Region: Thüringen
 

Gegen Steuerverschwendung und Landschaftszerstörung auf der Leuchtenburg.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

89 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

89 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

Welches Ziel hat die Petition? Nichtgenehmigung für den geplanten zweigleisigen Schrägaufzug zur Leuchtenburg .

Welche Entscheidung wird beanstandet? Zustimmung von der Landesentwicklungsgesellschaft sowie die Zustimmung des Gemeinderats von Seitenroda.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Landratsamt SHK , Bauamt , Gemeinderat und Bürgermeister von Seitenroda. Wie wird die Petition begründet? Zerstörung von Landschaftsschutz Gebiet Flora und Fauna. Es gibt weit andere und kostengünstigere Möglichkeiten für Personenbeförderung zur Leuchtenburg. Nach einer Unterschriftensammlung von den Bürgern SEITENRODAS ,ergab eine Stimmenmehrheit für die Ablehnung des Aufzug und somit hätte der Gemeinderat von Seitenroda Nicht im Sinne der Bürger entschieden. Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? Noch keine . Wiederspruch ist ln Bearbeitung.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.04.2016
Sammlung endet: 23.05.2016
Region: Thüringen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 22. Sitzung am 18. August 2016 abschließend be¬handelt.

    Die Petition wurde am 14. April 2016 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum durch 91 Mitzeichnungen unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft teilte daraufhin mit, die Stiftung Leuchtenburg plane durch die Errichtung eines Schrägaufzugs die Leuchtenburg zur „ersten barrierefreien Höhenburg“ zu machen. Erste Gespräche mit Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden seien geführt worden. Dabei sei deutlich geworden, dass eine Baugenehmigung ohne vorherige Bauleitplanung nicht möglich sei.

    Die Stiftung Leuchtenburg habe daher die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans beauftragt. Bisher seien lediglich Vorarbeiten durchgeführt worden. Auch die Gemeinde Seitenroda habe noch keinen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.

    Bei der abschließenden Beratung der Petition konnte der Petitionsausschuss gut nachvollziehen, dass das bedeutsame Projekt in der Region kontrovers beurteilt wird. Im Rahmen der weiteren Planungen gilt es aus Sicht des Petitionsausschusses, Vor- und Nachteile sorgsam abzuwägen. Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass in der vom Ministerium angekündigten Bauleitplanung eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden wird. In diesem Rahmen wird es interessierten Bürgern möglich sein, Einwendungen vorzutragen.

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz, die Petition mit diesen Hinweisen zu den Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung für erledigt zu erklären.

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49 %
243 Unterschriften
115 Tage verbleibend

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