Gesetz zur Verbesserung des Pfändungsschutzkontos

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundestag

Änderung des Gesetzes für Pfändungsschutzkonten

Ansparungen aus eigentlich pfändungsfreien Zuflüssen (ALG II / soziale Transferleistungen) sollen auf dem Konto verbleiben dürfen, um diese für Nachzahlungen / Versicherungen oder Vorratskäufe nutzen zu können. Hier soll der Zusatz zum SGB II hinzugefügt werden, dass soziale Transferleistungen grundsätzlich unpfändbar bleiben,

Begründung

Die starre Regelung des Pfändungsschutzkontos kollidiert mit der Praxis von ALG II Empfängern. Diese sollen nach Auslegung des SGB II Ansparungen vornehmen, um Anschaffungen oder Nachzahlungen leisten zu können. Wenn also 50 € monatlich angespart werden und diese auf dem P-Konto belassen werden, werden diese Ansparungen gepfändet. Also ist der P-Kontobesitzer gezwungen, das Konto abzuräumen. Nachzahlungen oder Versicherungen am Jahresanfang können aber in den seltensten Fällen bar geleistet werden.

Angesichts der Einschränkungen während der Corona-Pandemie kann der ALG II Empfänger nicht auf Vorrat kaufen oder sich mit zusätzlichen Präventivmitteln (z.B. Desinfektionsmittel) eindecken. Zu erwartende steigende Preise durch Corona können nicht abgefedert werden. Angeblich unpfändbare Transferleistungen sind so durch die Hintertür doch pfändbar. Der Kontoinhaber kann Rabatte bei Versicherungen durch Jahreszahlungen nicht nutzen. Er hat sowieso wenig und muss teure monatliche Aufschläge hinnehmen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.03.2020
Sammlung endet: 29.05.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern