilzeitarbeit:

  • Partner A 1500€
  • Partner B 1500€

Elterngeldplus:

  • Partner A 65% x (3000€ - 1500€) = 975€ —> 900€ Maximalbetrag
  • Partner B 65% x (3000€ - 1500€) = 975€ —> 900€ Maximalbetrag

Summe: 
3000€ Teilzeiteinkommen + 1800€ ElterngeldPlus = 4800€

DER FINANZIELLE NACHTEIL WIRD VON 149€ AUF 0€ REDUZIERT.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Judith Richter, Stuttgart
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.01.2026
Sammlung endet: 16.07.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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