Entwicklungshilfe - Keine Zahlung von Entwicklungshilfe bei Menschenrechtsverstößen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

543 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

543 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zahlungen von Entwicklungshilfe in den Staaten verringert, ggf. ganz eingestellt werden kann, wo das Verfolgen, Inhaftieren, gar Ermorden von homosexuellen Menschen von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird, sich ein hoher Anteil der Zivilbevölkerung daran selbst beteiligt. Auch das Selektieren (Töten) von Neugeborenen, aufgrund des Geschlechts und die Genitalverstümmelung wird dazugezählt.

Begründung

Es ist nicht hinzunehmen, dass Menschen die auf Entwicklungshilfe angewiesen sind um zu überleben, anderen Menschen aufgrund deren sexuellen Orientierung, des Geschlechts, oben aufgeführtes Leid zuführen. Meine Hoffnung besteht darin, dass mit einer Ankündigung oder auch Wahrnehmung der Kürzung der Entwicklungshilfe in den betroffenen Ländern ein Umdenken in den kulturell-religiösen Taditionen eintritt, die gegen die allgemeingültigen Menschenrechte verstoßen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.01.2012
Sammlung endet: 28.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-23-743-029847Entwicklungshilfe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Zahlungen von Entwicklungshilfe in den
    Staaten verringert, ggf. ganz eingestellt werden kann, wo das Verfolgen, Inhaftieren,
    gar Ermorden von homosexuellen Menschen von einem breiten gesellschaftlichen
    Konsens getragen wird und sich ein hoher Anteil der Zivilbevölkerung daran selbst
    beteiligt. Auch das Selektieren (Töten) von Neugeborenen aufgrund des Geschlechts
    und die Genitalverstümmelung wird dazugezählt.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass es nicht hinzunehmen
    sei, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Geschlechts
    Leid zugefügt würde.
    Der Petent verspricht sich von einer Ankündigung oder tatsächlichen Kürzung der
    Entwicklungshilfe in den betroffenen Ländern ein Umdenken in den kulturell-
    religiösen Traditionen. Das eingesparte Geld könnte für Organisationen eingesetzt
    werden, die sich für Betroffene einsetzen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 543 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen 122 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
    eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das
    Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

    Wie das BMZ sachlich und rechtlich zutreffend ausführt, hat die Staatengemeinschaft
    mit der Verabschiedung der Millenniumserklärung im Jahr 2000 einen weltweiten
    Konsens über die wesentlichen Herausforderungen auf dem Weg aus Armut,
    Unterentwicklung und Bedrohung der Umwelt erzielt. Alle Länder haben sich
    verpflichtet, „den vollen Schutz und die Förderung der bürgerlichen, politischen,
    wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für alle (…) zu gewährleisten“ und in
    allen Ländern entsprechende Rahmenbedingungen zu stärken. Die Bundesregierung
    ist in ihrer Entwicklungspolitik zudem an weitere internationale Übereinkommen und
    politische Vereinbarungen zum Menschenrechtsschutz im Rahmen der Vereinten
    Nationen gebunden, welche sie aktiv mitgestaltet hat.
    In Übereinstimmung mit diesen internationalen Vereinbarungen hat sich die deutsche
    Entwicklungspolitik seit 2004 zur systematischen Verankerung der Menschenrechte
    in ihrer Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Menschenrechte sind
    Voraussetzung für ein Leben in Würde und Freiheit. Sie haben Priorität der
    deutschen Bundesregierung und sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik. Das
    BMZ hat daher im Mai 2011 erstmals ein verbindliches Konzept „Menschenrechte in
    der deutschen Entwicklungspolitik“ vorgelegt.
    Für die Bundesregierung sind Menschenrechte und gute Regierungsführung,
    einschließlich einer entwicklungsorientierten Regierungspolitik, wichtige
    Voraussetzungen für die bilaterale deutsche Entwicklungszusammenarbeit. Daher
    trifft die Bundesregierung die Entscheidung darüber, ob und wie mit einzelnen
    Ländern zusammengearbeitet wird, unter anderem auf Grundlage einer jährlichen
    Einschätzung der Regierungsführung in den Kooperationsländern. Wichtige Kriterien
    bei der Beurteilung sind hierbei die Menschenrechtslage, die Armutsorientierung und
    die Achtung demokratischer und rechtsstaatlicher Mindeststandards. Daher gibt es
    mit Ländern mit extremen Menschenrechtsproblemen, wie zum Beispiel Nordkorea,
    Somalia oder Simbabwe, keine staatliche Entwicklungszusammenarbeit. Bei einer
    Verschlechterung der Menschenrechtslage in Kooperationsländern der deutschen
    Entwicklungszusammenarbeit wird dies mit den jeweiligen Regierungen
    angesprochen und wirksame Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
    eingefordert. Falls erforderlich, werden Art und Umfang der
    Entwicklungszusammenarbeit entsprechend angepasst. In Ländern, in denen
    Menschenrechte von staatlicher Seite massiv verletzt werden, wird dafür gesorgt,
    dass keine Entwicklungshilfegelder in das Staatsbudget dieser Länder gehen. Um
    Menschenrechte auf anderer Ebene zu fördern, setzt das BMZ in diesen Fällen

