Het verzoekschrift is gericht aan:
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer
Wir lehnen den geplanten, im Ergebnis desaströsen Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz, welcher die An-und Abflüge zum Flughafen Zürich über Süddeutschland regeln soll, entschieden ab!
Wir protestieren vehement gegen die durch den Staatsvertrag entstehende massive Mehrbelastung durch den Zürcher Flugverkehr über dem Bodenseeraum, dem Südschwarzwald, der Baar und dem Hochrhein.
Wir fordern Verkehrsminister Ramsauer auf, den Vertrag zurückzuziehen.
Der Staatsvertrag entlastet die bereits vom Zürcher Flugverkehr stark belasteten Regionen Bodensee, Schwarzwald-Baar, Südschwarzwald und den Hochrhein in keinster Weise.
Die Lebensqualität der Bevölkerung und der Tourismus als bedeutender Wirtschaftsfaktor, werden dem Flughafen Zürich durch die im Staatsvertrag festgelegten großzügigen Regelungen ohne Not geopfert.
Die Belastungen werden durch die unbeschränkten Nutzungsmöglichkeiten vom Verursacher (Flughafen Zürich AG mit dem Kanton Zürích als größten Einzelaktionär) zum Schutz der Schweizer Bevölkerung nach Süddeutschland exportiert.
Die von der gesamten Region akzeptierten Positionen der Stuttgarter Erklärung als Grundlage für einen Staatsvertrag, wurden in keinem Punkt umgesetzt.
Stattdessen erlaubt der Staatsvertrag:
- tagsüber eine unbegrenzte Anzahl von Anflügen in beliebiger Höhe,
-Nachts in den sog. "Schutzzeiten" unbegrenzte Anflüge oberhalb von 2400mNN, das bedeutet bis zu 1400m über Grund mit der Versechzehnfachung des Lärms gegenüber dem Istzustand.
-Rund um die Uhr unbegrenzte Abflüge ab 3600mNN, im Landkreis Konstanz in 2900m bis 3100m über Grund mit einer Verachtfachung des Lärms gegenüber Istzustand.
-Umweg-und Warteflüge (Vectoring) rund um die Uhr über Südbaden.
-Die Weiternutzung des völlig überflüssigen Warteraumes RILAX, stattdessen Auflösung der Warteräume im Süden des Flughafens.
-Anflüge aus Osten und Westen entlang der Grenze auf Schweizer Hoheitsgebiet zur Landung auf die Nordpisten ohne definierten Grenzabstand.
-Weit mehr als 85000 Anflüge (diese vom Bundesverkehrsministerium genannte Anzahl der Anflüge über Südbaden wird schon heute durch die im erläuterten Bericht des Schweizer Bundesaufsichtsamtes für Luftfahrt genannten 110000 Anflüge weit übertroffen, und kann bis 2020 weiter steigen).
-Im Schweizer Luftraum freie Entscheidungsmöglichkeit für den Souverän, für Planungen im deutschen Luftraum hingegen die einvernehmliche Abstimmung mit der Schweiz. Die Schweiz plant ihren Luftraum und wir werden vor vollendete Tatsachen gestellt.
-Keine Kündigung des Vertrags bis 2030 und eine ungesicherte Rechtsstellung des deutschen Bürgers. Eine anschließende Änderung der geschaffenen Fakten gestaltet sich schwierig (Gewohnheitsrecht).
Es gib keine belegbare Notwendigkeit, die im Staatsvertrag vorgesehenen unbeschränkten Belastungen nach Deutschland zu verlagern.
Nach dem Völkerrecht hat die Schweiz die Belastungen des Flughafens selbst zu tragen.
Die Klagen der Schweiz wurden bisher von allen gerichtlichen Instanzen (Bundesverwaltungsgericht, EU-Kommission, EuG) abgewiesen. Die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Südbadens wurden bestätigt.
Wir, die Bürgerinnen und Bürger am Bodensee, im Südschwarzwald, auf der Baar und am Hochrhein wollen unseren Lebensraum erhalten, und nicht als Müllkippe für den Flughafen Zürich preisgeben.
Weitere Informationen auf unserer Homepage: https://www.fluglaerm-weg.de twitter.com/fluglaermweg facebook unter Fluglaermweg