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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundesverfassungsgericht, Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn
Ich möchte euch auf eine Sauerei unseres Gesundheitsministers hinweisen. Klientelpolitik vom Feinsten:
Herr Spahn hat ein neues Gesetz zum Bestandsschutz für AntiDHG-Opfer erlassen. Das sind die Frauen, die zu DDR-Zeiten eine mit Hepatitis C verseuchte Impfung nach der Geburt erhalten haben. Diese Damen haben meistens monatliche Opferrente erhalten, die ihnen jedoch fast allen in den letzten Jahren gestrichen wurde. Die Medizin hat eine neue antivirale Therapie entwickelt, welche die Beschwerden erheblich mildern konnte. Diese Opferrente ist aber an aktuelle Gesundheitsprobleme geknüpft und musste daher gekürzt oder gestrichen werden.
Spahns Begründung für das Gesetz: Durch die Krankheit arbeiteten die Betroffenen oft nur in Teilzeit, haben weniger Rentenpunkte und beträchtliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden müssen.
Soweit so gut. Problematisch daran ist nur, dass es das für die anderen Opfer nicht gibt. Hast du also einen Impfschaden nach dem Infektionsschutzgesetz, der sich durch Medizin verbessert, oder warst du zu DDR-Zeiten in politischer Haft oder im Heim oder wurdest Opfer einer Vergewaltigung (OEG) und deine Gesundheit bessert sich, z.B. durch eine Therapie, haste Pech.
Begründung
Egal, ob man den Gundgedanken des Opferrechts teilt oder nicht: Entweder alle oder keiner, Hr. Spahn!
Wenn euch die Opferrente weggenommen wurde, weil es euch besser geht, dann klagt vor dem Sozialgericht! Ihr werdet zwar in allen Instanzen verlieren, weil es den Bestandsschutz nur im AntiDHG gibt, aber irgendwann könnt ihr zum Bundesverfassungsgericht. Vielleicht könnt ihr auch gleich dort klagen, da der Weg durch die Sozialgerichte offenkundig sinnlos ist. Auch hier müsst ihr aber zu einer dieser Opfergruppen gehören:
Gewaltopfer OEG
Impfschaden IfSG
Kriegsopfer bis Ende II. WK BVG
politisches DDR-Opfer StrRehaG, VwRehaG
Soldaten-oder Zivildienst ab 1945-Opfer SVG
Gerichtskosten fallen bei den Sozialgerichten und beim Bundesverfassungsgericht in der Regel nicht an.
Daher lasst euch diese Ungleichbehandlung nicht länger bieten!
Das neue Gesetz von Hr. Spahn ist übrigens schön versteckt im Artikel 2d
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten* Vom 14. Dezember 2019
Wenn ihr jemanden kennt, der hier das Recht zu klagen hätte, dann teilt den Personen dies bitte mit. Je mehr Leute klagen, desto besser. Die Möglichkeit besteht bis 14.12.20.
LG und bleibt gesund in diesen Tagen
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.04.2020
Sammlung endet:
04.10.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte