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Artikel im "DER EPPENDORFER" vom Bürgerverein - Seite 10
am 03.04.2026 -
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir möchten Sie über einen weiteren Schritt im Zusammenhang mit unserer Petition „Wohnen in Alsterdorf endlich zulassen – Mischquartier statt Gewerbegebiet!“ informieren.
Wir hatten den Alsterdorfer Bürgerverein gebeten, in einem seiner Formate kurz auf die Petition hinzuweisen und nach Möglichkeit eine neutrale Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Zukunft der Alsterdorfer Straße zu unterstützen. Ziel war ausdrücklich nicht eine einseitige Positionierung, sondern eine sachliche Information über die planerischen Grundlagen, die rechtlichen Folgen der aktuellen Entwicklung und mögliche Alternativen.
Der Vorstand des Bürgervereins hat uns nun mitgeteilt, dass er derzeit weder über die Petition berichten noch selbst eine Veranstaltung hierzu ausrichten wird.
In seiner Rückmeldung nennt der Bürgerverein dafür insbesondere folgende Gründe:
- Auch dort besteht der Wunsch nach einer positiven Entwicklung und höheren Attraktivität des Stadtteils.
- Im Stadtteil werden unterschiedliche und teils kontroverse Interessen wahrgenommen.
- Nach Auffassung des Bürgervereins werden viele Diskussionen ohne ausreichende Kenntnis der bisherigen Beteiligungsformate und der städtischen Entwicklungsplanung geführt.
- Zudem verweist der Bürgerverein auf bereits getroffene Entscheidungen der Stadt sowie auf die inzwischen erarbeitete städtebauliche Entwicklungsplanung.
- Der Verein betont dabei insbesondere den Wert von Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Stadtteils.
Wir respektieren diese Entscheidung, sind darüber aber durchaus überrascht. Gerade weil das Thema viele Menschen bewegt und weil die rechtlichen und planerischen Zusammenhänge für viele Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbar sind, hätten wir uns gewünscht, dass ein Bürgerverein hier zumindest Raum für neutrale Information und konstruktiven Austausch sieht.
In unserer Antwort haben wir deshalb deutlich gemacht, worum es uns als Initiative geht: nicht um eine vorweggenommene Festlegung, sondern um Aufklärung. Ein zentrales Anliegen unserer Petition ist es, verständlich zu erläutern, welche bau- und planungsrechtlichen Grundlagen entlang der Alsterdorfer Straße gelten, welche Folgen die aktuelle Planung für Wohnen, Gewerbe und Bestandsnutzungen hat und welche Alternativen es grundsätzlich gäbe.
Gerade vor dem Hintergrund des weiterhin angespannten Hamburger Wohnungsmarkts halten wir es für umso wichtiger, dass Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche planungsrechtlichen Entscheidungen hier getroffen werden und welche Folgen sie für Wohnen, Gewerbe und die künftige Entwicklung des Stadtteils haben.
Wir sind überzeugt: Gerade in einem so wichtigen Stadtteilthema braucht es sachliche Information, transparente Darstellung der rechtlichen Lage und einen fairen Austausch über mögliche Lösungswege. Eine offene Diskussion kann selbstverständlich auch zu dem Ergebnis kommen, dass sich am Ende eine Mehrheit für den Erhalt des Gewerbegebiets ausspricht. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass die Bürgerinnen und Bürger überhaupt die Möglichkeit erhalten, informiert und nachvollziehbar über diese Fragen nachzudenken.
Genau dafür setzen wir uns weiterhin ein: für Aufklärung, Transparenz und eine konstruktive Diskussion über die Zukunft der Alsterdorfer Straße.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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Das vorliegende Paket bündelt alles, was den künftigen Kurs für die Alsterdorfer Straße festlegt: den Verordnungstext zur 2. Änderung des Bebauungsplans Alsterdorf 8, die Planzeichnung/Anlage, die neue Begründung (Stand 25.02.2026) sowie den Abwägungsvermerk zur Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zentral sind zwei Festsetzungen:
- „In den Gewerbegebieten sind Beherbergungsstätten […] unzulässig.“
- „In den Gewerbegebieten sind Lagerhäuser und Lagerplätze nur zulässig, wenn sie in einem räumlichen oder betrieblichen Zusammenhang mit produzierenden Gewerbebetrieben oder Handwerksbetrieben stehen.“
Die Begründung erklärt, der Ausschluss von Beherbergung und die Einschränkung von Lagern seien „aus städtebaulichen Gründen erforderlich, geeignet und angemessen, um die gewerbliche Prägung, Nutzbarkeit und Entwicklungsfähigkeit des Plangebiets nachhaltig zu sichern“ und die „Funktionsfähigkeit des Gebiets als Gewerbestandort langfristig zu sichern und zu stärken.“
Im Abwägungsergebnis wird das zusammengefasst als „städtebaulich notwendige Regelung“, die „unmittelbar dem Erhalt und der Weiterentwicklung des Standorts als gewerblich genutztes Areal“ dient und die Ziele des Entwicklungskonzepts „Gewerbestandort Alsterdorfer Straße“ sowie des Gewerbeflächenkonzepts 2018 umsetzt.
Die gesonderte Mitteilung „Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit“ hält fest: Es gab fünf Stellungnahmen mit „grundsätzlichen Einwänden“ und Anregungen zur stärkeren Berücksichtigung der bestehenden Nutzungsmischung und alternativer Ansätze – doch „den Anregungen, die planerische Zielsetzung der Sicherung des Gewerbegebiets zugunsten einer Öffnung für Wohn‑ oder wohnähnliche Nutzungen […] zu verändern, wurde nicht gefolgt“. Ziel bleibe „weiterhin die langfristige Sicherung der gewerblichen Flächen […] für produzierende, handwerkliche und dienstleistende Betriebe“; der Ausschluss von Beherbergungsstätten und die Einschränkung von Lagern dienten der „gewerblichen Nutzungsintensivierung“ und der „Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gewerbegebiets“.
Am Ende wird damit offensichtlich: Hier wird nicht ernsthaft abgewogen, was vor Ort sinnvoll ist, sondern eine Bilanzzahl („zu wenig Gewerbeflächen im Bezirk“) durchregiert. Der Bezirk versteht sich faktisch als gezwungen, Gewerbe „auszuweisen und zu sichern“ – egal, wie gemischt die Realität ist und welche Vorschläge für urbane Mischnutzung auf dem Tisch liegen; es geht nicht um inhaltliche Betrachtungen im Quartier, sondern um das Erfüllen eines abstrakten Gewerbe‑Solls.
S. Gömer