Führerscheinwesen - Anerkennung des Führerscheins Klasse T als Klasse E

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Deutschen Bundestag

155 서명

청원은 승인되지 않았습니다

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  1. 시작됨 2012
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 대화
  5. 완성된

이는 온라인 청원 des Deutschen Bundestags입니다.

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Die Führerscheinausbildung für die Klasse T beinhaltet eine Ausbildung für das mitführen von gezogenen Anhänger über 10 tonnen. Beim Autoführerschein Klasse B muss zusätzlich der Führerschein Klasse E für das mitführen von Anhängern über 750 kg erworben werden. Ich bitte um vereinfachung des Führerscheinrechtes und um eine automatische Anerkennung der Klasse E ab 18 Jahren wenn bereits vorher der Führerschein Klasse T erworben wurde.

이유

Durch die Fahrpraxis mit dem T- Führerschein (Anhänger auch über 10 tonnen) ist der Kostenpflichtige Erwerb der Klasse E zusätzlich zum Autoführerschein überflüssig.

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2012. 06. 25.
수집 종료: 2012. 08. 08.
지역: Deutschland
범주:  

소식

  • Pet 1-17-12-9211-039470Führerscheinwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass volljährigen Führerscheininhabern der Klasse T
    automatisch auch die Klasse E anerkannt wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, dass der Führerschein der Klasse T
    das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von über zehn Tonnen erlaube. Beim
    Erwerb des Autoführerscheins B müsse zusätzlich der kostenpflichtige Führerschein
    E für das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht über 750 kg erworben werden.
    Für Besitzer eines Führerscheins der Klasse T sei es unnötig, eine weitere Prüfung
    abzulegen, da diese bereits über Fahrpraxis mit großen Anhängern verfügten.
    Zudem könnten die Mehrkosten vermieden werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt.
    Dem Petitionsausschuss liegen dazu 155 Mitzeichnungen und
    53 Diskussionsbeiträge vor.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es sich bei der Fahrerlaubnis der
    Klasse BE um eine in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union harmonisierte
    Fahrerlaubnisklasse handelt. Bei der Klasse T handelt es sich hingegen um eine
    nationale, nicht harmonisierte Fahrerlaubnisklasse. Deutschland ist verpflichtet, bei

    den harmonisierten Fahrerlaubnisklassen bestimmte Mindestanforderungen
    einzuhalten. Daher darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE nur erteilt werden, wenn
    eine Prüfung unter den festgelegten Mindestanforderungen bestanden wurde. Für
    die praktische Prüfung der Klasse BE ist ein Prüfungsfahrzeug vorgeschrieben, wie
    es bei der praktischen Prüfung für die Klasse B verwendet wird. Dieses Fahrzeug
    muss eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h erreichen können. Fahrzeuge,
    die bei der praktischen Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse T eingesetzt werden,
    dürfen höchstens 40 bzw. 60 km/h fahren. Schon deshalb können die beiden
    Prüfungen nicht als gleichwertig anerkannt werden.
    Für Pkw mit Anhängern sind deutlich höhere Geschwindigkeiten zugelassen, was
    sowohl für den Fahrer als auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes
    Unfallrisiko birgt. Daher hat der Gesetzgeber für die Klasse BE bewusst eine
    qualifiziertere Ausbildung vorgeschrieben. Zu dieser Ausbildung gehören eine
    umfassendere theoretische sowie praktische Ausbildung und Prüfung. Sie umfasst
    neben dem Grundstoff einen klassenspezifischen Zusatzstoff, aber auch Fragen zu
    Fahrzeugphysik/Fahrtechnik, Grundfahraufgaben, Sonderfahrten wie Überland-,
    Autobahn- und Nachtfahrten und umweltbewusstes Fahrverhalten.
    Eine erleichterte oder gar prüfungsfreie Erteilung der Fahrerlaubnisklasse BE für
    Führerscheininhaber der Klassen B und T, wie sie mit der Petition gefordert wird, ist
    daher aus Sicht des Ausschusses nicht möglich.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

시민 참여 강화에 동참해 주세요. 우리는 독립성을 유지하면서도 여러분의 우려를 경청하고 싶습니다.

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