Familienfragen - Prüfung der Fördermittel für Familien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

17 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

17 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, keine (insbesondere keine ohne zwingende Gegenleistung in Form für die Gesellschaft nützlicher Erziehungsleistung) weiteren Subventionen für Familien (insbesondere sozial schwache) einzuführen und bestehende auf den Prüfstand zu stellen.

Begründung

Durch die Medien ist verlautet worden, dass die Bundesregierung plant, Leistungen für Alleinerziehende auszuweiten oder dies sogar bereits erfolgt ist. Hintergrund wäre der oft schlechte finanzielle Hintergrund.Was in der Debatte offensichtlich völlig unberücksichtigt blieb, ist das die Betroffenen es durch ihre Partnerauswahl und Erwerbsbiographie und nicht zuletzt durch eine Steuerung des Kinderwunsches selbst in der Hand haben, ihre finanzielle oder insgesamte Situation entsprechend zu regeln.Es darf nicht auf Kosten der Allgemeinheit Subventionen für unvorteilhafte Lebensentwürfe und Partner/Kinderwünsche geben. Auch nicht indirekt. Wenn jemand, der über kein ausreichendes Einkommen verfügt, ein Kind produziert und sich hierzu zusätzlich noch eines Partners bedient, der ebenso minderbemittelt ist, sollte dieser nicht noch zusätzlich durch finanzielle Anreize – noch dazu auf Kosten der Öffentlichkeit - in seinem Handeln unterstützt werden.Auch hat die Gesellschaft keineswegs Vorteile von solchen Kindern. Es ist erwiesen, dass diese (da Erziehung immer noch Sache der Eltern ist und gute Bildung teuer) überdurchschnittlich oft selbst zum Sozialfall werden. Zudem hat die Erde keinen Vorteil von noch mehr Kindern, da Sie bereits heute übervölkert ist. Im Gegenteil, wäre eine deutliche Reduktion der Population ökonomisch und vor allem ökologisch begrüßenswert. Daher sollten Subventionen, die an die Produktion von Nachwuchs gekoppelt sind und sozial schwache hierbei unterstützen, insgesamt auf den Prüfstand. Mindestens wird man eine entsprechende Gegenleistung (gute Erziehung, gute Leistungen in der Schule und Ausbildung) als obligatorisch für den Bezug einführen sollen. Entsprechend sollte die Bundesregierung handeln, was mit dieser Petition dringend angeregt wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.12.2016
Sammlung endet: 15.02.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-18-17-2160-038419 Familienfragen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass für – insbesondere „sozial schwache“ – Familien
    keine Unterstützungsleistungen ausgeweitet werden und gegenwärtig gewährte
    Leistungen auf ihren Sinn überprüft werden.

    Er führt aus, dass die Absicht der Bundesregierung, die Leistungen für
    Alleinerziehende auszuweiten, nicht sinnvoll sei. Die Betroffenen hätten es durch ihre
    Erwerbsbiografie, ihre Partnerwahl und durch eine Steuerung des Kinderwunsches
    selbst in der Hand, ihre finanzielle Situation entsprechend ihren Vorstellungen zu
    regeln. Anderweitige Vorstellungen dürften nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.
    Kinder sozialunterstützungsbedürftiger Familien dürften auch nur dann unterstützt
    werden, wenn sie eine gute Erziehung erhalten und gute Leistungen in der Schule
    und der Ausbildung erbringen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 18 Mitzeichnende haben
    das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
    der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des
    Haushaltsausschusses zu dem Anliegen eingeholt, da dem Haushaltsausschuss der
    Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des
    bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung
    haushaltsrechtlicher Vorschriften“ (Bundestags-Drucksache 18/11135) zur
    federführenden Beratung überwiesen worden war. In dem Gesetzentwurf sind
    Neuregelungen zum Unterhaltsvorschuss enthalten. Nach § 109 der
    Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist eine Stellungnahme des
    Fachausschusses einzuholen, wenn die Petition einen Gegenstand der Beratung
    dieses Fachausschusses betrifft. Hierdurch wird sichergestellt, dass der
    Fachausschuss seine Empfehlungen in Kenntnis der vorliegenden Petitionen trifft.
    Zudem kann der Petitionsausschuss bei seinen Entscheidungen die Erfahrungen und
    Erkenntnisse des Fachausschusses einbeziehen. Weiterhin hat der
    Petitionsausschuss die Bundesregierung gebeten, eine Stellungnahme zu dem
    Anliegen abzugeben. Die parlamentarische Prüfung des Petitionsausschusses hatte
    das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Die mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Vorstellung, dass die staatliche
    Unterstützung von Kindern entsprechend ihrem – wie auch immer zu ermittelnden –
    Wert für die Gesellschaft zu bemessen ist, ist mit dem Grundgesetz (GG) nicht
    vereinbar, da Artikel 6 GG zum Inhalt hat, dass jede Mutter Anspruch auf den Schutz
    und die Fürsorge der Gemeinschaft hat. Zudem ist in Artikel 1 GG geregelt: „Die
    Würde des Menschen ist unantastbar.“

