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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundestag
Änderung des Gesetzes für Pfändungsschutzkonten
Ansparungen aus eigentlich pfändungsfreien Zuflüssen (ALG II / soziale Transferleistungen) sollen auf dem Konto verbleiben dürfen, um diese für Nachzahlungen / Versicherungen oder Vorratskäufe nutzen zu können. Hier soll der Zusatz zum SGB II hinzugefügt werden, dass soziale Transferleistungen grundsätzlich unpfändbar bleiben,
Begründung
Die starre Regelung des Pfändungsschutzkontos kollidiert mit der Praxis von ALG II Empfängern. Diese sollen nach Auslegung des SGB II Ansparungen vornehmen, um Anschaffungen oder Nachzahlungen leisten zu können. Wenn also 50 € monatlich angespart werden und diese auf dem P-Konto belassen werden, werden diese Ansparungen gepfändet. Also ist der P-Kontobesitzer gezwungen, das Konto abzuräumen. Nachzahlungen oder Versicherungen am Jahresanfang können aber in den seltensten Fällen bar geleistet werden.
Angesichts der Einschränkungen während der Corona-Pandemie kann der ALG II Empfänger nicht auf Vorrat kaufen oder sich mit zusätzlichen Präventivmitteln (z.B. Desinfektionsmittel) eindecken. Zu erwartende steigende Preise durch Corona können nicht abgefedert werden. Angeblich unpfändbare Transferleistungen sind so durch die Hintertür doch pfändbar. Der Kontoinhaber kann Rabatte bei Versicherungen durch Jahreszahlungen nicht nutzen. Er hat sowieso wenig und muss teure monatliche Aufschläge hinnehmen.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.03.2020
Sammlung endet:
29.05.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales