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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Land Niederösterreich
Abwassergebühren nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen und nicht nach der Wohnfläche. Das niederösterreichische Kanalgesetz soll nicht mehr dingliches Recht sein.
Begründung
Derzeit dürfen die Überschüsse aus Wasser- und Abwassergebühren direkt ins Gemeindebudget übernommen werden. Dies führt dazu dass die Gebühren ständig steigen. Da die Abwassergebühren an die Wohnfläche gebunden sind, wirken sie wie eine Grundsteuer.
Zudem sollen das niederösterreichische Kanalgesetz kein dingliches Recht mehr genießen, weil man sonst für die Schulden des Vorbesitzers haftet (egal, ob man die Immobilie in einer Zwangsversteigerung oder lastenfrei gekauft hat)
Ist das Kanalgesetz nicht mehr dingliches Recht, dann haftet der Käufer einer Immobilie nicht mehr für die Schulden des Vorgängers.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.07.2018
Sammlung endet:
23.07.2019
Region:
Niederösterreich
Kategorie:
Bauen