Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Marcus König
Für Nürnbergs Stadtklima: Allgemeine Pflicht zur Begrünthaltung von Gebäuden
Die Unterzeichnerschaft fordert:
Durch entsprechende gesetzliche Gestaltung soll für die Eigner und Besitzer ( z.B. Vermieter und Mieter) von in der Stadt Nürnberg befindlichen Wohn-, Gewerbe- und Staatsbauten und von deren Umwehrungen ( Zäune, Mauern, etc.) eine Pflicht dauerhaft bestehen, derzufolge folgende Gebäude- und Umwehrungsbereiche mit verkehrssicher angebrachten, gepflegt erscheinenden und mindestens 20 Zentimeter Wuchshöhe erreichenden Pflanzen in dicht bepflanztem Gesamtarrangenent stets begrünt gehalten werden müssen:
Die volle Oberseitenfläche von Fenstersimsen bzw. -Brettern (z.B. durch Außenpflanzkästen) und derer von Mauern und Balkonumwehrungen,
und
frei einsehbare Seitenflächen von Umwehrungen aller nichtpflanzlichen Art (z.B. Maschendrahtzäune, Backsteinmauern, auch Balkonumwehrungen); mittels Spalieren o.Ä./ durch Bodengebundenheit,
und
alle Oberseitenflächen v. allen tragfähigen Dachkonstruktionen ( z.B. durch Bemoosung),
und
alle einsehbaren Fassadenflächen der von Erdbodengleiche bis zu drei Meter Fassadenhöhe vorfindlichen Fassaden (fassaden-/bodengebunden).
Begründung
Der Petent erkennt im Zweck geforderter Pflicht dies:
Sofern der Pflicht durch adäquate Vielzahl der Verpflichteten nachgekommen wird, zeugt dies die bezweckte einwohnerwohlfahrtsförderliche, klimaschutznotwendige und deshalb unerlässliche dauerhafte Erhöhung positivklimastimulierenden Pflanzenbestands der Gemeinde. Das Negativausmaß des für das Stadtleben bedeutsamen Klimawandels sodurch milder ausfallend.
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