Region: Radebeul
Erfolg

Erhalt der denkmalgeschützten Einfriedung der Gärtnerei Hohenhaus in Radebeul, Mittlere Bergstr. 22

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Bert Wendsche

632 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

632 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Bert Wendsche

Wir fordern den Erhalt und die denkmalgerechte Sanierung der dreifach geschützten Natursteinmauer mit Zaunanlage.

Wir sind gegen die Errichtung einer Mauer aus Beton mit Blendwerk, welche um 2 m rückversetzt und mit fünf 5 m breiten Zufahrten zerschnitten werden soll.

Mit dem aktuell in Abwägung befindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 69 "Wohnbebauung ehemalige Gärtnerei Hohenhaus" sind erhebliche Eingriffe in das Denkmalschutzgebiet "Historische Weinberglandschaft Radebeul", am Einzeldenkmal und an der Sachgesamtheit "Weingut Hohenhaus" geplant.

Wir fordern eine Überarbeitung der Planung mit einer Erschließung über die vorhandene Zufahrt.

Wir fordern Stadtverwaltung und Stadtrat auf, die Belange des Denkmalschutzes im Zusammenhang mit allen anderen Kritikpunkten erneut zu prüfen und die Gründe für die Entscheidungen zu veröffentlichen.

Begründung

Die historische Mauer mit Zaunanlage ist dreifach geschützt:

1) Sie befindet sich im Denkmalschutzgebiet "Historische Weinberglandschaft Radebeul". In der diesbezüglichen Satzung der Stadt Radebeul sind unter
§ 2e) "das traditionelle Erscheinungsbild der das Gebiet erschließenden Straßen, Wege und Plätze in ihren vorhandenen Breiten und Profil" und unter
§ 2f) "die straßenzugewandten Grundstückseinfriedungen der Bebauung in ihrem überkommenen Charakter gemäß Entstehungszeit und ihres künstlerischen Anspruchs sowie ihrer landschaftbezogenen Gestaltung" explizit geschützt.
Durch den geplanten Abbruch, das Zurückverlegen der Mauer und die Herstellung von fünf Zufahrten, je 5 m breit, wird gegen oben genannte Paragraphen verstoßen.
Die Einhaltung der Satzung obliegt zuallererst der Stadt Radebeul selbst.

2) Sie ist Einzeldenkmal in der Liste der Kulturdenkmale des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen. Durch die Planung wird das Denkmal komplett zerstört.

3) Sie ist Bestandteil der Sachgesamtheit "Weingut Hohenhaus", welche auf der Liste der Kulturdenkmale des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen steht. Durch die geplante Zerteilung der Mauer mit Zufahrten ist diese Sachgesamtheit im Bereich der Gärtnerei nicht mehr wahrnehmbar. Es wird daran erinnert, dass das Hohenhaus untrennbar mit dem Literaturnobelpreisträger Gerhardt Hauptmann verbunden ist.

Die historische Trockenmauer

4) ist im Meilenblatt von Sachsen aus dem Jahr 1801 nachweisbar und damit ein wichtiges Zeugnis der jahrhundertealten Weinbaulandschaft,

5) ist landschaftsprägend und für Anwohner und Weinbergswanderer identifikationsstiftend (heimatbildend),

6) ist verkehrsberuhigend und dient der Sicherheit der Spaziergänger und Radfahrer,

7) verhindert das Abfließen von Niederschlagswasser, sowie die Überschwemmung der Mittleren Bergstraße und der Unterlieger bei Starkregen,

8) ist ein seltener Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Die Planung ist unverständlich, da

9) das Grundstück eine ausreichend große Zufahrt besitzt,

10) mit der Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in Bauland finanzielle Mittel geschaffen werden und die historische Mauer damit denkmalgerecht saniert werden könnte,

11) in Radebeul anderenorts Trockenmauern mit Fördermitteln saniert wurden,

12) auch private Grundstückseigentümer bereits ihre Mauern denkmalgerecht saniert haben.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.09.2019
Sammlung endet: 31.10.2019
Region: Radebeul
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Sehr geehrte Unterstützer,

    in der Stadtratssitzung am 18.12.2019 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 69 "Wohnbebauung ehem. Gärtnerei Hohenhaus" aufgehoben und das Planverfahren beendet. Der Aufhebung waren - lt. OB Wendsche - die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege (LfD) Sachsen bzw. der Unteren Denkmalschutzbehörde und der daraus folgende Rückzug des Investors aus dem Projekt vorausgegangen.
    Mündlich wurde in der Stadtratssitzung dargestellt, dass sich die Denkmalschutzbehörden in ihrer Stellungnahme sowohl für den Erhalt der Einfriedung als auch gegen jegliche Bebauung auf dem Gärtnereigelände ausgesprochen hatten. Ich persönlich habe keine Möglichkeit die Stellungnahmen einzusehen und inhaltlich wiederzugeben.

    In der Stadtratssitzung wurde bzgl. der Petition folgendes beschlossen:
    "Die Petition soll bei einer künftigen Beschlussfassung Berücksichtigung finden. Eine vorweggenommene inhaltliche Entscheidung ist damit nicht verbunden."
    Aus meiner Sicht wurde die Forderung der Petition nach "erneuter Prüfung der Belange des Denkmalschutzes" grundsätzlich erfüllt. Nichts desto trotz ist festzuhalten, dass der Stadtrat keine eigene Entscheidung zum Petitionsziel "Erhalt und Sanierung der Einfriedung" beschlossen hat, was bedauerlich ist. Grundsätzlich ist Zeit gewonnen, notwendige Pflege- und Reparaturmaßnahmen an der Einfriedung aber leider nicht in Sicht.

    Ich bedanke mich bei allen Unterzeichnern auch für die vielen Kommentare und wünsche ein friedvolles 2020! Katja Leiteritz

    Anlagen:
    1) DNN-Artikel (Inhaltlich ist zum Artikel anzumerken, dass die 2,5m zusätzliche Straßebreite im Privateigentum der Oberlieger verbleiben sollten und damit nicht öffentlicher Fußweg!)
    2) Schreiben der Stadtverwaltung (oben bereits zitiert)
    (Die SZ hat bisher nicht berichtet.)
  • Sehr geehrte Unterstützer,
    zuerst vielen Dank für Ihre Beteiligung an der Petition und die über 130 sehr lesenswerten Kommentare.
    Am 8. Oktober hatten wir die ersten 328 Unterschriften an den OB Wendsche übergeben. Er teilte uns mit, dass im Zuge der TÖB- und Bürgerbeteilgung zum B-Plan eine Vielzahl von Widersprüchen eingegangen ist. Lt. Herrn Wendsche hat der Investor jetzt die Wahl die Planung zu überarbeiten und nochmals auszulegen oder das Verfahren einzustellen.
    Schön wäre es, wenn insbesondere aus den Reihen der Radebeuler noch Stimmen abgegeben werden (aber bitte nicht Doppelt!). Es kann sich jedes Familienmitglied an der Petition beteiligen, es besteht grundsätzlich auch keine Altersbeschränkung. Die Petition läuft noch bis zum 31.10.2019!
    Die gesamten Unterschriften werden wir zur Stadtratssitzung am 6.11. übergeben.
    Herzliche Grüße aus Zitzschwig - Katja Leiteritz und Carsten Cherubim

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