Grundgesetz §13a

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesregierung

Mietwohnen muss in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unter Artikel 13a (Unverletzlichkeit des Wohnens) aufgenommen werden.

Begründung

Das Mietwohnen ist ein Grundbedarf der Menschen und damit unverletzlich.

Eingriffe in die Mietsache und den Mietzins sollten grundsätzlich von der Entscheidung der zuständigen Verwaltung abhängig gemacht werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.07.2018
Sammlung endet: 27.09.2018
Region: Deutschland
Kategorie: Wohnen

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