    alternative Instrumente ein, wie z.B. Förderung der Zivilgesellschaft oder humanitäre
    Hilfe durch internationale Organisationen. Auch bei Krisen, Konflikten und
    Naturkatastrophen gilt, dass die Linderung der größten Not der Bevölkerung im
    Vordergrund von Hilfsmaßnahmen steht.
    Die Bundesregierung unterstützt Kooperationsländer bei der Umsetzung der
    internationalen Menschenrechtsverträge. So werden gezielt gesetzliche
    Rahmenbedingungen sowie Strukturen, Verfahren und Organisationen in den
    Ländern gefördert, die der Umsetzung und Überwachung der Menschenrechte
    dienen. Deutsche Entwicklungspolitik fördert dabei sowohl spezifische
    Menschenrechtsvorhaben als auch die Querschnittsverankerung der
    Menschenrechte in allen entwicklungspolitischen Schwerpunkten und Sektoren (z. B.
    Gesundheit, Bildung). Spezifische Menschenrechtsvorhaben bestehen z. B. in
    Uganda zur Menschenrechtsförderung oder in verschiedenen afrikanischen Ländern
    zur nachhaltigen Beendigung weiblicher Genitalverstümmlung. In zahlreichen
    Ländern fördert deutsche Entwicklungspolitik zivilgesellschaftliche Organisationen,
    die sich für die Rechte diskriminierter Gruppen einsetzen und ihre Regierungen in die
    Pflicht nehmen und damit einen wichtigen Beitrag zu verbesserter
    Regierungsführung und Offenlegung bzw. Unterbindung von
    Menschenrechtsverletzungen leisten. Dies befördert auch den gesellschaftlichen
    Dialog in Hinblick auf an Menschenrechten orientierten Werten.
    Nach Ansicht des Petitionsausschusses sind Fortschritte bei Menschenrechtsschutz
    und guter Regierungsführung wichtige Kriterien für Art und Umfang deutscher
    Entwicklungszusammenarbeit; gleichzeitig sind Achtung, Schutz und Gewährleistung
    von Menschenrechten und gute Regierungsführung auch Ziele von spezifischen
    Fördermaßnahmen. Er befürwortet, dass die Bundesregierung zu den im Rahmen
    dieser Aufgabe eingegangenen internationalen Verpflichtungen steht und die
    Kooperationsländer im Prozess der Umsetzung unterstützt.
    Darüber hinaus sieht er hinsichtlich des Vorbringens des Petenten keine
    Veranlassung zum Tätigwerden.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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