    Der Staat hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für
    die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins erfüllt werden, wenn einem
    Menschen die hierfür erforderlichen notwendigen materiellen Mittel weder aus seiner
    Erwerbstätigkeit noch aus seinem Vermögen oder durch Zuwendungen Dritter zur
    Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Familien. Diese sind nach Artikel
    6 Absatz 1 GG besonders geschützt. Aus Artikel 6 Absatz 1 GG ergibt sich für den
    Staat ein Verbot, Familien zu beeinträchtigen oder zu benachteiligen und das Gebot,
    Familien durch geeignete Maßnahmen vor Beeinträchtigungen zu schützen und
    durch staatliches Leistungshandeln zu fördern.

    Auch Alleinerziehende und ihre Kinder sind vom Schutz des Artikel 6 Absatz 1 GG
    als Familien mit umfasst. Diese Familien sind in vielen Fällen besonderen
    wirtschaftlichen Belastungen ausgesetzt, da die alleinige Verantwortung einer
    alleinerziehenden Person für die jeweiligen Kinder zu engen Gestaltungsspielräumen
    bei der Alltagsbewältigung insbesondere bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit führt.
    Hierdurch entstehen zusätzliche Bedarfe, wie z. B. bei der Kinderbetreuung, bei
    haushaltsnahen Dienstleistungen oder der Verfolgung von Unterhaltsansprüchen.
    Diese besondere Belastung soll durch familienbezogene und soziale Leistung
    abgemildert werden.

    Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass ihre Ziele die wirtschaftliche Stabilität der
    Familien, eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die gute Entwicklung von
    Kindern und die Realisierung bestehender Wünsche nach Kindern sind. Das
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das
    Bundesministerium der Finanzen haben die Wirkungen der Ehe- und
    Familienleistungen untersucht und den Endbericht dieser Evaluation im August 2014
    öffentlich vorgestellt. Die mit der Petition geforderte Überprüfung der Leistungen ist
    daher erfolgt.

    Nach Auffassung der Bundesregierung und des Petitionsausschusses bietet die
    Erwerbstätigkeit der Eltern den besten und nachhaltigsten Schutz vor Armut.
    Finanzielle Unterstützungsleistungen sollten daher so ausgestaltet sein, dass sie
    möglichst einen Anreiz für Erwerbstätigkeit beinhalten. Dies ist der Fall bei den
    Leistungen des Kinderzuschlags, dem Unterhaltsvorschuss und dem
    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Diese Leistungen, ebenso wie das
    Kindergeld, bieten Erwerbsanreize und sind daher von der Bundesregierung seit
    2015 ausgebaut und gestärkt worden. Mit dem Unterhaltsvorschuss soll der
    ausbleibende Unterhalt eines Elternteils kompensiert werden. Anspruchsberechtigt
    ist das Kind selbst. Durch den Unterhaltsvorschuss sollen alle Kinder unabhängig
    davon, ob sie Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten oder nicht, die
    gleichen Chancen haben.

    Der Petitionsausschuss hält es daher für sachgerecht, Familien mit besonderen
    Unterstützungsbedarfen zielgerichtet und ausreichend so zu unterstützen, dass auch
    diese Kinder und ihre Eltern eine gute Perspektive haben. Er unterstützt daher die
    Forderung, Leistungen für bestimmte Familien einzuschränken, nicht. Auch der
    Koalitionsvertrag sieht für diese Wahlperiode eine Erhöhung des Kindesgeldes und
    eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlags sowie Verbesserungen beim
    Bildungs- und Teilhabepaket vor. Gerade Familien mit kleinem Einkommen
    benötigen besonders die Unterstützung des Staates. Der Petitionsausschuss
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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