Wohnen in Alsterdorf endlich zulassen – Mischquartier statt Gewerbegebiet!

Petition richtet sich an
Bürgermeister, Senat, BSW, Bezirksverwaltung, Bezirkspolitik

2.221 Unterschriften

77 %
1.838 von 2.400 für Quorum in Bezirk Hamburg-Nord Bezirk Hamburg-Nord

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  1. Gestartet 23.02.2026
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Bürgermeister, Senat, BSW, Bezirksverwaltung, Bezirkspolitik

Alsterdorf ist unser Zuhause. Ein Viertel, in dem wir uns kennen, in dem wir füreinander da sind, in dem Nachbarschaft noch etwas bedeutet. Ein Quartier, das lebt – und das wir nicht dem Verfall überlassen wollen.

Doch genau das passiert gerade. Still. Ohne dass es jemand weiß.

WAS KAUM JEMAND WEISS:

Wohnen ist in Teilen von Alsterdorf seit fast 60 Jahren verboten – und Politik und Verwaltung wollen es so.

Die Brachflächen, die Leerstände, die verwaisten Gebäude entlang der Alsterdorfer Straße – sie sind kein Zufall. Sie sind das sichtbare Ergebnis einer Entscheidung, die niemand öffentlich kommuniziert hat.
100% Gewerbe. Kein Wohnen. In allen Etagen. In jedem Gebäude. Mitten in unserer Nachbarschaft. So haben es Bezirk und Senat festgelegt – ohne uns zu fragen. Ohne es öffentlich zu sagen.

Und während Hamburg laut über Wohnungsnot redet, wird dieses Verbot gerade still und heimlich noch weiter verschärft. Unser Viertel verdient keine Gewerbemonotonie und keinen weiteren Verfall – es verdient neue Impulse, echtes Leben, eine Zukunft.

Wir sagen: Das ist falsch. Alsterdorf ist und bleibt ein Mischquartier – Wohnen und Gewerbe gehören zusammen. Und das ist gut so.

Dafür fordern wir:
1. Transparenz und Dialog: Der Bezirk soll Bürger*innen klar und verständlich informieren, was hier baurechtlich gilt – Wohnen verboten, 100% Gewerbe gewünscht – und welche Konsequenzen das für alle hat, die hier leben, wohnen und investieren wollen. Darauf aufbauend: ein echter, ergebnisoffener Dialog mit allen Beteiligten.
2. Wohnen und Gewerbe neben- und miteinander ermöglichen – durch Überprüfung und Neuausweisung des Gewerbegebiets als Urbanes Gebiet (MU)Mischgebiet (MI) oder Allgemeines Wohngebiet (WA) mit gewerblichem Erdgeschossbesatz. Alsterdorf war schon immer ein gemischtes Quartier – das Baurecht muss das endlich widerspiegeln. Die rechtlichen Instrumente existieren. Sie werden nur nicht angewendet.
3. Neuausrichtung der laufenden Bebauungsplanverfahren (Alsterdorf 7 und 8, 2. Änderung): Statt bestehende Nutzungsmöglichkeiten noch weiter einzuschränken, sollte die Bezirksversammlung diese Verfahren nutzen, um das Gebiet in Richtung Mischnutzung weiterzuentwickeln. Das Planungsrecht macht das möglich. Weitere Verschärfungen in einem Gebiet, das sich seit Jahrzehnten nicht entwickelt, sind der falsche Weg.
4. Schutz aller bestehenden Wohnnutzungen im Gebiet – niemand darf seine Wohnung verlieren, und kein Eigentümer darf daran gehindert werden, bestehenden Wohnraum zu erhalten und zu sanieren.
5. Ermöglichung von Neubau und Sanierung mit Mischnutzung: Gewerbe im Erdgeschoss, Wohnen in den Obergeschossen – so wie es entlang der Alsterdorfer Straße 239–245 und am Heubergredder bereits vorbildlich funktioniert.
6. Differenzierte Einzelfallbetrachtung statt pauschaler Gebietsurteile – jedes Grundstück, jede Immobilie, jede Situation verdient eine faire, individuelle Prüfung.

Begründung

Alsterdorf ist mein Zuhause. Vielleicht auch Ihres.
Ein Viertel mit Geschichte, mit Charakter, mit Menschen, die hier leben und arbeiten. Ein Quartier, das lebt – und das wir lieben. Aber gehen Sie einmal bewusst durch die Alsterdorfer Straße. Sie sehen es sofort: Brachflächen, die seit Jahren brach liegen. Leerstehende Gebäude, die langsam verfallen. Lücken im Straßenbild, die kein Mensch schön findet. Gehwege, die an verwaiste Grundstücke grenzen, statt an lebendige Erdgeschosse.

Das ist kein Zufall. Das ist das Ergebnis einer politischen Entscheidung – einer, die kaum jemand kennt. Und die gerade dabei ist, noch schlimmer zu werden.

ALSTERDORF. EIN QUARTIER, DAS LEBT. UND EIN BAURECHT, DAS ES AUSBREMST.

Alsterdorf verdient mehr. Unser Viertel verdient neue Impulse, neues Leben, neue Möglichkeiten. Wir wollen, dass hier wieder etwas entsteht – für alle, die hier wohnen, arbeiten und leben.
 
WOHNEN VERBOTEN. SEIT 1968.

Der Bebauungsplan Alsterdorf 8 weist dieses Quartier seit fast 60 Jahren als reines Gewerbegebiet (GE) aus. Wohnnutzung ist baurechtlich unzulässig – in allen Etagen, in jedem Gebäude. Jedes heute sichtbare Wohngebäude stammt aus der Zeit vor 1968 und wird lediglich geduldet – ohne dauerhaften Bestandsschutz, ohne Zukunftssicherheit.
 
Das amtliche Gewerbekonzept 2018 des Bezirks belegt in seiner eigenen Bestandsanalyse: Das Gebiet wird zu lediglich 39% typisch gewerblich genutzt – 58% entfallen auf Dienstleistung, Handel, Wohnen und soziale Infrastruktur. Das ist kein Gewerbegebiet. Das ist ein Mischquartier – schwarz auf weiß, aus dem eigenen Konzept der Behörde.

Das jüngste Gewerbekonzept 2025 dient nun jedoch als Ablehnungsgrund für konkrete Wohnungsbauprojekte – obwohl es selbst keinerlei Steuerungswirkung entfaltet hat.

GANZ HAMBURG REDET ÜBER WOHNUNGSNOT. IN ALSTERDORF WIRD WOHNRAUM AKTIV VERHINDERT.

Hamburg gilt offiziell als angespannter Wohnungsmarkt. Neue Rechtsinstrumente wie die Baulandmobilisierung und der Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB) wurden eigens geschaffen, um Wohnungsbau auch dort zu ermöglichen, wo er bisher nicht zulässig war. In Alsterdorf wird eine andere Praxis gelebt: starres Festhalten an Entscheidungen aus dem Jahr 1968. Das ist keine Nachlässigkeit. Das ist eine bewusste politische Entscheidung.

Das Bezirksamt Hamburg-Nord erklärte offiziell: „Es ist erklärtes Ziel von Bezirkspolitik und -verwaltung, an diesem Gewerbestandort mit seiner vitalen Gewerbestruktur festzuhalten." (Begründung 2. Änderung B-Plan Alsterdorf 8, 2025)

Kein Wohnen in Alsterdorf – nicht für Familien, Studierende oder Auszubildende, nicht im Bestand, nicht im Neubau, auch nicht zu 100% gefördert, auch nicht mit § 246e BauGB.

Zwei aktuelle Beispiele:
Alsterdorfer Straße 260: Im Hinterhof stehen leerstehende, sanierungsbedürftige Wohngebäude. Der Eigentümer will investieren und Wohnraum erhalten – das ist ihm baurechtlich untersagt. Er wird gezwungen, stattdessen Gewerbe zu bauen. 
Alsterdorfer Straße 254: Der Eigentümer hat angeboten, unter Einbeziehung gewerblicher Erdgeschossnutzungen 100% geförderten Wohnraum für Auszubildende und Studierende zu realisieren. Ein förmlicher Antrag wurde gestellt. Das Grundstück liegt an drei Seiten umgeben von Wohnbebauung – direkt gegenüber einem denkmalgeschützten Wohngebäude. Die Reaktion: Ablehnung.
 
Zwei Eigentümer. Zwei konkrete Angebote. Zwei Mal: Nein.

ES GEHT AUCH ANDERS.
Entlang der Alsterdorfer Straße 239–245 und am Heubergredder zeigt sich, was möglich ist: Läden und Gewerbe im Erdgeschoss, Wohnungen darüber – klassische, funktionierende Mischnutzung. Belebt. Urban. Lebenswert.

DIE LÖSUNGEN EXISTIEREN BEREITS.
Es braucht keine neuen Gesetze – nur den Willen aller Beteiligten vorhandene Instrumente zielgerichtet anzuwenden anzuwenden! Neues Baurecht für unser Alsterdorf!
Urbanes Gebiet oder Mischgebiet (MI) oder Allgemeines Wohngebiet (WA) mit gewerblichen Erdgeschossnutzungen: lebendige Straßen, sichere Wohnperspektiven.

Keiner dieser Wege wird bisher auch nur ernsthaft geprüft.
 
WAS WIR WOLLEN:
Wohnen in Alsterdorf endlich wieder möglich machen. Nicht statt Gewerbe – sondern gemeinsam mit ihm. Gewerbe und Handwerk im Erdgeschoss, Wohnraum darüber. Alsterdorf war immer ein Quartier, in dem Menschen leben und arbeiten. Es wird Zeit, dass das Baurecht die Realität endlich anerkennt.
 
Bitte unterschreiben Sie diese Petition und teilen Sie sie, damit wir endlich Gehör bekommen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Initiative Pro Alsterdorf, Hamburg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.02.2026
Sammlung endet: 22.08.2026
Region: Bezirk Hamburg-Nord
Kategorie: Wohnen

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    wir möchten Sie über einen weiteren Schritt im Zusammenhang mit unserer Petition „Wohnen in Alsterdorf endlich zulassen – Mischquartier statt Gewerbegebiet!“ informieren.

    Wir hatten den Alsterdorfer Bürgerverein gebeten, in einem seiner Formate kurz auf die Petition hinzuweisen und nach Möglichkeit eine neutrale Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Alsterdorfer Straße zu unterstützen. Ziel war ausdrücklich nicht eine einseitige Positionierung, sondern eine sachliche Information über die planerischen Grundlagen, die rechtlichen Folgen der aktuellen Entwicklung und mögliche Alternativen.

    Der Vorstand des Bürgervereins hat uns nun mitgeteilt, dass er derzeit weder über die Petition berichten noch selbst eine Veranstaltung hierzu ausrichten wird.

    In seiner Rückmeldung nennt der Bürgerverein dafür insbesondere folgende Gründe:

    • Auch dort besteht der Wunsch nach einer positiven Entwicklung und höheren Attraktivität des Stadtteils.
    • Im Stadtteil werden unterschiedliche und teils kontroverse Interessen wahrgenommen.
    • Nach Auffassung des Bürgervereins werden viele Diskussionen ohne ausreichende Kenntnis der bisherigen Beteiligungsformate und der städtischen Entwicklungsplanung geführt.
    • Zudem verweist der Bürgerverein auf bereits getroffene Entscheidungen der Stadt sowie auf die inzwischen erarbeitete städtebauliche Entwicklungsplanung.
    • Der Verein betont dabei insbesondere den Wert von Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Stadtteils.

    Wir respektieren diese Entscheidung, sind darüber aber durchaus überrascht. Gerade weil das Thema viele Menschen bewegt und weil die rechtlichen und planerischen Zusammenhänge für viele Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar sind, hätten wir uns gewünscht, dass ein Bürgerverein hier zumindest Raum für neutrale Information und konstruktiven Austausch sieht.

    In unserer Antwort haben wir deshalb deutlich gemacht, worum es uns als Initiative geht: nicht um eine vorweggenommene Festlegung, sondern um Aufklärung. Ein zentrales Anliegen unserer Petition ist es, verständlich zu erläutern, welche bau- und planungsrechtlichen Grundlagen entlang der Alsterdorfer Straße gelten, welche Folgen die aktuelle Planung für Wohnen, Gewerbe und Bestandsnutzungen hat und welche Alternativen es grundsätzlich gäbe.

    Gerade vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten Hamburger Wohnungsmarkts halten wir es für umso wichtiger, dass Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche planungsrechtlichen Entscheidungen hier getroffen werden und welche Folgen sie für Wohnen, Gewerbe und die künftige Entwicklung des Stadtteils haben.

    Wir sind überzeugt: Gerade in einem so wichtigen Stadtteilthema braucht es sachliche Information, transparente Darstellung der rechtlichen Lage und einen fairen Austausch über mögliche Lösungswege. Eine offene Diskussion kann selbstverständlich auch zu dem Ergebnis kommen, dass sich am Ende eine Mehrheit für den Erhalt des Gewerbegebiets ausspricht. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die Bürgerinnen und Bürger überhaupt die Möglichkeit erhalten, informiert und nachvollziehbar über diese Fragen nachzudenken.

    Genau dafür setzen wir uns weiterhin ein: für Aufklärung, Transparenz und eine konstruktive Diskussion über die Zukunft der Alsterdorfer Straße.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

  • Das vorliegende Paket bündelt alles, was den künftigen Kurs für die Alsterdorfer Straße festlegt: den Verordnungstext zur 2. Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8, die Planzeichnung/Anlage, die neue Begründung (Stand 25.02.2026) sowie den Abwägungsvermerk zur Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

    Zentral sind zwei Festsetzungen:

    • „In den Gewerbegebieten sind Beherbergungsstätten […] unzulässig.“
    • „In den Gewerbegebieten sind Lagerhäuser und Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit produzierenden Gewerbebetrieben oder Handwerksbetrieben stehen.“

    Die Begründung erklärt, der Ausschluss von Beherbergung und die Einschränkung von Lagern seien „aus städtebaulichen Gründen erforderlich, geeignet und angemessen, um die gewerbliche Prägung, Nutzbarkeit und Entwicklungsfähigkeit des Plangebiets nachhaltig zu sichern“ und die „Funktionsfähigkeit des Gebiets als Gewerbestandort langfristig zu sichern und zu stärken.

    Im Abwägungsergebnis wird das zusammengefasst als „städtebaulich notwendige Regelung“, die „unmittelbar dem Erhalt und der Weiterentwicklung des Standorts als gewerblich genutztes Areal“ dient und die Ziele des Entwicklungskonzepts „Gewerbestandort Alsterdorfer Straße“ sowie des Gewerbeflächenkonzepts 2018 umsetzt.

    Die gesonderte Mitteilung „Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit“ hält fest: Es gab fünf Stellungnahmen mit „grundsätzlichen Einwänden“ und Anregungen zur stärkeren Berücksichtigung der bestehenden Nutzungsmischung und alternativer Ansätze – doch „den Anregungen, die planerische Zielsetzung der Sicherung des Gewerbegebiets zugunsten einer Öffnung für Wohn‑ oder wohnähnliche Nutzungen […] zu verändern, wurde nicht gefolgt“. Ziel bleibe „weiterhin die langfristige Sicherung der gewerblichen Flächen […] für produzierende, handwerkliche und dienstleistende Betriebe“; der Ausschluss von Beherbergungsstätten und die Einschränkung von Lagern dienten der „gewerblichen Nutzungsintensivierung“ und der „Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gewerbegebiets“.

    Am Ende wird damit offensichtlich: Hier wird nicht ernsthaft abgewogen, was vor Ort sinnvoll ist, sondern eine Bilanzzahl („zu wenig Gewerbeflächen im Bezirk“) durchregiert. Der Bezirk versteht sich faktisch als gezwungen, Gewerbe „auszuweisen und zu sichern“ – egal, wie gemischt die Realität ist und welche Vorschläge für urbane Mischnutzung auf dem Tisch liegen; es geht nicht um inhaltliche Betrachtungen im Quartier, sondern um das Erfüllen eines abstrakten Gewerbe‑Solls.

In Hamburg - und auch in Alsterdorf - gehören Wohnen und Arbeiten im Idealfall zusammen. Die Mischung macht es, kurze Wege sorgen für weniger Verkehr. Wer das Handwerk und Gewerbe verdrängen möchte, unterstützt diese Petition.

Es handelt sich anscheinend um eine Aktion der Immobilienwirtschaft, vgl. die Verantwortlichen der Initiative. Jedenfalls Alsterdorfer Straße, Nummer 239 ist weiträumig mit Wohnungen bebaut. Die nachbarschaftlichen Belange der Petition erschließen sich nicht ohne weiteres.

Warum Menschen unterschreiben

S. Gömer

Wohnraum ist bei uns auf der Ecke rar gesät und teuer.Es muss dringend alles unternommen werden, um das zu ändern!

Weil ich die räumliche Trennung von Wohnen und Gewerbe, soweit dieses in Bezug auf Emissionen nicht gesundheitsschädlich ist, für städtebaulich, ökonomisch, ökologisch und sozial falsch halte.

Damit aus Alsterdorf wieder ein lebendiger Stadtteil werden kann

Ich suche seit einem halben Jahr eine Wohnung und bin mit der Thematik Wohnungsnot aktuell vertraut

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