Ethik- und Philosophie-Unterricht als ordentliches Lehrfach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

1.215 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Der Philosophie- und Ethikunterricht ist an rheinlandpfälzischen Schulen kein "ordentliches Lehrfach". Ebenfalls werden kaum Absolventen der Universitäten, die Philosophie und Ethik als Schulfach studiert haben in den Schuldienst befördert bzw. eingestellt. Bedauerlicherweise ist auch das Angebot der Studienseminare für diese Fächergruppe sehr gering, so dass das Angebot für den Vorbereitungsdienst mit dem Angebot der Studierenden nicht übereinstimmt.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Situation des Ethik- bzw. Philosophieunterrichts an rheinlandpfälzischen Schulen ist prekär. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland etliche bekannte deutsche Philosophen hervorgebracht hat, wird dieses Fach (und das Fach Ethik) an den deutschen Schulen nur marginal angeboten. Selbst wenn ein Aufwärtstrend wieder zu erkennen ist, kann dieser nicht mit dem Fächerkanon an rheinland-pfälzischen Realschulen, Gymnasien oder an weiterführenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland aufschließen. Anders sieht die Lage in Frankreich, Italien und in der Schweiz aus. In diesen Ländern hat der Philosophieunterricht seinen festen Platz im Fächerkanon der höheren Schulen. Denn die Philosophie ist eine eminente Form bewusster Kulturteilhabe. Wir Menschen können als Menschen nicht leben und ein bewusstes Selbst- und Weltverhältnis entwickeln, wenn wir keinen anspruchsvollen Begriff unseres Menschseins realisieren können. Bedauerlicherweise sind diese beiden Fächer anderen Fächern gegenüber benachteiligt und sind daher nicht gleichgestellt. Das obliegt der Tatsache, dass dieses Fach immer noch nicht als ordentliches Lehrfach in Rheinland-Pfalz eingerichtet worden ist, sondern lediglich die qualitativ geringgeschätzte Betitelung des Ersatzfaches erhält. Auch wenn dies im selben Atemzug die automatische Bedeutung des Pflichtfaches beinhaltet, da die Schülerinnen und Schüler diese beiden Fächer entweder zugeteilt oder selbst wählen können. Jedoch führt diese bürokratische und politische Abwertung dazu, dass diese beiden Fächer (Philosophie/Ethik) als unbedeutend dargestellt werden und kaum Anerkennung erhalten. In der Sekundarstufe I kann durch eine Fort- und Weiterbildung die Lehrbefähigung für das Fach Ethik erreicht werden. Diese Chance soll auch für die Sekundarstufe II möglich sein. Aber weshalb werden nicht die Absolventen dieser Wissenschaft für die Lehrbefähigung herangezogen, die eine qualitativ effiziente Bildung genossen haben? An den rheinlandpfälzischen Universitäten wird Philosophie und Ethik für die Sekundarstufe I und II angeboten. Die Nachfrage seitens der Studenten ist immens. Ebenso wächst eine junge Generation an Menschen heran, die das Interesse an die Philosophie wiedererlangt hat und diese Begeisterung an die Schülerinnen und Schüler teilen möchte. Es sollte nun, nach dieser Übergangsphase, die Voraussetzung geschaffen werden, den Bildungsanspruch der Philosophie und der Ethik gerecht zu werden, und den heranstürmenden Studenten ihr Staunen und ihre Neugier zu stillen, indem Sie die weite Welt der Philosophie spannend und lebensnah vermitteln können. Das stetig redundante Argument, der Philosophie- und Ethikunterricht sei zu schwer, ist nicht haltbar, da man dies auch von der Mathematik und Physik behaupten kann. Einerseits ist die Nachfrage seitens der Schülerinnen und Schüler groß. Das Angebot der Studierenden in Rheinland-Pfalz ist gegeben, jedoch ist das Angebot im Vorbereitungsdienst sehr mangelhaft, obwohl der Bedarf eigentlich vorhanden ist. Außerdem ist trotz der qualitativ hohen universitären Bildung eine Chancengleichheit für den Vorbereitungsdienst und für die Übernahme in den Schuldienst bereits vor und nach dem Studium nicht gegeben. Der/die angehende Philosophie- und Ethiklehrer/in kann nämlich da ansetzen, was den Schüler persönlich betrifft, das Kollektiv angeht, und ihr zum Selbstdenken animieren und leiten kann. Diese spezielle Funktion des Philosophie- und Ethikstudenten/-absolventen wird durch die Methode der Hermeneutik und der philosophischen Didaktik während des ganzen Studiums gelehrt. Andererseits ist es nicht verständlich, weshalb der Ethikunterricht an Förderschulen und an Grundschulen gar nicht angeboten wird, an den Realschulen und Gymnasien oder Integrierten Gesamtschulen erst ab der 8. bzw. 9. Klasse, teilweise schon ab der 7. Klasse eingeführt wird? Wenige Schulen bieten tatsächlich bereits ab der 5. Klasse das Fach Ethik an und in mittlerweile 50 Gymnasien wird Philosophie angeboten. Jedoch sind diese Daten zu gering, um sie als angemessen und gerecht zu betrachten. Es ist immerhin ein Ansatz an dem aufgebaut werden kann. Der nachdrückliche Wunsch dieser Petition ist nicht den Religionsunterricht abzuschaffen, sondern dass das Fach Ethik und Philosophie nicht als Ersatzfach für die Schülerinnen und Schüler anzubieten, welche nicht den Religionsunterricht besuchen. Der Ethik- bzw. Philosophieunterricht soll für alle Schülerinnen und Schüler als ordentliches Lehrfach neben allen anderen Lehrfächern ab der 5. Klasse, wenn nicht sogar in der Grundschule, zur Verfügung stehen. Selbst wenn dies eine Änderung der Landesverfassung beinhaltet, welche seit der Erstfassung 1947 wurde zum Abschnitt 3: Schule, Bildung und Kulturpflege keine Änderung mehr erreichte, ist dieser Schritt nicht eklatant und verwerflich. Das Ziel dieser Petition strebt daher an, dass Ethik- und Philosophiestudenten, sowie Absolventen dieser Wissenschaft, keine Existenzängste bekommen sollten eine Arbeitszulassung sowie eine Arbeitsstelle zu erhalten. Denn WIR sind keine Lehrer zweiter Klasse. Diese Degradierung führt letzten Endes dazu, obwohl wir (Philosophie- und Ethikstudenten, sowie Lehrkräfte dieser Fächergruppe) doch so viel Aufklärerisches tun könn(t)en und auch so viel mehr zur Mündigkeit und zum Selbstdenken anregen wollen. Denn die Suche nach ethischer Orientierung, die Auseinandersetzung mit Werten und Normen und dem interkulturellen Austausch in der heutigen Zeit kommt im privaten, im gesellschaftlichen, aber vor allem auch im globalen Leben eine immer größere Bedeutung zu. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die Fächergruppe Philosophie/Ethik in ihrer Urteilsbildung und Selbstbildung unterstützt und gefördert werden. Nur diese zwei vermögen solch eine kritische, reflektierte, objektive, unvoreingenommene, argumentative, sozial verantwortliche, selbstbestimmte, vorurteilsfreie, weltoffene, mündige, problemorientierte, aufklärerische und faire Leistung. Diese bemerkenswerten Funktionen sind nur eine der wenigen Ziele des Philosophie- und Ethikunterrichts, die die ausnahmslose Fähigkeit besitzen, über grundsätzliche, aktuelle und ethische Probleme qualifiziert nachzudenken und argumentativ begründete Urteils- und Lösungsvorschläge in der Klasse mit einem verantwortlichen Fachlehrer zu erarbeiten. Dieses Recht sollten nicht nur Schülerinnen und Schüler erhalten denen kein Religionsunterricht angeboten werden kann oder die sich freiwillig vom Religionsunterricht abgemeldet haben. Dieses Recht einer ethischen und philosophischen Bildung sollte jedem Kind, jedem Jugendlichen, aber vor allem jedem Menschen zuteilwerden. Bereits Sokrates war sich dessen bewusst, dass Unterrichten zur Förderung der eigenen Gedanken führt. Und auf der Schulbank erwirbt sich der Mensch idealerweise die Freiheit. Sokrates verglich das Vermitteln von Philosophie mit der Hebammenkunst, Kant leitete zum Selbstdenken auf und wir Ethik- und Philosophiestudenten wie Lehrer wollen die Kunst unserer Gedanken zur Welt bringen. Um diese Wahrheiten erkennen zu lassen, müssen wir angehenden Lehrer jedoch die Gelegenheit erst einmal erhalten.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Gegen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Eine Gesetzesänderung kann gegen den in der Landesverfassung niedergeschriebenen Abschnitt 3: Schule, Bildung und Kulturpflege erfolgen, ist jedoch für die Zielsetzung dieser Petition nicht zwingend notwendig.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.07.2013
Sammlung endet: 02.09.2013
Region: Rheinland-Pfalz
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Der Petent begehrte mit seiner Eingabe die Einführung von Ethik- bzw. Philosophie-
    unterricht als ordentliches Lehrfach für alle Schülerinnen und Schüler.

    Das um Stellungnahme gebetene Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
    und Kultur hatte zu dem Anliegen des Petenten mitgeteilt, dass die Unterrichtsfächer
    Philosophie, die verschiedenen Religionsunterrichte und der Ethikunterricht bedeutende
    Beiträge hinsichtlich des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule leisten. Im Mittel-
    punkt dieser Unterrichtsfächer stünden existentielle Fragen, die über den eigenen Le-
    bensentwurf, die eigene Deutung von Wirklichkeit und über Handlungsoptionen ent-
    scheiden. Probleme des Selbst- und Weltverständnisses würden in diesen Unterrichts-
    fächern behandelt.

    Nach den vom Ministerium getroffenen Feststellungen ist die Auffassung des Petenten,
    Ethik- und Philosophieunterricht seien keine ordentlichen Unterrichtsfächer, nicht zutref-
    fend. Sowohl Ethik als auch Philosophie sind nach Auffassung des Ministeriums ordent-
    liche Unterrichtsfächer, was z. B. bedeutet, dass diese Fächer versetzungsrelevant bzw.
    relevant für das Abitur sind. Besonderheit des Unterrichtsfachs Ethik sei, dass es formal
    in direktem Bezug zum konfessionellen Religionsunterricht steht, der verfassungsrecht-
    lich festgeschrieben ist (Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz und Artikel 34 Landesverfassung).
    Art. 35 der rheinland-pfälzischen Landesverfassung lege fest: „(1) Die Teilnahme am
    Religionsunterricht kann durch die Willenserklärung der Eltern oder der Jugendlichen
    nach Maßgabe des Gesetzes abgelehnt werden. (2) Für Jugendliche, die nicht am Reli-
    gionsunterricht teilnehmen, ist ein Unterricht über die allgemein anerkannten Grundsätze
    des natürlichen Sittengesetzes zu erteilen.“ Daher werde für Schülerinnen und Schüler,
    die von ihren Eltern vom Religionsunterricht abgemeldet werden bzw. die sich selbst
    abmelden oder für solche, die einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, für
    die aber aus zwingenden Gründen Religionsunterricht ihres Bekenntnisses nicht einge-
    richtet werden kann, Ethikunterricht angeboten. Zusätzlich zum Religions- oder Ethikun-
    terricht könnten Schulen der Sekundarstufe 1 das Wahlfach Philosophie anbieten; in der
    gymnasialen Oberstufe bestehe die Möglichkeit, Philosophie als Leistungsfach zu wäh-
    len oder Philosophie als Grundfach in die Abiturgesamtqualifikation einzubringen.

    Dabei sei die Beobachtung des Petenten, dass es in Rheinland-Pfalz mehr Studierende
    für die Fächer Philosophie/Ethik, Ethik, Philosophie gibt als Teilnehmerinnen und Teil-
    nehmer in diesen Fächern am Vorbereitungsdienst, zutreffend. Das Ministerium wies
    darauf hin, dass es dennoch nicht die Beschränkungen hinsichtlich der Aufnahmekapa-
    zitäten in diesen Fächern an den Studienseminaren sind, die zu der geringeren Zahl an
    Teilnehmerinnen und Teilnehmern führen. So habe es beispielsweise für den Vorberei-
    tungsdienst für das Unterrichtsfach Ethik an Studienseminaren für das Lehramt an Real-
    schulen Plus 2012/2013 gar keine fachbezogenen Zulassungsbeschränkungen gege-
    ben. Für den Vorbereitungsdienst für das Studienfach Philosophie/Ethik für das Lehramt
    an Gymnasien hätten Fachhöchstzahlen festgelegt werden müssen, die aber
    2012/2013 nicht erreicht wurden. Die Einstellung in den Schuldienst orientiere sich an
    dem von den Schulen formulierten Bedarf für die einzelnen Unterrichtsfächer. Ethische
    und philosophische Bildung werde durch das vorhandene Unterrichtsangebot in guter
    Weise unterstützt, zumal zur Entwicklung von Kompetenzen ethischer und philosophi-
    scher Bildung auch die Religionsunterrichte einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Heu-
    tige Religionslehrpläne geben nach Auskunft des Ministeriums Konzepte für schüler-
    orientierte und dialogorientierte Religionsunterrichte vor, die sich für die Auseinander-
    setzung mit anderen ethischen und weltanschaulichen Positionen öffnen und durch
    Perspektivenwechsel andere ethische und weltanschauliche Positionen nachvollzie-
    hen.

    Der Petent war jedoch weiterhin der Auffassung, dass es sich bei den Fächern um keine
    ordentlichen Lehrfächer handelt.

    Der Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat in seiner nicht-öffentlichen
    Sitzung am 13.05.2014 festgestellt, dass dem in der Eingabe vorgebrachten Anlie-
    gen insoweit entsprochen werden konnte, als dass erläutert wurde, dass Ethik als
    Ersatzfach definitionsgemäß als ordentliches Unterrichtsfach zu werten ist bzw. der
    Charakter von Ethik als ordentliches Lehrfach festgestellt wurde. Wegen des darüber
    hinausgehenden Anliegens hat der Petitionsausschuss festgestellt, dass diesem
    nicht entsprochen werden kann. Insoweit wurde die Eingabe teilweise einvernehmlich
    abgeschlossen.

    Begründung (PDF)

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