Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Gleichwertigkeit beruflicher Qualifikationen zu den formalen Berechtigungen, die mit den Hochschulabschlüssen automatisch verbunden sind:
- Laufbahnzugang gehobener/ höherer Dienst
- Masterstudium
Begründung
Es gibt schulische berufliche Qualifikationen oberhalb der Fach-Schulgesetze mit 4 Halbjahren bzw. 2.400 UStd. .die zwar z.T. angemessen besoldet (A13), jedoch nicht formell im Bildungsgefüge verortet sind. Daher liegt eine rechtsfreie Bildungsebene vor.
Beispielhaft sind die Ingenieurgesetze der Länder. Hier sind- neben den 6 sem. Hochschulabschlüssen- auch die Oberklasse Bergschule Betriebsführerlehrgang zum "Ingenieur" (Ing.) genannt. Dies ist eine Unstimmigkeit zwischen dem IngG als Titelgesetz/Berufsbezeichnung und dem Schulgesetz. Korrekt wäre eine Verortung als 6 halbjährige gestufte Fachschule mit zusätzlichen Berechtigungen, ähnlich der Ingenieurschule bis ca. 1970.
Das GG33(5) fordert eine Fortentwicklung. Dieser Forderung ist das Diakonengesetz gefolgt: Beruflich qualifizierten mit zweiter kirchlicher Dienstprüfung wird die FH-Gleichwertigkeit mit dem Zugang zum gehobenen Dienst (D1) und Masterstudium gewährt.
Im Bereich Seefahrt sind die Schulabschlüsse Fachschule (SgNautiker) und Hochschule (Bachelor) STCW-patentbezogen gleichwertig und ermöglichen die Zuordnung
- gehobener Dienst: Patent Kapitän
- höherer Dienst: Vierjährige Tätigkeit, davon zwei Jahre als Kapitän
Notwendig ist eine Bildungsbewertung unabhängig vom Bildungsträger und Nennung beruflicher Qualifikationen - neben den HS-Abschlüssen- in den beamteten Laufbahnzugängen.
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