Europäische Gleichstellung kleiner Genossenschaften: Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Genossenschaftsgesetz § 53 und § 54 GenG im Sinne der europäischen Rechnungslegungsrichtlinie zu reformieren:

  1. Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft: Der gesetzliche Zwang zur Mitgliedschaft in einem kostenintensiven Prüfungsverband (§ 54 GenG) wird für kleine Genossenschaften abgeschafft. Die Verbandszugehörigkeit soll für diese freiwillig sein.
  2. Befreiung von der Pflichtprüfung: Kleine Genossenschaften werden von der starren Verbandspflichtprüfung befreit, sofern sie definierte Schwellenwerte nicht überschreiten.

Wir fordern eine Angleichung an liberale EU-Standards (wie z. B. in Frankreich) durch Einführung folgender Kriterien für die Befreiung von Pflichtmitgliedschaft und Prüfungspflicht:
Eine Genossenschaft soll von der Pflichtmitgliedschaft und Verbandspflichtprüfung befreit sein, solange sie mindestens drei der folgenden vier Grenzwerte nicht überschreiten:

  • Jahresumsatz: maximal 600.000 €
  • Bilanzsumme: maximal 60.000.000 €
  • Jahresgewinn: maximal 60.000 €
  • Mitarbeiterzahl: maximal 60 Beschäftigte

Unterhalb dieser Grenzen erhalten Genossenschaften das Recht zur vereinfachten Selbstverwaltung über interne Aufsichtsorgane (z. B. eine von der Generalversammlung gewählte Prüfkommission).

Begründung

  • Benachteiligung im EU-Binnenmarkt & Doppelbelastung: Während in Nachbarländern wie Frankreich weder eine Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband noch eine extern erzwungene Pflichtprüfung für kleine Genossenschaften existiert, zwingt das deutsche Genossenschaftsrecht (§ 54 GenG) jede Genossenschaft ab dem Gründungstag in eine dauerhafte, gebührenpflichtige Verbandszugehörigkeit. Dies stellt eine erhebliche strukturelle Benachteiligung deutscher Initiativen im EU-Vergleich dar.
  • Finanzielle Überforderung kleiner Initiativen: Die Kombination aus Pflichtmitgliedschaft, laufenden Verbandsbeiträgen sowie den Gebühren für Gründungs- und Turnusprüfungen übersteigt regelmäßig die Budgets kleiner Nachbarschaftsinitiativen, Dorfläden, Erneuerbare-Energien-Projekte oder sozialer Unternehmen. Dieser finanzielle und administrative Zwang bremst das Bürgerengagement massiv aus und verhindert neugründungsfähige Projekte bereits im Ansatz.
  • Verhältnismäßigkeit und Wahlfreiheit: Die EU-Rechnungslegungsrichtlinie sieht Erleichterungen für kleine Unternehmen ausdrücklich vor. Die pauschale Gleichbehandlung von Mikro-Genossenschaften und Großkonzernen ist unverhältnismäßig. Mit der Aufhebung des Verbandszwangs und der Einführung realistischer Schwellenwerte wird Wahlfreiheit geschaffen, ohne die Stabilität großer Wirtschafts- und Bankgenossenschaften zu gefährden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.08.2026
Sammlung endet: 03.02.2027
Region: Deutschland
Kategorie: Wirtschaft

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Mit der Petition sollen kleine Genossenschaften entlastet werden, es steht jeder Genossenschaft frei einen Prüfer zu beauftragen. Bis zu den Grenzwerte eben freiwillig nicht als Pflicht.

Die Petition fordert leider keine echte Wahlfreiheit bei den Prüfern, sondern will Genossenschaften komplett von der Kontrolle befreien - selbst bei riesigen Beträgen mit bis zu 60 Millionen Euro Vermögen. Das geht viel zu weit und gefährdet die Mitglieder. Sinnvoller wäre es, kleine Genossenschaften zwar wie eine GmbH von teuren Pflichten zu entlasten, ihnen dann aber die freie Wahl bei einem normalen Prüfer zu lassen, statt gefährliche Schlupflöcher zu öffnen.

Warum Menschen unterschreiben

Weil ich möchte , dass für kleine Genossenschaften der gesetzliche Zwang zur Mitgliedschaft in einem kostenintensiven Prüfungsverband (§ 54 GenG) abgeschafft und die Verbandszugehörigkeit freiwillig sein soll.
Außerdem soll eine Befreiung von der Pflichtprüfung erfolgen, wenn definierte Schwellenwerte, wie in der Petition definiert, nicht überschritten werden.

"Kein Berg von Bürokratie und Kosten"

"Beteiligung soll ermöglicht und nicht ausgebremst werden"

Zwangsmitgliedschaften führen immer zu überflüssigem bürokratischen Aufwand und ineffizienten Kostenstrukturen der Gesellschaft, in der man Mitglied sein muss (vgl. IHK oder eben Prüfungsverbände) und mindern die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen. Das können und wollen wir uns nicht mehr leisten.

Die Mitgliedschaftspflicht mit ihren erheblichen Aufwendungen widerspricht für kleine Genossenschaften der fairen Konkurenz auf einem freien Markt, der Eigenverantwortung und Autonomie der sich genossenschaftlich organisierenden Unternehmer. In diesen kleinen Genossenschaften haben die Mitglieder nicht die Distanz zu ihren Unternehmen, die eine externe Überprüfung und Berichterstattung notwendig machen könnte. Es ist ein dauernder staatlicher Eingriff, wie sie vielfach als Hemmnisse für Wachstum und Konkurenzfähigkeit erkannt wurden.

Ich bin selbst Vorstand zweier kleiner Genossenschaften und Vorstand im Bundesverband zur Förderung der Genossenschaftskultur e.V.
Ich kann diese Petition daher aus vollem Herzen unterzeichnen.

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